Bürgergeldbezug - Erbschaft - Schonvermögen

  • Ich hätte eine Frage zum sog. Schonvermögen:

    Im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges soll der Freibetrag bei 40.000€ liegen. Wie ist es bei Menschen die davor schon Hartz4 bezogen haben? Es geht um eine Erbschaft die bei etwas über 20.000 liegt. Danke schonmal und lg

  • Nach Ablauf des ersten Jahres bzw ab Januar 2024 darf das Vermögen für eine alleinlebende Person dann nur noch max 15.000 betragen? Müsste man dann erst einmal so lange von dem Geld leben bis man sein Geld auf dem Konto bis max 15.000 aufgebraucht hat?

  • Vom Grund her ist das richtig. Alles, was dann nicht vom verringerten Schonvermögen abgedeckt ist, muss erst einmal verbraucht werden. Denn so lange man verfügbares Vermögen oberhalb der Freigrenzen hat, ist man nicht hilfebedürftig.

    Bei einer Erbschaft von 20.000 Euro dürfte das Problem in der Praxis in den meisten Fällen gering sein.

    Der Verbrauch von Vermögen in angemessenem Umfang ist rechtlich unproblematisch. Werden von 20.000 Euro die rund 5.000 Euro Differenzbetrag ausgegeben, ist man wieder unter den Freigrenzen. Unter "ausgeben" fällt auch Anlegen in Dinge, für die besondere Vermögensfreibeträge gelten, wie z.B. ein Fahrzeug, falls noch nicht vorhanden.

    5.000 Euro sind dabei ein Betrag der für die meisten Personen nach einem Jahr Leistungsbezug durchaus seriös verwendet werden kann.

    Beispiel: 500 Euro Haushaltsvorräte auffüllen, 1.000 Euro für einen Jahressatz Kleidung inklusive Schuhe. 1.500 Euro für einen bescheidenen Urlaub, 1.500 Euro, um den Haushalt zu modernisieren oder neue Elektrogeräte anzuschaffen (z.B. moderne energiesparende Elektrogeräte und Lampen, Fernseher, Smartphone, Computer etc.), 1.000 Euro für Alltäglichkeiten wie z.B. die Jahresmitgliedschaft in einem Verein/Fitnesstudio, Friseur und Kosmetikerin, einfach für ein paar Mal Essen gehen einmal den Freundeskreis zu einer Geburtstagsfeier einladen etc.

    Wenn man sich beruflich verändern möchte, können 5.000 bis 20.000 Euro ebenfalls ein sehr guter Kickstarter sein.

  • Danke für die ausführliche Antwort.

    Beruflich verändern kann ich mich leider nicht mehr. Ich bin 56 und durch chronische Erkrankungen zunächst in Hartz4 und nun Bürgergeld " gerutscht". Ich habe einen laufenden Antrag auf Erwerbsminderungsrente der sich wie Kaugummi zieht. Nun habe ich durch die Erbschaft ca. 26.000 auf meinem Konto und das Jobcenter hat mir meine Leistungen gestrichen.

    Ist das so korrekt? Habe ich jetzt überhaupt noch eine Krankenversicherung? Ich bin da jetzt etwas überfordert. Vielen Dank schonmal

  • Nun habe ich durch die Erbschaft ca. 26.000 auf meinem Konto und das Jobcenter hat mir meine Leistungen gestrichen.

    Bei erlaubten 15.000 Euro wäre das ab Januar 24 korrekt.

    Du schreibst aber nicht, ab wann das Jobcenter die Leistungen aufgehoben hat. Schon ab November?

  • Dann wäre es super gewesen, du hättest dein Anliegen korrekt beschrieben. Die Antworten hat dir Schorsch doch bereits ganz ausführlich gegeben: solange du über 15.000 Euro bist, kannst du kein Bürgergeld bekommen. Entweder du verbrauchst den Überschuss im Dezember sinnvoll (z. B. ein neues Auto, Kühlschrank, Waschmaschine, TV, Urlaub...) und beantragst ab Januar dann neu oder du musst dich ab Januar freiwillig krankenversichern.

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