Wie lange Bildung und Teilhabe Rückerstattung-Rückzahlung möglich

  • Guten Tag liebes Forum :)

    Wie soll ich es sagen...also zunächst ich bin neu hier. Bemühe mich, es ordentlich zu machen;-)

    Meine Frage bezieht sich auf das BUT Paket/Leistung. Konkret auf Zuschüsse für Freizeit, Sport, Ausstattung.

    Vorgeschichte:

    Eigentlich wurde die BUT Zahlung direkt vom und mit dem Sportverein meines Sohnes (um dessen Leistung/Zuschuss geht es) verrechnet. Dann scheint sich dabei etwas geändert zu haben. Man musste wohl aktiv den Antrag beim Sportverein stellen und hat nicht seitens des Sportvereins den Antrag, wenn Bewilligungszeitraum abgelaufen war, zugeschickt bekommen. Ob das bei uns eine regionale Sache bzw. eine Sache vom Sportverein war oder ist, weiss ich nicht und ist am Ende ja gleich. Fakt ist, ich wusste davon nicht (warum siehe weiter unten) und habe also sozusagen keinen Antrag beim Sportverein gestellt und der entsprechend keine Abrechnung mit der BUT Stelle getätigt (HH).

    Ergebnis/Fakt:

    seit circa 2020 oder in 2021 wurden die Monatsbeiträge für seinen Sportverein nicht mehr (anteilig die 15 Euro) übernommen und ich habe entsprechend den vollen Mitgliedsbeitrag gezahlt.

    Frage:

    weiss jemand vielleicht, wie lange rückwirkend man die Zahlung bekommen kann, wenn (natürlich) die Kosten nachweislich entstanden sind (Abbuchungen auf dem Konto. Ebenfalls wären Quittungen für Ausrüstung vorhanden, aber der Mitgliedsbeitrag wäre schon höher als sowieso die 15 Euro).

    BUT sagt:

    dort wurde mir nur ein bestimmter Zeitraum genannt, den man übernehmen würde. Glaube 2 Jahre. Ich habe aber mal gelesen, dass sehr wohl (auch in anderen Bereichen) die Kosten nachträglich übernommen/gezahlt werden würden, wenn sie nachweislich entstanden sind.

    Warum hab ich es nicht gemerkt:

    es gab massive Probleme von aussen, die zu einer sehr erheblichen Gesundheitseinschränkung mit grosser Gesundheitsgefährdung meinerseits geführt haben kurz nach Beginn der Corona Zeit (also Frühjahr 2020). Daraufhin ging es wirklich nur noch ums Überleben und das Kind "durchbringen" (hatte nichts mit Corona zu tun). Ergebnis war, dass ich sehr sehr sehr lange gar keine Emails gelesen habe (also auch nicht die vom Sportverein) und ebenfalls mein Konto nur überflogen habe. Natürlich fielen mir irgendwann die höheren Mitgliedsbeiträge und Abbuchungen auf. Ich dachte aber immer noch, das würde rückwirkend vom Sportverein geregelt werden, wenn ich den Antrag bekomme (da wir schon einmal einige Monate später das erst gemacht hatten). Das war dann aber nicht der Fall, da der Sportverein ja nicht mehr aktiv auf die Antragstellung hinweist.

    Zeitraum:

    Es handelt sich also um eine - von mir im besten Fall zu erhaltene - Rückzahlung aus den Jahren 2021, 2022 und ich glaube 2020 auch mindestens teilweise.

    Bitte

    es macht wenig Sinn darauf einzugehen, warum es manchmal bei Menschen so läuft. Es ist viel Geld und es war wichtig. Aber manchmal gibt es noch grössere Probleme, Gesundheit oder oder oder, dass Menschen einfach die Kraft fehlt. Was für andere, deren Leben stabil läuft dann schwer zu verstehen ist. Im Übrigen ist es schwierig, wenn man alles allein machen muss und dann auch noch nicht leistungsfähig bzw "komplett im Eimer" ist (auch Krankenhausaufenthalt usw. Wie gesagt, starke Gesundheitsgefährdung, Herz usw.).

    Meine Recherche:

    danach habe ich leider nur gefunden, dass auch rückwirkend gezahlt werden kann. Aber keinen konkreten Zeitraum.

    Danke

    an alle, die sachdienliche Hinweise liefern können <3

  • Hallo Tamar,

    Danke zunächst.

    Worauf beziehst du/Sie diese Annahme. Also Arbeitsanweisung oder ähnliches, denn laut der BUT Abteilung in HH wäre das nicht der Fall. Maximal 3 Jahre oder 2 (das erinner ich jetzt nicht) würden rückwirkend gezahlt werden.

    Also nochmal die Fakten;

    - es bestand durchgehend Anspruch auf Hartz 4 bzw jetzt Bürgergeld (in der fraglichen Zeit Hartz 4)

    - die Kosten für den Sportverein sind nachweislich entstanden

    - die Kosten für den Sportverein (Mitgliedsbeitrag) wurden auch nachweislich von mir voll bezahlt (also s.o. eben nicht der reduzierte Betrag. Es fehlen also jeweils 15 Euro/Monat über mehr als 3 Jahre zurück)

    - ich habe einmal in anderem Zusammenhang gelesen, dass tatsächlich entstandene Kosten rückwirkend gezahlt werden müssten (bzw Anspruch auf Leistungen) auch, wenn es ziemlich lange zurück liegt. Entscheidend wäre der Anspruch. Das bezog sich auf die grundsätzliche Hartz 4 Leistung. Aber erinner dazu weder das Urteil noch wo gelesen. Und, es betraf auch nicht die BUT Leistung. Wobei ich da einen Zusammenhang sehe

    Fakt ist, BUT weigert sich bzw weigert sich den gesamten noch "offenen" Zeitraum rückwirkend zu bezahlen

    Das betrifft übrigens auch das reguläre Hartz 4. Da wird sich geweigert das Wasser länger als 2 oder 4 Jahre rückwirkend zu zahlen. Obwohl ebenfalls Anspruch bestand und es von mir bezahlt wurde. Wie gesagt, warum ich mich nicht kümmern konnte, siehe oben. Das ist ja aber müssig am Ende warum wieso.

  • Worauf beziehst du/Sie diese Annahme.

    Auf das Gesetz:

    (1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 5 sind gesondert zu beantragen.

    Diese Vorschrift bedeutet, dass BuT Leistungen (§ 28 SGB II - Bedarfe für Bildung und Teilhabe) als mit dem Hauptantrag gestellt anzusehen sind. Nur für Nachhilfeunterricht (§ 28 Absatz 5 SGB II) muss ein gesonderter Antrag erfolgen.

    Das betrifft übrigens auch das reguläre Hartz 4. Da wird sich geweigert das Wasser länger als 2 oder 4 Jahre rückwirkend zu zahlen

    Das ist was anderes, weil es für die Leistungen bereits eine Bewilligung gibt, die irgendwann rechtskräftig wird. Wenn die Berechnung nicht stimmt, kann man nur mit Überprüfungsantrag vorgehen und der ist im SGB II nunmal auf ein Jahr rückwirkend begrenzt.

    Aber hier gab es nie Bescheide, die bestandskräftig geworden sind.

  • Hallo Tamar,

    Danke für die Nachricht!

    Leider bin ich jetzt verwirrt, Entschuldigung :-/

    zur BUT Frage;

    - ich hab die Antwort jetzt so verstanden, dass es nachträglich gezahlt werden muss und zwar ohne Zeitlimit. Aber irgendwie ja doch nicht, weil Sie schreiben, es wird irgendwann rechtskräftig.

    Von daher ist mir jetzt unklar, wie die Antwort auf meine Ursprungsfrage lautet. Wie lange rückwirkend muss mir das BUT für den Sportverein bezahlt werden (was, ich wiederhole mich zur Sicherheit, auch tatsächlich von mir bezahlt wurde und mein Sohn auch Mitglied war und ist)

    zur Hartz 4 Sache:

    - also ok, ja das hab ich verstanden. Allerdings habe ich bei JEDEM Bescheid Widerspruch eingelegt und, was das Wassergeld angeht, so wurde mir immer versichert, würden die Unterlagen eingereicht, dann erfolgt die Rückzahlung. Es wurde keine Zeiteinschränkung gemacht (und natürlich habe ich das nicht schriftlich. Allerdings habe ich einige Male schriftlich etwas dazu eingefordert). Im Gegenzug wiederum darf ja das Jobcenter auch nach rechtskräftige gewordenen Bescheiden Rückforderungen stellen oder nicht (also z.B. wenn sie Rückzahlung aus Betriebskosten nicht eingefordert haben).

    Ich hoffe, es vermischt sich jetzt nicht zu sehr ....

    Danke

  • Wie lange rückwirkend muss mir das BUT für den Sportverein bezahlt werden (was, ich wiederhole mich zur Sicherheit, auch tatsächlich von mir bezahlt wurde und mein Sohn auch Mitglied war und ist)

    M. E. n. der gesamte Zeitraum, solange keine Verwirkung eingetreten ist. Die Ausschlussfrist des § 44 SGB X greift nur, wenn es z. B. schon einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid für BuT gegeben hätte, der zur Überprüfung gestellt werden müsste.


    Allerdings habe ich bei JEDEM Bescheid Widerspruch eingelegt und, was das Wassergeld angeht, so wurde mir immer versichert, würden die Unterlagen eingereicht, dann erfolgt die Rückzahlung.

    Und zu Widersprüchen sollte man ja irgendwelche Bescheide bekommen. Widerspruchs- oder Abhilfebescheide. Was da gelaufen ist, kann ich natürlich aus der Ferne nicht beurteilen.

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