Anrechnung Monatsticket - aber nicht Deutschlandticket?

  • Hallo,

    ich habe gerade die Info bekommen, dass das Deutschlandticket nicht als Ausgabe im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit berücksichtigt wird. Vorher hatte ich ein Monatsticket, das wurde aber berücksichtigt.

    Das Ticket habe ich gewechselt, weil das Monatsticket bereits seit Januar nicht mehr die Arbeitszeiten, die ich in meinem Teilzeitjob habe, abdeckt. Außerdem habe ich durch das Deutschlandticket die Möglichkeit, meine freiberufliche Tätigkeit auch außerhalb meines Wohnortes auszuüben, was mit dem Monatsticket nicht möglich wäre. Das einzige Abo für mein Stadtgebiet wäre genauso teuer wie das Deutschlandticket, gilt aber eben nur für das Stadtgebiet und nicht darüber hinaus. Sprich ich könnte keine Kunden von außerhalb mehr annehmen bzw. wie bisher nur online betreuen.

    Gibt es da irgendeine Rechtsgrundlage zu, warum ein Monatsticket als Ausgabe (zu 50%) berücksichtigt wird als Ausgabe im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit, das Deutschlandticket aber nicht?

    Ich warte noch auf Rückmeldung von meinem Sachbearbeiter, wollte mich aber schon mal bei anderen Stellen informieren. Die Rechtsberatung vom Sozialverein, wo ich Mitglied bin, ist leider erst Montag während meiner Arbeitszeiten wieder erreichbar :(

    Und noch eine Frage: Ich bin Aufstockerin, gibt es Möglichkeiten, die Fahrtkosten zu der Arbeitsstelle meines Teilzeitjobs (ich bin auf den Bus angewiesen) in irgendeiner Form erstattet oder teilweise berücksichtigt zu bekommen?

    Viele Grüße

    Julia

  • Wahrscheinlich kommst du mit den 49 Euro für das Ticket schlicht nicht mehr über die 100 Euro Grundfreibetrag, so dass die Kosten des Tickets in den 100 Euro Freibetrag für den Nebenjob enthalten sind, so dass sie nicht nochmals als Betriebskosten für die selbständige Tätigkeit berücksichtigt werden können.

  • Welche 100€ Freibetrag beim Nebenjob? Welcher Nebenjob überhaupt, ich habe eine normale Teilzeitstelle als Haupttätigkeit 15 Stunden offiziell laut Vertrag, 20 Stunden tatsächlich mit Überstunden + 4-5 Stunden freiberufliche Tätigkeit . Ab August dann 22,5 Stunden tatsächliche Arbeitszeit auf Teilzeit + 7 Stunden freiberufliche Tätigkeit.

    Bei der Teilzeittätigkeit wird bisher rein gar nichts berücksichtigt oder abgezogen? Nachtrag: Also ich meine: Es wird natürlich als Einkommen berücksichtigt, aber da wird das volle Gehalt mit einberechnet, da wird das Ticket in keinster Weise irgendwie abgezogen, erstattet oder sonstwie berücksichtigt. Wurde das Monatsticket auch nicht.

  • Welcher Nebenjob überhaupt,

    Nach deiner Schilderung bist du zuerst freiberuflich tätig:


    im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit

    und führst dazu noch einen Nebenjob aus:


    die ich in meinem Teilzeitjob habe,

    Wenn das nicht stimmt, war deine Sachverhaltsschilderung falsch, denn deine Selbstständigkeit ist zeitlich offensichtlich von völlig untergeordneter Natur. Logisch, dass man das Ticket dann als Aufwendung für die zeitlich umfassendere Tätigkeit sieht und nicht als Betriebsausgabe.

    Es wird natürlich als Einkommen berücksichtigt, aber da wird das volle Gehalt mit einberechnet,

    Na, dann lade doch einfach den Berechnungsbogen des Jobcenters hoch. Dass es aufs Einkommen keine Freibeträge gibt, bezweifle ich jetzt doch sehr.

  • Nein, meine Haupttätigkeit ist sowohl von der Stundenzahl als auch finanziell der Teilzeitjob (15 bzw. 20 Stunden versus 4-7 Stunden).

    Und wie gesagt: Von Januar bis Juli wurde das Monatsticket sehr wohl als Betriebsausgabe gerechnet. Nur jetzt nach dem Ticketwechsel plötzlich nicht mehr.

    Und natürlich werden auf das Einkommen Freibeträge gewährt, aber da wird das Ticket nicht mit einberechnet.

    Ich verdiene aktuell 751,85€ netto im Teilzeitjob und durchschnittlich 326€ durch die Selbstständigkeit/Freiberufliche Arbeit (ab Juli etwas mehr, aber nicht viel). Von der freiberuflichen Tätigkeit werden dann 13,98€ für Betriebsausgaben abgezogen, sodass ein Gewinn von 312,02€ bleibt.

    Als Einkommen geht das JC also bis Juni von einem Einkommen von 1063,87€ aus (751,85 + 312.02) und die Freibeträge betragen 295,42€ insgesamt.

    Und das meinte ich damit, dass das Ticket bei den Freibeträgen nicht berücksichtigt wird: Für die Freibeträge wurde bisher nur der GEWINN aus der freiberuflichen Tätigkeit angesehen. Sprich bevor die Freibeträge berechnet wurden, wurden 50% der Ticketkosten schon von den Einnahmen der freiberuflichen Tätigkeit abgezogen. Ab Juli machen die es jetzt mit dem neuen Ticket nicht mehr.

    Warum das JC die Selbstständigkeit als Haupttätigkeit sieht, weiß ich nicht. Ich hab denen gegenüber mehrfach betont das es nur meine Nebentätigkeit ist und ich das nur solange mache, wie es mit meiner Teilzeitstelle vereinbar ist.

    Und wenn das logisch ist, dann kannst du mir ja vielleicht erklären, warum das Ticket in den letzten 6 Monaten sehr wohl als Betriebsausgabe sieht und auch das alte Ticket weiterhin berücksichtigen würde, aber das Deutschlandticket nicht?

    Denn wenn das bisher nicht deutlich genug geworden ist: NUR das Deutschlandticket wird nicht anerkannt, das Monatsticket sehr wohl.

    Und meine Frage war, warum Ticket 1 berücksichtigt wird, Ticket 2 aber nicht.

  • Aber da steht doch gar nichts zum Ticket drin? Wie wollt ihr anhand des Bogens sehen, wie das Ticket einberechnet wurde.

    Nochmal: Ob die Fahrtkosten beim Freiberuf mit einberechnet werden ist nicht das Thema. Dafür kann ich gerne die EKS hochladen.


    Es geht nur um die Frage, warum da ein Ticket anerkannt wird, das andere nicht.

    Hier der Beleg, dass das alte Ticket beim Freiberuf berücksichtigt wird:

    Könnten wir dann jetzt vielleicht aufhören zu diskutieren, ob es grundsätzlich richtig ist, dass die Fahrtkosten beim Freiberuf anerkannt werden? Denn das ist ja unstrittig, das machen die bereits seit 12 Monaten. Und das alte Monatsticket würden die auch weiterhin berücksichtigen.

    Die Frage ist: Warum erkennen die ein Monatsticket an, das Deutschlandticket aber nicht.

  • Hallo!

    Siehe Tamar :

    Wenn das nicht stimmt, war deine Sachverhaltsschilderung falsch, denn deine Selbstständigkeit ist zeitlich offensichtlich von völlig untergeordneter Natur. Logisch, dass man das Ticket dann als Aufwendung für die zeitlich umfassendere Tätigkeit sieht und nicht als Betriebsausgabe.

    Sollte dem so sein, dann würde eine andere Berechnung erfolgen.

    Tamar schrieb es!

    Aber da steht doch gar nichts zum Ticket drin? Wie wollt ihr anhand des Bogens sehen, wie das Ticket einberechnet wurde.

    Anhand der Berechnung lässt sich erkennen, ob eine normale

    Einkommen Anrechnung vorgenommen wurde.

    Könnten wir dann jetzt vielleicht aufhören zu diskutieren,

    Sicherlich, denn das Thema ist hier zunächst beendet, weil Informationen

    fehlen ohne die aber eine Einschätzung nicht möglich ist.

    Gruß

  • Dann gerne hier die Berechnung:

    Wie ihr seht: Mein Gehalt von der Teilzeitstelle (zu dem Zeitpunkt 751,85€ netto) wurde ohne Abzüge mit eingerechnet, bei der Selbstständigkeit wurde der Gewinn nach Abzug der Ticketkosten eingerechnet.

    Ist dann jetzt endlich klar, dass die Ticketkpsten bei der Selbstständigkeit berücksichtigt wurden (siehe oben die EKS)?

    Das bei der Selbstständigkeit das Ticket eingerechnet wurde kann man anhand der EKS sehen, denn die 312,02€ sind der Gewinn NACH Abzug der Fahrtkosten.

    Warum das JC die Selbstständigkeit unbedingt als Hauptberuf eintragen will, keine Ahnung. Ich hab denen mehrfach gesagt, dass es nur die Nebentätigkeit ist.

  • In dem ganzen Dokument wird leider nirgends erklärt, warum ein Monatsticket berücksichtigt wird, das Deutschlandeinkommen aber nicht.

    Nochmal: Die Fahrtkosten werden bei einem normalen Monatsticket erstattet. Das ist unstrittig.

    Bitte sagen Sie mir die genaue Seite, wo in dem Dokument steht, das Monatstickets zu den Betriebsausgaben zählen, das Deutschlandticket aber nicht.

    Kleine Info meinerseits: Das Wort "Ticket" kommt nur unter unentgeltliche Sachleistungen vor, da ich das Ticket aber selber bezahle und mein Arbeitgeber nichts dazuzahlt hat das mit meiner Frage nichts zu tun. Ansonsten geht es dort nirgends um Kosten für ÖPNV.

    Das mein Ticket berücksichtigt wird geht eindeutig aus der EKS hervor. Hat die sich eigentlich mal jemand angeschaut?

    Ich bin hier fertig und werde das Ganze morgen an den Anwalt geben. Der fand das Vorgehen nämlich letzten Februar komplett in Ordnung und hat die Aussage vom JC, dass die Fahrtkosten bei der Selbstständigkeit als Betriebsausgaben laufen, bestätigt...


    Bitte sachlich bleiben!

  • Dass man bisher das Monatsticket berücksichtigt hat, obwohl eine ausschließliche Nutzung für die Arbeit oder Selbständigkeit nicht nachgewiesen werden kann, ist wohl ein Fehler gewesen. Und Fehler muss eine Behörde nicht für alle Ewigkeit machen.

    Ansonsten steht es dir frei, Rechtsbehelf einzulegen.

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