Bürgergeld - Vermieterwechsel - Neuen Mietvertrag unterschrieben und Kosten der Unterkunft

  • Ich lebe seit 2 Jahren in einer Mietwohnung die vom Amt übernommen wird. Seit ca 3 Monaten habe ich einen neuen Vermieter,der das Haus gekauft hat. Daraufhin gab es einen neuen Mietvertrag mit einer Erhöhung der Miete. Den Vermieter Wechsel sowie den neuen Mietvertrag teilte ich sofort dem Amt mit. Nun geht ein hin und her los. Eine Erhöhung sei unzulässig ebenso der von mir unterschriebene Mietvertrag .Der Vermieter musste die Erhöhung begründen. Den Grund akzeptiert das Amt nicht und will meine Leistungen einstellen. Ist das rechtens ?? Ich würde mich freuen eine Antwort zu bekommen. Mit freundlichen Grüßen

  • Der Mietvertrag ging gemäß §566 BGB mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Eigentümer über. Dabei ist es egal, dass noch der alte Vermieter im Vertrag steht, denn der Übergang geschieht kraft Gesetz. Man muss also keinen neuen Mietvertrag unterschreiben.

    Das Amt muss also nur die bisherige Miete weiter zahlen, nicht die höhere. Es werden immer nur notwendige Kosten übernommen, keine vermeidbaren.

    Man könnte nun prüfen, ob dich der Vermieter über die Notwendigkeit des neuen Vertrags arglistig getäuscht hat. Eventuell kann man den Vertrag anfechten.

  • Danke für die Antwort . Leider wird das der neue Vermieter nicht akzeptieren und auf die momentane Situation der vielen Mieterhöhung hinweisen. Das Amt stellt aus diesem Grund alle Zahlungen an mich ein. Damit bin ich nicht nur in der Lage keine Lebensmittel mehr zu kaufen sondern werde noch obdachlos.

  • Leider wird das der neue Vermieter nicht akzeptieren

    Was genau meinst du damit?

    Wenn du den neuen Mietvertrag nicht unterschrieben hättest, könnte der Vermieter überhaupt nichts dagegen unternehmen, denn der alte hätte weiterhin Gültigkeit gehabt, egal ob es der Vermieter akzeptiert oder nicht. Der Vermieter hätte dann höchstens nach den gesetzlichen Vorschriften des §558 ff BGB erhöhen können.

  • Das wusste ich nicht. Man hat mich vor die Wahl gestellt...entweder den neuen Mietvertrag unterschreiben oder Kündigung. Da ich jedoch den neuen Mietvertrag schon beim Amt eingereicht hatte,nahm ich an , daß dieser auch von Amt wegen akzeptiert wird.

  • Wahl gestellt...entweder den neuen Mietvertrag unterschreiben oder Kündigung

    Deswegen schrieb ich, dass man den Vertrag vielleicht anfechten kann. Geh zum Anwalt und lass das prüfen. Du musst jetzt tätig werden, um die Sache zu retten, weil das Jobcenter ist nicht verpflichtet, den neuen Vertrag zu akzeptieren.

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