Bürgergeld - Angststörung und Begutachtung durch ärztlichen Dienst

  • Hallo,

    ich bin neu hier .. ich bin nun seit etwas mehr als 2 jahren im Bürgergeld. Ich wurde auf einer Arbeitsstelle attackiert und habe angefangen eine Angststörung zu entwickeln.

    Nun bin ich seit knapp einem Jahr in Psychologischer Behandlung weil es mir fast nicht mehr möglich ist das Haus zu verlassen da ich immer und überall Angst habe.

    Ich will aber unbedingt arbeiten und suche seit dem auch Arbeit im Homeoffice (was natürlich nicht so einfach ist)

    Das Jobcenter möchte jetzt unterlagen von meinem Psychologen um das alles zu begutachten. Ich habe ein total schlechtes Gefühl und riesige Angst dass die mich zulassen wollen wieder vor Ort eine Arbeitsstelle zu suchen.

    Ich kann kaum schlafen vor Angst denn ich weiß nicht was mein Psychologe dem Jobcenter sagen wird, ich habe so Angst dass er dem Jobcenter grünes licht gibt.

    Kann mir jemand von seiner Erfahrung berichten? Vielleicht beruhigt mich das ..

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Das Jobcenter möchte jetzt unterlagen von meinem Psychologen um das alles zu begutachten.

    Die Begutachtung durch den ärztlichen Dienst völlig normaler Vorgang.

    Anspruch auf Bürgergeld hat nur, wer 3 Stunden am Tag, unter den

    normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes, arbeitsfähig ist.

    denn ich weiß nicht was mein Psychologe dem Jobcenter sagen wird,

    Dann wäre der Psychologe der Ansprechpartner. Bitte an den

    Psychologen wenden und ihn von der Begutachtung durch den

    ärztlichen Dienst in Kenntnis setzen.

    Gruß

  • Ergänzend: "unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes" arbeitsfähig.

    Und das ist man nunmal nicht, wenn man nur Homeoffice machen kann.

    Das Ziel ist also, festzustellen, ob du derzeit überhaupt erwerbsfähig bist. Das muss gemacht werden, da wird kein Weg drumrum führen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Ergänzende Informationen bezüglich der Begutachtung durch den

    ärztlichen Dienst.

    Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die sich auf Ihr Arbeitsleben

    auswirken, unterstützen wir Sie. Dem Ärztlichen Dienst der

    Bundesagentur für Arbeit kommt dabei eine wichtige Aufgabe zu.

    Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.

    Das Jobcenter möchte jetzt unterlagen von meinem Psychologen um das alles zu begutachten.

    Falls die Aufforderung ignoriert wird, könnte auch die Leistung eingestellt

    werden: § 66 SGB I - Folgen fehlender Mitwirkung bis zur Nachholung

    der Mitwirkung: § 67 SGB I - Nachholung der Mitwirkung

    Gruß

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