Kosten der Unterkunft angemessen - Sozialamt - wenn durch 2 geteilt wird?

  • Hallo,

    ich habe ein etwas kompliziertes Anliegen...

    Ich beabsichtige dieses Jahr, aus vielerlei Gründen, umzuziehen. Nun ist es so, dass ich aus gesundheitlichen Gründen mit meiner Mutter zusammenwohne (sie hat selbst gesundheitliche Probleme), nun habe ich hierzu eine Frage:

    Wenn ich bzw. wir umziehen (weitere Details zu meiner Mutter und mir weiter unten), übernimmt das Sozialamt dann 50% der Miete von mir? Ich weiß nicht genau, wie ich das nun erklären soll, aber ich versuche es: Wenn die Miete für eine Person z. B. 500€ sein darf und die Miete für 2 Personen 600€ (ist nur ein fiktives Beispiel) und ich mit meiner Mutter in eine Wohnung ziehen würde, die 700€ (65m²) kostet, würde das Sozialamt dann trotzdem die Wohnung genehmigen und 50% der Miete und Wasser/Abwasser zahlen?

    Ich habe mir das so gedacht (hoffentlich ist das kein Denkfehler von mir), dass das Sozialamt maximal die Höhe der Miete zahlt, die mir als einzelne Person zusteht, d. h. maximal 500€. Wenn wir nun in eine 700€ Wohnung ziehen würden, ist das auf den ersten Blick unangemessen, wenn man jedoch die 700€ durch zwei teilt, sind es 350€ Miete für jede Person (350€ für meine Mutter, 350€ für mich), somit liegt die Miete, die das Sozialamt maximal für eine Person erlaubt (500€) noch weit unter dem Maximum. Somit müsste die Wohnung, obwohl sie 700€ kostet angemessen sein, oder? Unangemessen wäre die Wohnung, wenn ich 100% der Miete (also 700€) alleine zahlen würde und alleine auf dem Mietvertrag stehen würde, richtig? :hmm

    Ist mein Denkansatz richtig so? Weiß das evtl hier jemand?

    Zu meiner Mutter: Bekommt Witwenrente und Wohngeld, ist nicht Erwerbstätigkeit (aus Gesundheitlichen Gründen) und zahlt momentan ihr Anteil (50% der Miete, 50% Wasser/Abwasser) von der Witwenrente und Wohngeld. ALG 2 / Sozialhilfe wurde abgelehnt, da sie mit der Witwenrente über der Grenze liegt, um zum Bezug berechtigt zu sein.

    Zu mir: Ich bin Erwerbsunfähig und beziehe seit Jahren Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) vom Sozialamt. Sozialamt bezahlt die anderen 50% der Miete und Wasser/Abwasser.

    Danke schon mal für die Hilfe und Entschuldigung wegen der etwas komplizierten Fragestellung.

  • Soweit ich weiß, wird meine Situation als Wohngemeinschaft eingestuft, bin mir aber nicht sicher. Ich bekomme jedenfalls den vollen Satz d. h. 502€ jeden Monat. Das Einkommen meiner Mutter (Rente und Wohngeld) interessiert das Sozialamt nicht und wurde noch nie angerechnet. Das Sozialamt hat in all den Jahren noch nie Kontoauszüge, Rentenbescheid, Wohngeldbescheid oder sonstiges von meiner Mutter gefordert, immer nur Unterlagen von mir (Kontoauszüge usw.). Auch wird meine Mutter nie in irgend einem Bescheid vom Sozialamt genannt auch das Wort "Bedarfsgemeinschaft" habe ich bis dato noch in keinem einzigen Bescheid von mir gelesen. Daher gehe ich davon aus, dass die Wohnsituation hier vom Sozialamt als Wohngemeinschaft eingestuft wird.

    Falls das eine Rolle spielt: Ich bin 30 und meine Mutter 62 Jahre alt.

    Ich muss dazu sagen: Meine Mutter und ich unterstützen uns nicht gegenseitig finanziell! Obwohl wir zusammen in einer Wohnung leben, lebt jeder für sich und von seinem eigenen Geld, auch Haushaltsgeräte werden von getrennten Geld beschafft und getrennt genutzt. Sowohl meine Mutter, als auch ich können zu jeder Zeit anhand Kontoauszüge, Kassenbons und Rechnungen beweisen, dass jeder von seinem eigenen Geld lebt (wir zahlen immer mit Karte, nie Bar). Ich gebe für mich pro Monat ca. 200€ für Lebensmittel für mich aus und meine Mutter auch so ungefähr für Lebensmittel für sie selbst. Die Lebensmittel usw. werden auch getrennt aufbewahrt.

  • Ich habe nun mein Sachbearbeiter per E-Mail angeschrieben und dort alles genau erklärt und meine Fragen gestellt.

    Ich glaube, hier im Thema gab es ein Missverständnis! Das behandelnde Thema hier ist nicht fiktiv, sondern entspricht so, wie von mir geschildert, der Realität. Das einzig fiktive an dem Text, waren die aufgelisteten Kosten für die Unterkunft,

  • Hallo!

    Ich glaube, hier im Thema gab es ein Missverständnis!

    Was aber auch daran lag, dass im Eingangsthema nicht präzise

    die Problematik beschrieben wurde. Diese Erklärung direkt im

    Eingangsthema hätte alles vereinfacht:

    Kosten der Unterkunft angemessen - Sozialamt - wenn durch 2 geteilt wird?

    Ich habe nun mein Sachbearbeiter per E-Mail angeschrieben und dort alles genau erklärt und meine Fragen gestellt.

    Dann ist das Thema ja erledigt und kann beendet werden.

    Den Rest klären Sie dann bitte mit Ihrem Sozialamt.

    Gruß

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