Verrechnung Erbschaft beim Bürgergeld bis Juli

  • Moin moin,

    meine Mutter ist letztes Jahr verstorben, durch Gerichte, hinzugezogene Ämter etc hat sich alles ziemlich in die Länge gezogen, sodass ich erst jetzt im Juni soweit war den Erbschein beantragen zu können, dies hab ich auch gemacht.

    Bislang ist der Erbschein noch nicht bei mir eingegangen, ich hab somit auch noch keinen Zugriff auf irgendwelche Konten, hab hislamg nur ihree Wohnung und ihren Gewerbebetrieb räumen können.

    Aufgrund meiner Situation (2 Kinder mit Schwerbehinderung) bin ich seit Jahren auf Hartz4 bzw jetzt Bürgergeld angewiesen, arbeite nur geringfügig zu, wie es die Zeit erlaubt. In dem Zuge habe ich überlegt was wohl mit dem Geld auf dem Konto meiner Mutter, das jetzt mit zufließen wird, passiert und hab gelesen, dass Erbschaften vor dem 1.7. noch komplett als Einkommen verrechnet werden. Mein aktueller Bewilligungszeitraum läuft von April 23 bis September 23.

    Frage: Ich hab zwar den Erbschein beantragt, ihn aber noch nicht erhalten und dementsprechend bislang auch noch keinen Zugriff auf das Geld. Wie kann ich vermeiden, dass das Jobcenter das (kleine) Erbe verrechnet? Muss ich mich dafür abmelden? Und was würde das dann für mich und die Kids bedeuten? Bitte helft mir, ich bin grad total verzweifelt, weil ich überhaupt keine Ahnung von dem ganzen habe! :(

  • Das kann man seriös nicht beantworten, ob es auf die rechtliche Norm zum Zeitpunkt des Erbfalls oder auf den (ggf. verzögert provozierten) Zufluss ankommt. Das wird wohl erst die sicherlich zu erwartende Rechtsprechung zeigen.

    Eine Abmeldung (Verzicht) nur um gesetzliche Regelungen zu umgehen, ist sowieso unwirksam.

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