Bürgergeld Zumutbarkeit Arbeit - Nicht angegebenes Pflegegeld

  • Hallo an alle!

    Ich habe eine frage. zuvor versuche ich kurz das "drumherum" darzustellen. Wir haben einem Sohn (13) mehrfachbehindert mit Pflegegrad 3. Ich habe bisher noch nie angegeben das wir Pflegegeld bekommen, das Geld geht auf das eigene Konto des Jungen, da auf meinem Schulden bedingt mehrere Pfändungen drauf sind. Nun hatte ich letztens einen Termin bei einer Fallmanagerin und wir unterhielten uns. Unter anderem sagte ich auf nachfrage das es unserem großen momentan nicht so gut geht >( er ist unter anderem Epileptiker und die Anfälle werden immer schlimmer von der Intensität) daraufhin fragte sie mich ob er eine Pflegestufe hat. Dies bejahte ich mit oben angegebener Pflegestufe. Sie fragte mich ob ich das in der Leistung Abteilung angegeben hätte, was ich verneinte, weil dieses ja nicht als Einkommen zählt. Sie meinte das wäre wichtig wegen der stunden die man dann noch arbeiten könnte wegen dem Pflegeaufwand des Kindes.

    Jetzt habe ich angst wenn ich es angebe und die Fragen wie lange wir das schon bekommen, das es Schwierigkeiten geben könnte :dash . Vielen dank vorab.

    Liebe Grüße

    Steff

  • Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, warum man das in der Leistungsabteilung angeben müsste.

    Meiner Erfahrung nach solltest Du es jedoch freiwillig angeben, da es Euch ohnehin nicht schadet, aber einiges an Verwirrung vermeiden kann. Zusätzliches Geld auf dem Konto oder Ersparnisse aus unbekannter Quelle sind ein Ermittlungsgrund und erzeugen ggf. unnötig Bürokratie, wenn man sie gerade nicht gebrauchen kann.

    Ansonsten ist die Information vor allem für die Arbeitsvermittlung relevant. Mit einem pflegebedürftigen Kind ist der Stundenumfang, den man wöchentlich arbeiten kann bzw. muss, üblicherweise sehr viel geringer. Bringt ja auch nichts, wenn man Konzepte zur Arbeitssuche bespricht, die aufgrund der Pflege gar nicht funktionieren können.

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