Bewohnte Wohnung unzumutbar - Gefahr im Verzug

  • Hallo,

    seit Monaten läuft bei mir in Küche und Bad das Wasser die Wände runter, in der Küche nahe des Sicherungskastens. Der Schaden wird auch nach mehrmaligem Melden bei Vermieter nicht behoben, es schimmelt in allen Räumen, aus der Küchendecke wachsen Pilze, Böden und Wände in Küche und Bad müssen mehrmals täglich getrocknet werden. Eine Steckdose im Bad hatte aufgrund des Wassers bereits einen Kurzschluss - die kann ich nicht mehr nutzen.
    Ich suche bereits seit Monaten eine neue Wohnung, da ich gewiss keine alternative Unterkunft mit 5 Katzen und 3 Hunden finden kann. Bisher gab es nur Ablehnungen.
    Jetzt habe ich einen Vermieter gefunden, der an mich vermieten würde, vorher muss natürlich das Jobcenter die Angemessenheit der Wohnung prüfen und genehmigen.

    Die Wohnung ist 63qm groß, die Bruttokaltmiete liegt bei 320€ - sie wäre also zu groß aber auch im Vergleich mit 50qm großen Wohnungen nicht zu teuer.

    Welche Möglichkeiten habe ich, das Amt zur schnellen Erledigung und hoffentlich Genehmigung zu bringen?
    Hier liegt eindeutig Gefahr im Verzug vor - muss das Amt in einem solchen Fall überhaupt genehmigen, bzw. ist die Wohnungsgröße in dieser Situation relevant und darf die Wohnung deswegen abgelehnt werden?

    Ich bin mit meinen Nerven komplett am Ende und es entstehen Zusatzkosten aufgrund andauernd laufender Waschmaschine, Trockner (das Wasser auf den Böden wische ich mit Badetüchern -Lappen reichen nicht - auf, die müssen anschließend gewaschen und getrocknet werden) und Trocknungsgerät.

    Bitte keine Tipps zum Mieterverein oder Rechtsbeistand, Schadensersatzansprüche, Ersatzwohnung Vermieter (der hat nichts und ein Hotel müsste ich zuerst selbst zahlen, danach auf Schadensersatz klagen), Mietminderung (hilft mir auch nicht weiter, davon habe ich noch keine andere Wohnung!) das weiß ich, ich muss dringend umziehen und dem Amt Druck machen, damit ich dann die Miete zahlen kann.

    Habe mein Anliegen mit den Daten der Wohnung dem JC zugeschickt.

    Danke und Grüße

  • Wenn du keine Tipps zur Mietproblematik willst, kann man kaum helfen. Du hast in erster Linie erstmal das zu machen, was ein verständiger Nichtleistungsempfänger auch machen würde, der sich weder neue Wohnung noch Umzug leisten kann: notfalls gerichtlich gegen den Vermieter vorgehen.

    Ich glaube kaum, dass du mit deinen zaghaften Bemühungen der Schadensregulierung an den Vermieter das, Jobcenter überzeugen kannst, dass es dich nicht auf mögliche Selbsthilfe verweist und dann auch noch den Umzug und die Miete einer viel zu großen und teuren Wohnung zahlt.

  • Hallo Tamar,
    habe mich nicht ganz verständlich ausgedrückt, denke ich.
    Die Wohnung ist von der Miete her unter dem Satz für eine angemessene 50qm Wohnung (untere Grenze Mietspiegel Nettokaltmiete 5,31 €/m2) - also definitiv nicht zu teuer. Andere angemessen große Wohnungen bis zu 50qm sind sogar teurer. Die aktuell bewohnte Wohnung ist allerdings billiger - aber leider unbewohnbar und unter diesen Umständen kann ich mir auch keine Arbeit suchen, ich muss erst hier raus und die Möbel von Schimmel befreien.

    Gerichtliches Vorgehen wird mir nicht weiter helfen, da ich so schnell wie möglich hier raus muss und Gerichte keine schnellen Entscheidungen treffen, zumal es nicht um Schadensregulierung, sondern um Bewahrung vor Obdachlosigkeit oder Verlust von Gesundheit, Leben geht.

    Wasser, das die Wände nahe des Sicherungskastens dauerhaft herunterläuft ist eine extrem gefährliche Sache (Kabelbrand - Gefahr im Verzug).

    Ein Nichtleistungsempfänger kann ohne zu fragen umziehen und die Miete selbst aufbringen, das kann ich eben nicht, da sonst die KDU nicht gezahlt werden.
    Es geht nur darum, den Vorgang der Genehmigung zu beschleunigen oder aufgrund der Gefahr eines Kabelbrandes auszusetzen. Die Wohnung ist ja von den Kosten her günstig und eine andere steht nicht zur Verfügung.
    Hotelkosten kann ich mir nicht leisten - die müsste ich verauslagen und dann vom aktuellen Vermieter über eine Schadensersatzklage einklagen.
    Die einzige alternativ mögliche Selbsthilfe zum Schutze der Gesundheit und des Lebens wäre einfach ohne Alternative auszuziehen - ohne alternative Unterkunft bedeutet dies Obdachlosigkeit.

  • Bitte keine Tipps zum Mieterverein oder Rechtsbeistand

    Ich fürchte, man kann hier nur auf einen Anwalt verweisen, auch wenn du das nicht lesen wolltest. Der Grund dafür hat jetzt gar nichts mit dem Jobcenter zu tun. Sondern es geht darum, dass nach den Schilderungen zu urteilen die Wohnung wahrscheinlich als unbewohnbar gelten dürfte. Dies wäre mit einem Anwalt zu klären. Denn das hat dann zur Folge, dass die Miete um 100% gemindert ist. Du müsstest also gar keine Miete mehr zahlen. Von den Geld kannst du dann selber nach einer vorrübergehenden Unterkunft schauen. Und schon allein wegen der Gesundheit sollte man in dem Fall keinen Tag länger in der Wohnung bleiben.

    Geh zum Amtsgericht und hole dir dort einen Beratungsschein. Damit kostet dich der Anwalt nichts.

    und die Möbel von Schimmel befreien

    Das geht nicht. Wenn einmal Schimmel in den Möbeln ist sind diese kaputt. Aber auch das ist etwas, was das Jobcenter nicht betrifft (außer vielleicht mit einem Darlehen). Denn gemäß §536a Abs.1 BGB kann vom Vermieter Schadenersatz für die Folgen eines Mangels verlangt werden. Das hat Vorrang, dehalb muss das Jobenter keine neuen Möbel zahlen.

    vorher muss natürlich das Jobcenter die Angemessenheit der Wohnung prüfen und genehmigen.

    Und diese Entscheidung passiert normalerweise sehr schnell. Meistens kann man mit dem Mietvertrag zum Jobcenter hingehen und es wird sofort entschieden, denn die Jobcenter wissen, dass ansonsten eine Wohnung evtl jemand anders bekommt.

  • Hallo Kobold,


    Danke, der letzte Satz ist für mich wichtig. Werde mich da hin bewegen und persönlich die Dringlichkeit anmelden.
    Man bekommt ja telefonisch niemanden und ich konnte das nur über ein Kontaktformular machen. Mein hoffentlich zukünftiger Vermieter und mein Betreuer meinten, dass dieses JC langsam arbeitet - daher habe ich Angst, diese Wohnung dann doch nicht zu bekommen.

    Beweisvideos zum Thema Unbewohnbarkeit habe ich, auch Bilder von den Pilzen, die aus der Decke wachsen, die durchgebrannte Steckdose ist auch noch existent - wer das anzweifelt, darf sich gerne selbst ein Bild davon machen und vorbei kommen. Ich werde aber noch weitere Bilder machen und dem Amt bei Bedarf vorlegen. Die Firma, die die Ursache für den Schaden beheben sollte, darf sich bei Bedarf dann auch gerne mit dem JC austauschen. Stelle dir vor, du würdest in einer Tropfsteinhöhle wohnen, das beschreibt es am besten. Küchen, und Badezimmerboden stehen mehrmals täglich unter Wasser.

    Alleine die Gefahr, dass das Wasser an die elektrische Leitungen kommt, reicht aus, um als unbewohnbar zu gelten. Das kann und darf ich, meiner Ausbildung nach, so feststellen.

    Eine andere Unterkunft ist schwierig, ich habe ja Katzen und meine Hunde - die könnte ich nirgendwo mit hinnehmen. Mit den Hunden bekommt man auch fast keine Wohnung, wobei die wirklich gesittet und entspannt, ruhig sind. Habe hier niemanden und die sind meine Familie <3

    Ich wüsste auch nicht wo ich die wichtigen Dinge unterbringen könnte, die würde ich bei Verlust nicht ersetzt bekommen, bzw. nur anteilig die Kosten.

    Das kostet extrem viel Kraft und Nerven, das Wasser läuft und läuft und mir gehen die Handtücher aus, um die Böden zu trocknen.


    Ich will ja nichts weiter vom Amt bekommen, nur die Wohnung und den Umzug mit Firma (kann das nicht selbst, bin ja alles andere als gesund), den Rest werde ich irgendwie anders wuppen.

    Wenn alles gut geht, habe ich auch bald wieder Arbeit, bis dahin muss das alles über die Bühne gegangen sein.

  • Hallo,


    es steht ein Umzug von Mecklenburg-Vorpommern nach Uckermark an. Die Angemessenheitsprüfung der Wohnung ist erfolgt.
    Da die Zustände in der aktuellen Wohnung unzumutbar sind, würde der Umzug vom Jobcenter übernommen werden müssen - so die Theorie.
    Welchem Jobcenter muss ich nun die Unterlagen zuschicken, dem in Mecklenburg-Vorpommern oder dem in der Uckermark?

    Dank im Voraus

    Thema bitte weiterführen

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