Darf von einer Betriebskostenabrechnung, hier für 2021 deren Erhalt am 24.12.2022, erwirtschaftes Guthaben in Höhe von 20 € - 30 €, deren Gutschrift erfolgte am 04.01.23, bei der im nächsten Monat fälligen Zahlung des Bürgergeldes berücksichtig bzw. in Abzug gebracht werden?
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