Bürgergeld Aufstockung und Einkommen Anrechnung

  • Hallo auf diesem Portal,

    meine Frau und ich sind sogenannte Aufstocker. Wir üben beide einen Minijob aus.

    Unsere Einkünfte sind eigentlich relativ konstant. Bis auf letztes Jahr, da ist es

    durch die beiden Mindestlohnerhöhungen zu leichten Überzahlungen des

    gekommen.

    Um die Überzahlungen auszugleichen wurde anschließend ein überhöhtes Einkommen festgesetzt,welches man Anfang 2023 dann wieder korrigieren wollte. Hätte ich mich

    jetzt nicht selber gemeldet, da wir mittlerweile schon in einem Defizit waren, würde man

    uns immer noch mehr als 200,00 Euro zuviel abziehen.

    Jetzt habe ich mitte Jan.´23 dort per E- Mail angekündigt das wir durch Umstrukturierungen

    beim AG ab März ´23 weniger Einkünfte haben werden. Das gleiche habe ich dann auch

    nochmal handschriftlich an den neuen Bürgergeldantrag geheftet. In beiden Schreiben hatte

    ich auch ein Summe genannt welche wir zukünftig als Einkommen erwarten.

    Nun bekam ich heute den Bürgergeldbescheid bis Aug.´23. Hier wurden uns die alten

    (höheren) Einkünfte der Vergangenheit als Einkommen angerechnet, obwohl ich in meinem Schreiben extra darauf higewiesen habe ,die veränderte Sachlage zu berücksichtigen.

    So viel zu Augenhöhe bei Bürgergeld. Es gibt aber auch Sachbearbeiter die gehen drauf ein.

    Bei uns dauert es immer ca. 6 Monate bis die Summen gegengerechnet werden und wir

    so zu unserem uns zustehendem Geld kommen.

    Gibt es da eigentlich Fristen welche eingehalten werden müssen. Im Netz findet man

    darüber nichts. Die können doch nicht machen was sie wollen. Wenn uns jetzt 160,00 Euro

    zuviel pro Monat angerechnet werden, dann können wir ja gleich zu Hause bleiben. Was

    nutzt mir dann die Nachzahlung in 6 Mon.

    Gruß jubi10

  • Mal einfach so auf Zuruf "ich werde weniger verdienen" reicht ja auch nicht aus. Es gibt Gesetze und auch Arbeitsrecht wird durch solche geregelt.

    Wenn also etwas, was mit der Arbeit zu tun hat, geändert wird, muss es ja wohl eine Änderung des Arbeitsvertrages (Änderungskündigung) gegeben haben.

    Oder wie muss man sich

    Umstrukturierungen

    beim AG

    sonst vorstellen? Ein vom Chef dahingeschwatztes "Ab März arbeitest du nur noch für 300 Euro." reicht jedenfalls nicht.

    Und ob diese Änderungskündigung dann überhaupt berechtigt ist, wäre auch noch zu prüfen. Anderenfalls machst du dich nämlich kostenersatzpflichtig, wenn du einfach so eine Änderung akzeptierst, die zu Lasten des Jobcenters geht.

  • Die Arbeit die meine Frau und ich in der Vergangenheit zu zweit erledigt haben, soll zukünftig

    von drei Pers. erledigt werden. Da die Arbeitstunden insgesamt nicht mehr werden, werden sie

    nun auf drei Pers. aufgeteilt.

    Das heisst meine Frau und ich werden weniger Stunden arbeiten und dem entsprechend weniger

    verdienen. Direktionswahl und Aufteilung liegt doch beim AG ,oder?

    Der Grund sei, um auf Krankheitsfälle besser reagieren zu können.

  • Nochmal: wenn es einen Arbeitsvertrag über z. B. 15 Stunden/Woche gibt, kann der Arbeitgeber eben nicht einfach mit den Fingern schnippen, die Stimmlage einen Ton tiefer schalten und grollend "ab morgen nur noch 10h/Woche" von sich geben. Also können kann er, ist aber nicht rechtmäßig.

    Wir leben nämlich in einem Rechtsstaat und nicht in der Sklavenhaltergesellschaft.

    Und die Veränderung eines Arbeitsvertrages hat nun überhaupt nichts mit Direktionsrecht des AG zu tun.

    Setze also mal deine Arbeitnehmerrechte durch, ehe du auf das Jobcenter schimpfst.

  • Muß der AG sich an die im Arbeitsvertrag fixierten z.b. - regelmäßige wöchendliche Arbeitszeit

    von ca. 10 stunden - halten, oder kann er die wöchendliche/monatl. Arbeitszeit frei gestalten.

    Kann das JC die Einhaltung der 10 Std. wöch. einfordern?

    Die Ausgangslage ist ein Minijob.

    Wie lange darf es dauern bis das JC die einbehaltene Abschlagsumme mit den tatsächlichen

    Einkünften verrechnet. Gibt es da einen gesetzlichen Anspruch?

    Weiss da jemand genaueres?

  • Muß der AG sich an die im Arbeitsvertrag fixierten z.b. - regelmäßige wöchendliche Arbeitszeit

    von ca. 10 stunden - halten, oder kann er die wöchendliche/monatl. Arbeitszeit frei gestalten.

    Nein, seit wann muss man sich bitte an vertragliche Vereinbarungen halten? (Achtung Ironie)

    Kann das JC die Einhaltung der 10 Std. wöch. einfordern?

    Gegenfrage: Welches Interesse hat der Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber gegen den Vertrag verstößt? Oder warum scheint bei deinen Fragen der Arbeitgeber ein Engel auf Erden zu sein?

    Wie lange darf es dauern bis das JC die einbehaltene Abschlagsumme mit den tatsächlichen

    Einkünften verrechnet. Gibt es da einen gesetzlichen Anspruch?

    Eine endgültige Festsetzung erfolgt innerhalb eines Jahres nach Ende des Bewilligungszeitraums. Wenn ein Antrag vom Leistungsempfänger gestellt wurde, dann innerhalb von 6 Monaten, soweit alle Unterlagen vorliegen.

  • Wenn uns z.B. jeden Monat 700,00 Euro angerechnet werden, wir aber nur 500,00 Euro verdienen

    bleibt dem JC nach deinen Ausführungen 6 Monate Zeit die Differenz auszugleichen. Das wären dann

    mal eben schlanke 1.200 Euro.

    Welcher Bürgergeldler kann denn so lange auf so eine Summe verzichten?

    Ich mag es genauso wenig AG´s nach der Pfeife zu tanzen, aber wenn man einen Job behalten will,

    muß man ab und an eine Kröte schlucken.

    Und glaub mir, darin bin absolut nicht gut.

    Wir werden wohl auf Konfrontation mit unserem AG gehen müssen, weil der uns jetzt los werden will.

    Über 3 Jahre nicht einen Tag gefehlt! Keine neg. Ereignisse in dieser Zeit.

    Nur weil er keinen Bock hat, sich vom JC seine Arbeitseinteilung vorschreiben zu lassen (lt. Aussage).

    Ich weiß nicht auf welchem Planeten der lebt. Einen Grund für eine Kündigung gibt es jedenfalls nicht.

    Vertrag läuft bis Ende 2024.Und ..... wir sind im Rechtschutz.

    Bitte sachlich bleiben und die rechtlichen Fakten zur Kenntnis

    nehmen

  • Wenn wir einer Änderungskündigung zustimmen würden, verzichten wir auf einen Teil unserer Rechte.

    Das JC würde uns sicher für eine gewisse Zeit die Unterstützung kürzen. Weil wir ja ohne Not

    der Änderung zugestimmt haben.

    So wie ich , den am Tel. verstanden habe sprach der von Kündigung des kompl. Vertages.

    Weis auch nicht warum der AG jetzt so durchtickt. Nur weil er nun seinen willen nicht bekommt.

    Wie gesagt, hat über 3 Jahre super funktioniert. Ohne einen Tag frei, 51 Wo. pro Jahr.

    Kein bezahlter Url.(wahrsch. stehen jedem von uns 20 Tg. zu bei 5 Tage Woche)

    Keine Lohnfortzahlung ( auch nicht legal).Fahrdienst eben. Machen in der Branche viele so.

    Mache die :thumbdown: nur mit, weil meine Frau an diesem Job hängt.

    Sobald was schriftliches kommt- sofort Anwalt, und Absprache mit JC.

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