Erbschaft - Vermögen Anrechnung - Kind in der Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo zusammen.

    Ich finde leider nirgendwo eine passende Info, vielleicht kann mir hier jemand helfen.

    Folgende Situation. Die BG besteht aus Mutter und Kind. Mutter hat eine Erbschaft ausgeschlagen, Kind hat das Geld bekommen.

    Erste Info vom Jobcenter war, dass davon für Mutter 40 tsd Anrechnungsfrei bleiben, und 15 tsd fürs Kind. Dann kam die Änderung, das Kind fliegt aus der BG und muss vom Geld leben. Die Mutter bezieht weiterhin bürgergeld. Ist das nun so richtig? :golly

  • Nein, das ist wahrscheinlich nicht richtig. Das war mal so. Mittlerweile lautet § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB II jedoch

    Übersteigt das Vermögen einer Person in der Bedarfsgemeinschaft den Betrag nach Satz 1, sind nicht ausgeschöpfte Freibeträge der anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auf diese Person zu übertragen.

    Wenn du also deine 40.000 Euro nicht ausgeschöpft hast, was unwahrscheinlich ist, da nur dein Kind geerbt hat, dann ist der offene Freibetrag von dir auf das Kind zu übertragen.

  • Ich habe nichts. Im Gegenteil,.. Vielen Dank für die Antwort. Also am Tag vorher hat mein SB mich angerufen und sagte, 55tsd sind frei für uns. Heute dann der Anruf mit dem Hinweis, dass er sich vertan hat und sein Team anderer Meinung ist und er nun meinen Sohn aus der BG nimmt. Da mein Sohn nicht für mich aufkommen muss, bekomm ich weiterhin nur für mich bürgergeld und mietanteil usw... Und mein Freibetrag von 40 tsd fällt somit weg.

    Wie geh ich denn nun vor, brauch ich einen Anwalt? 🤔

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