Eingangsbestätigung Antrag durch Jobcenter

  • Hallo liebe Mitglieder (m/w/d),

    ich habe (ohne, dass ich dabei großartig Einzelheiten preisgeben kann) ein paar Fragen.

    Die Antworten sind mit Sicherheit sehr einfach und wurden von mir u.U. sogar schon gegeben, aber im Zuge eines Widerspruchsverfahrens muss ich auf Nummer sicher gehen.

    Eure allgemeinen Erfahrungswerte reichen mir aus, ich werde mich in dem o.a. Widerspruchsverfahren auf keine eurer Antworten stützen (wie auch...).

    1. War es im Dezember 2021 möglich, neben dem vereinfachten Antrag (VA), einen Hauptantrag (HA) auf ALGII zu stellen?

    Meine Meinung: JA

    2. War es möglich, dass man einen dieser Anträge online (E-Mail, online-Plattform etc.) stellen konnte, ohne für die Übermittlung / den Eingang des Antrages eine Bestätigung zu erhalten?

    Meine Meinung: NEIN

    3. War es möglich, dass man nach Eingang des Antrages nicht eingeladen wurde und den Antrag selbst nicht mehr persönlich unterschreiben musste?

    Meine Meinung: FRAGLICH, mit Tendenz zu NEIN

    Worum es bei alldem wirklich geht, kann ich hier nicht ausführen, dazu ist dieses Forum, wie alle anderen auch, zu öffentlich; selbst mit DM/PM...

    Ich weiß das alles ist schon ein Weilchen her, aber ich bin dennoch gespannt auf eure Antworten.

  • Hallo!

    ich habe (ohne, dass ich dabei großartig Einzelheiten preisgeben kann) ein paar Fragen.

    Dann ist ein Forum für Sie nicht der richtige Ort. Hinweis auch auf:

    Hinweis für unsere Benutzer zum Erstellen eines Themas - Anleitung im Forum Thema erstellen

    Für die Hilfestellung ist immer der komplette Sachverhalt notwendig.

    Worum es bei alldem wirklich geht, kann ich hier nicht ausführen, dazu ist dieses Forum, wie alle anderen auch, zu öffentlich; selbst mit DM/PM...

    Dann Empfehlung, nehmen Sie Ihre Unterlagen und suchen bitte vor Ort

    eine Sozialberatungsstelle auf.

    Gruß

  • Hallo,

    danke erstmal für die Hinweise, aber ...

    Zitat


    Für die Hilfestellung ist immer der komplette Sachverhalt notwendig.

    Jedes Jobcenter macht Fehler, so etwas kommt vor und ist völlig normal (Shit happens). Wenn aber der Fehler so bedeutsam ist, dass sich ein Staatsanwalt mit Freude daran festbeißen würde, kann ich das nicht vorab öffentlich in einem Forum breittreten.

    Und nein, ich mache keine Scherze...

    Was ich wirklich toll fände wäre, wenn sich einfach in diesem Forum jemand/viele die Zeit nimmt/nehmen und die oben gestellten Fragen nach den jeweiligen eigenen Erfahrungen beantwortet/n.

    Ich möchte hier keine Rechtsberatung erhalten; den Hinweis habe ich gelesen und verstanden.

    Mir geht es allein darum, meine Meinung zu den Fragen bestätigt oder widerlegt oder ...???... zu haben.

    Und ich denke mal, nirgends geht das besser als in einem Forum, dass sich damit auskennt.

  • Hallo!

    Jedes Jobcenter macht Fehler, so etwas kommt vor und ist völlig normal (Shit happens). Wenn aber der Fehler so bedeutsam ist, dass sich ein Staatsanwalt mit Freude daran festbeißen würde, kann ich das nicht vorab öffentlich in einem Forum breittreten.

    Und nein, ich mache keine Scherze...

    Kann in einem Forum nicht beurteilt werden, wer, wo, wann Fehler

    gemacht hat und überhaupt. Dazu fehlen die Unterlagen.

    Gruß

  • War es im Dezember 2021 möglich, neben dem vereinfachten Antrag (VA), einen Hauptantrag (HA) auf ALGII zu stellen?

    Einen Antrag kann man auch auf einem Stück Klopapier stellen.


    War es möglich, dass man einen dieser Anträge online (E-Mail, online-Plattform etc.) stellen konnte, ohne für die Übermittlung / den Eingang des Antrages eine Bestätigung zu erhalten?

    Natürlich. Fehlfunktionen kann es immer geben.


    War es möglich, dass man nach Eingang des Antrages nicht eingeladen wurde und den Antrag selbst nicht mehr persönlich unterschreiben musste?

    Natürlich ist das möglich.

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