Wohnung verloren und Anspruch auf Sozialhilfe oder Bürgergeld

  • Hallo und guten Morgen.

    Hoffe das ich hier richtig bin,denn es ist etwas kompliziert,werde aber versuchen es so gut wie möglich zu erklären.

    Es liegt leider etwas in der Vergangenheit wegen Corona.

    So nun zum Thema:

    Die Polizei hat dem Amt gebeten mir mein Geld nicht wie in der Regel auf meinem Konto zu überweisen, sondern mir mitzuteilen das ich einen Scheck abholen müsste.

    Da derweil Corona herrschte,war dies nur zu gewissen Terminen\Uhrzeiten möglich die einen vom Job-Center mitgeteilt wurden .

    So hätte die Polizei einen schnellen Zugriff,weil das Amt der Polizei den wahrscheinlichen Termin wann ich meinen Scheck abholen würde mitteilen würde.

    Da ich dies durchschaute,ging ich nicht darauf ein.

    8 Nov 2020

    1 Woche später,hatte mich die Polizei trotzdem.

    9 Monate Haftstrafe. Bis August 2021.

    Da meine Miete ja fur die nächsten 6 monate sicher ist,stellte ich einen Antrag,auf Übernahme weiter 3 Monate zuzüglich

    Mir wurde dies auch bewilligt.

    Leider wusste ich da noch nicht das das Amt schon seit 4 oder 5 Monaten,keine Mietzahlung mehr getätigt hatten auf Grund der Sache mit den Scheck.

    Mir war auch vorher nicht möglich,in irgendeiner Weise Irgendetwas in Erfahrung zu bringen,erstens wegen der Haft (Corona hat dort auch den Verwaltungsakt erheblich gestört.und weil man nicht damit rechnet sie die Miete nicht mehr zahlten,warum auch immer.

    Wie gesagt,nach einigen Monaten bekam ich Post,dass meine Miete dann insgesamt 9 Monate bezahlt wird,und sie die OFFENEN Rückstände von.. .Monaten nachzahlen

    In der zwischen Zeit (ca. März\April 2021)

    hat der Vermieter wohl meine Wohnung geräumt.

    Sprich.So wurde es meine Vater mitgeteilt als er Post von mir holen wollte und festgestellt hat,der Schlüssel zum Haupteingang nicht mehr passte.

    Die Nichte von meinen Vermieterinnen wohnt auch da.

    Sie sagte,das wohl irgendein Gerichtsvollzieher meine Wohnung geräumt hätte.

    Mein Vater wurde dann wohl bisschen sauer und etwas lauter

    Seitdem ist auch ,mit keinen von denen zu sprechen,oder schriftlich irgendwas in Erfahrung zu bringen.

    Ich denke das irgendein Gerichtsvollzieher meine Wohnung aufgemacht hat,wegen Pfändung,und als er weg war,hat der Vermieter dann geräumt,oder räumen lassen.

    Ich habe nichts Schriftliches,weder wegen Kündigung, Räumung,Urteil,oder den verbleib meiner Einrichtung.

    Habe in erfahrung gebracht,das eine Zwangsräumung nicht so schnell geht,also 4 monate keine Miete gezahlt,und 1,2 Monate später ne Räumungsklage?

    Was soll ich machen,da ich auch keine Unterlagen dazu habe seitens dem Vermieter,bekomme ich auch kein Erstausstattungsgeld.

    Würde ja gerne meine Sachen

    (PC,Tv und HIFI, Waschmaschine, Einbauküche etc )oder gegenwert davon haben.

    Meine jetzige Freundin,hatte ein jahr lang eine Wohnung mit alten Partner,aber nur spärlich eingerichtet.

    Jetzt sind wir zusammen in eine andere Wohnung gezogen

    Sie bekommt auch nix wegen meiner Sache ?

    Sie hat ihr Erstausstattungsgeld nicht In Anspruch genommen.

    Klar bin ich das auch selber schuld,ich war ja Straffällig geworden,aber das ist nicht das Thema.

    Was kann ich tun?

    Hoffe es ist nicht zu viel geworden.

    Ich verabschiede mich und wünsche Frohe Ostertage.

    Bitte die Forumsregeln beachten

  • Was kann ich tun?

    Mietrechtlich: keine Ahnung, wende dich an Mietrechtforum.de, einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht. Ach ja: eine Räumungsklage kann inzwischen durchaus schnell gehen. Ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist, weil du die Post, die sicherlich an deine Wohnanschrift zugestellt wurde und nicht an die JVA, sollte dir ein Anwalt sagen können. Wegen des Verbleibs deiner Einrichtung ist erster Ansprechpartner dein alter Vermieter, der hätte einlagern müssen.

    Sozialrechtlich: Dass während der Zeit, in denen du dich dem Haftantritt entzogen hast, nichts gezahlt wurde, ist rechtlich vollkommen korrekt, siehe SG Münster Beschluss vom 16. März 2016 - S 15 SO 37/16 ER - Straftäter hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Dir haben also keine Leistungen, mithin auch keine Miete, ob nun vom Jobcenter oder Sozialamt, zugestanden. Das ist logisch, dass der Vermieter da nicht ewig zusieht, dass er keine Miete mehr bekommt.

    Deshalb ist das hier

    Klar bin ich das auch selber schuld,ich war ja Straffällig geworden,aber das ist nicht das Thema.

    sehr wohl ein Thema. Und zwar nicht "auch", sondern ganz allein. Du bist der Verursacher des Dilemmas, niemand anders.

    Sie bekommt auch nix wegen meiner Sache ?

    Sie hat ihr Erstausstattungsgeld nicht In Anspruch genommen.

    Was soll sie denn bekommen? Was fehlt ihr? Sie konnte doch offensichtlich schon eine ganze Zeit einen Haushalt führen mit den ihr zur Verfügung stehenden Dingen. PC, TV, Hifi gehören im Übrigen sowieso nicht zu den für eine geordnete Haushaltsführung notwendigen Dingen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!