Umzug Eigenbedarf - Anderes Jobcenter und Ehemaliges Jobcenter fordert Nebenkosten

  • Hallo Leute

    Ich musste aus meiner Wohnung wegen Eigenbedarf ausziehen und habe eine neue Wohnung in einem anderen Kreis gefunden und wohne jetzt auch seit April dort. Es musste aber auch ein Wechsel des Jobcenters stattfinden da es ein anderer Kreis ist. Jetzt nach Monaten fordert das ehemalige jobcenter noch etwaiges Guthaben von Nebenkosten der ehemaligen Wohnung. Ich habe aber trotz versuchter Kontaktaufnahme mit dem alten Vermieter keine Nebenkosten erhalten. Da ich aber nicht mehr im leistungsbezug des alten jobcenters stehe frage ich mich: was kann der alte Bearbeiter von der Leistung machen? Kann er mir Geld abhalten obwohl er nicht mehr zuständig ist?

  • Ein Vermieter ist erst nach Ende des Abrechnungszeitraums verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, nicht aber schon nach dem Auszug. Sollte der Abrechnungszeitraum beispielsweise das Kalenderjahr sein (unabhängig vom Nutzungszeitraum), dann muss er erst ab 1.1.2024 die Abrechnung erstellen und hat dann 12 Monate dafür Zeit. Über diese gesetzliche Regelung kann sich auch das Jobcenter nicht hinweg setzen.

  • Ist es denn überhaupt noch möglich, dass der Herr von der Leistungsabteilung mich noch für etwas belasten kann obwohl er gar nicht mehr für mich zuständig ist?

  • Ist es denn überhaupt noch möglich, dass der Herr von der Leistungsabteilung mich noch für etwas belasten kann obwohl er gar nicht mehr für mich zuständig ist?

    Nein, es sei denn, ein Guthaben wäre noch im Zeitraum, in dem du am alten Wohnort gewohnt hast, ausgezahlt worden.

    Ansonsten ist sowohl bei Nachzahlung als auch Guthaben das neue Jobcenter zuständig.

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