Bürgergeld Antrag und Unterhalt

  • Hallo liebe Community.

    Ich bin ganz neu angemeldet und möchte demnächst einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Ich bin alleinerziehend und das Verhältnis zum Kindsvater ist sehr zerrüttet.

    Nun muss ich die Anlage für den Kindesunterhalt ausfüllen und dort wird auch nach dem Einkommen des Vaters gefragt. Ich habe allerdings keine Ahnung wie hoch dieses ist. Wir haben uns damals bzgl des Unterhalts auf eine Summe X geeinigt, die er seit seinem Auszug auch konstant gezahlt hat.

    Nun ist meine Frage, ob das Jobcenter sich diesbezüglich mit ihm in Verbindung setzen wird, da ich nicht möchte, dass er Wind von meinem Antrag bekommt. Es geht ihn schlicht nichts an und unterliegt das Jobcenter da nicht auch einer Schweigepflicht?

    Laut dem Rechner hier auf der Seite erhält mein Kind sowieso keine Leistungen, weil sein 'Einkommen' zu hoch ist. Wird dann trotzdem nachgeforscht? Es ist ja egal, ob der Vater theoretisch mehr zahlen KÖNNTE, wenn das Jobcenter dann eh nicht fürs Kind, sondern nur gür mich zahlt. Und das wäre auch nur aufstockend.

    LG

  • Nun ist meine Frage, ob das Jobcenter sich diesbezüglich mit ihm in Verbindung setzen wird,

    Ja, natürlich.

    da ich nicht möchte, dass er Wind von meinem Antrag bekommt. Es geht ihn schlicht nichts an und unterliegt das Jobcenter da nicht auch einer Schweigepflicht?

    Der Unterhaltsanspruch geht nach § 33 SGB II - Übergang von Ansprüchen an das JC über. Das Jobcenter ist sowohl nach den unterhaltsrechtlichen Vorschriften des BGB berechtigt, Auskunft vom Kindesvater zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu verlangen als auch nach

    § 60 Abs. 2 SGB II - Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter. Bei letzterem kann es sogar ein Bußgeld verhängen, wenn er keine Auskunft erteilt. Es gibt also keine "Schweigepflicht" und es interessiert auch nicht, was du möchtest.

    Laut dem Rechner hier auf der Seite erhält mein Kind sowieso keine Leistungen, weil sein 'Einkommen' zu hoch ist. Wird dann trotzdem nachgeforscht? Es ist ja egal, ob der Vater theoretisch mehr zahlen KÖNNTE, wenn das Jobcenter dann eh nicht fürs Kind, sondern nur gür mich zahlt.

    Falsch. Der Übergang betrifft auch den sogenannten "Kindergeldüberhang". Kindergeld wird nur in dem Umfang beim Kind angerechnet, wie es das Kindergeld zur Bedarfsdeckung benötigt. Ansonsten ist es dein Einkommen. Wenn jetzt also die kompletten 250 Euro Kindergeld nicht bei dir angerechnet werden, wird das Jobcenter den Kindesunterhalt prüfen, da es eben nicht egal ist, ob er mehr Unterhalt zahlen könnte. Mehr Unterhalt für das Kind bedeutet, dass man mehr Kindergeld bei dir anrechnen kann und deshalb weniger Bürgergeld zahlen muss.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!