Beiträge von dmaae

    Guten Tag, ich muss aufgrund eines Guthabens, welches ich von meiner Hausverwaltung zurückerhalten habe, monatlich abstottern gemäß. § 43 SGB II - Aufrechnung (bis 2025).

    Jetzt ist es aber so, dass ich Mitte nächsten Jahres kein Geld mehr vom Jobcenter erhalte, weil ich dann meinen Abschluss in der Tasche haben werde.

    Muss ich dann das Geld trotzdem monatlich überweisen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Ich meinte das Guthaben, was zumindest 2019 auf jeden Fall schon einmal gezahlt wurde. Ein Bußgeld wurde mir nicht verhängt, nein. Ich habe nie etwas verschwiegen oder nicht auf die Schreiben angemessen reagiert.

    Zudem wurde mir auch versichert, dass ich das Guthaben nicht auf einmal zahlen muss bzw. kann und sowieso bis jetzt nur die Stellungnahme meinerseits gefordert ist. Mal angenommen, ich zahle das Guthaben über ein halbes Jahr ab: dann wird mir bis dahin 30% meiner Leistung einbehalten?

    Das wäre natürlich heftig.

    Danke schon einmal..

    Das ist mir alles klar. Es gibt die Möglichkeit, bei der Sparkasse die Kontoauszüge zu überprüfen. Aber wieso hat das Jobcenter diese nicht mehr - ist es nicht Voraussetzung für eine Zahlung? Wäre doch total unlogisch, dass ihnen überhaupt nichts vorliegt. O-Ton am Telefon: "Es kann sein, dass wir einen Fehler gemacht haben". Der Kern meiner Frage war, ob ich jetzt wirklich zwei Mal "belangt" werde. Nachzahlung und Kürzung der Beiträge?

    Ich habe auf Aufforderung alle Nebenkostenabrechnungen von den Jahren 2019-2022 vorlegen müssen (hatte ich sicherlich schon einmal im Jahr 2020.. aber es war wohl nichts mehr gespeichert). Nun soll ich 3 Guthaben zurückzahlen (ca. 1200 Euro), da ich sehr sparsam geheizt habe. Gestern kam ein Schreiben, dass sie das Guthaben (welches mir erneut zugesprochen wurde) gem. §11 i.V.m. § 22 Abs. 3 SGB II versäumt haben, anzurechnen.

    Heißt das jetzt: Ich muss das komplette Guthaben der letzten 3 Jahre zurückzahlen und meine Leistung wird gekürzt?

    Gibt es irgendeine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Ich habe ja aus Angst, zu viel zu verbrauchen, sparsam geheizt und liege im Normalbereich (innerhalb des Grenzwertes).

    Zumal ich mir sicher bin, schon zwei mal zurückgezahlt zu haben ( jeweils halt immer nur für ein Jahr, das hat nicht so reingehauen).

    Liebe Grüße und vielen Dank!