Getrennt lebend - aber wieder Mutter vom alten Partner

  • Hallo, kaum neu hier und schon eine Frage:

    eine junge Mutter mit einem Kind lebt getrennt von ihrem Partner. JC bezahlt Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) für sie. Der Vater kann keinen Unterhalt zahlen, da er sich in Ausbildung befindet. Er wohnt in der Nachbarstadt, und wird, da die Azubi-Vergütung nicht reicht, wohl ebenfalls Leistungen nach SGB II erhalten (da bin ich aber nicht 100% sicher). Soweit so gut. Jetzt hat die Mutter erneut ein Kind bekommen, vom selben Vater. Sie kommt regelmäßig zu mir in die Beratung, weil sie schlecht Deutsch spricht und dauernd irgendwelche Formulare ausfüllen möchte/muss (Krankenkasse, Familienkasse, Elterngeld etc.). Ich habe irgendwie im Gefühl, dass da evtl. Probleme auf sie und den Vater zukommen könnten. Es gibt, soweit ich weiß, einige Sonderfälle, bei denen in solchen Situationen getrennte, also doppelte Wohnungen, akzeptiert werden, gerade im Kontext Arbeit; ich kann aber über vertrackte Google-Formulierungen kein Ergebnis finden. Die Nachbarstadt ist nur wenige Kilometer entfernt. Das JC in unserer Stadt kann man nicht anrufen, die verstecken sich hinter dem Call-Center, und die können nur etwas sagen, wenn sie den Vorgang auf dem PC-Bildschirm haben.

  • Es kann natürlich Nachfragen geben, ggf. wird vielleicht kontrolliert, ob nicht doch zusammen gelebt wird und eine Wohnung nur eine Scheinwohnung ist. Wenn aber wirklich getrennt gelebt wird, hat das keine Auswirkungen, weil die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zur Bedarfsgemeinschaft bei Trennung nur für verheiratete Paare gilt, nicht aber für unverheiratete.

  • danke, das war der Schlüssel "verheiratet" vs."unverheiratet"...und ich erinnere mich in dem Haufen an Schreiben, die in den letzten Monaten zu diesem Fall bei mir auf dem Tisch lagen, eine Bitte/Aufforderung des JC gesehen zu haben, in der die Kundin (die junge Mutter von oben) eine Erklärung zu den Wohnverhältnissen abgeben soll

  • geht leider nicht, denn a) war das mit dem Brief schon im Sommer b) mache ich mir keine Kopien dieser Schreiben (ich bräuchte nämlich dann eine Sekretärin und ein Archiv)..Die JC-Kundin sollte erklären, warum sie getrennt lebt, aber das Kind, mit dem sie damals schwanger war, vom selben Vater ist, wie das erste, also von dem Partner, von dem sie sich ja getrennt hat... Und wie das oft so ist, war dieser Brief überhaupt nicht Anlass des Termins bei mir, sondern kommt kommt erst nach 30 Minuten auf einmal auf den Tisch. Ich glaube, wir haben damals auf dem beifefügten Blatt "Sonstige Mitteilungen" den Sachverhalt zu erläutern versucht.

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