Rückforderung Nebenkosten - Ratenzahlung weiterzahlen bei Beenden des Leistungsbezug

  • Guten Tag, ich muss aufgrund eines Guthabens, welches ich von meiner Hausverwaltung zurückerhalten habe, monatlich abstottern gemäß. § 43 SGB II - Aufrechnung (bis 2025).

    Jetzt ist es aber so, dass ich Mitte nächsten Jahres kein Geld mehr vom Jobcenter erhalte, weil ich dann meinen Abschluss in der Tasche haben werde.

    Muss ich dann das Geld trotzdem monatlich überweisen?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Üblicherweise wird ein derartiger Rückzahlungsanspruch sofort in voller Höhe fällig, wenn der Leistungsbezug endet.

    Das bedeutet dann in der Regel, dass man mit der staatlichen Stelle, die die Forderungen beitreiben muss, Kontakt aufnehmen und eine Ratenzahlung vereinbaren muss, falls Du die Rückforderung nicht sofort in einem Aufwasch zahlen kannst.

    Alternativ könntest Du die Forderung auch gleich zahlen, falls Du die Zahlung von Deinem Vermieter noch hast.

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