Bürgergeld - verkauf eines grundstücks - Schonvermögen und Freibetrag

  • hallo euch,

    wenn ein hartz4-empfänger ein grundstück erbt, welches nicht genutzt wird und man dann ins bürgergeld kommt; wie verhält sich das? das grundstück soll für 220.000 € verkauft werden. lebt man dann von diesem gesamten geld oder tritt der fall mit diesen 40.000 € ein, dass man diese behalten darf und von dem rest leben? wird man dann eigentlich beim jobcenter noch geführt als "kunde"? vieles ist unverständlich.

    danke euch für antwort.

    liebe grüße

  • ich grüße dich, tamar,

    vielen dank für die antwort. ich bin ja ohne pause von hartz4 im bürgergeld drin. weißt du wie die freigrenzen berechnet werden? glaube da geht es um altersjahre,

    ist es das hier: "

    Beim Vermögen gibt es einen Freibetrag (Absetzbetrag). Dieser ist nach Ablauf der Karenzzeit maßgeblich und beträgt 15.000 Euro für jede Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt."?

    sollte es so sein, bedeutet es, dass man von dem rest erstmal lebt in allem, dann nachweist, dass man nur noch 15.000 € hat und DARF dann wieder bürgergeld beantragen?

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Dieser ist nach Ablauf der Karenzzeit maßgeblich

    Nein! Im laufenden Leistungsbezug keine Karenzzeit. Siehe Tamar :

    Wenn du 220.000 Euro Vermögen hast, wird Bürgergeld abgelehnt oder aufgehoben und du musst erstmal davon leben bis dein Vermögen wieder unterhalb der Freigrenzen liegt.

    Bedeutet, ein Grundstück mit dem Verkehrswert von 220.000 Euro muss

    verwertet/verkauft werden und vom Vermögen gelebt, bis die Freigrenze

    erreicht ist:

    4. Erhebliches Vermögen (1) Erheblich ist Vermögen, wenn es in der

    Summe 40.000,00 EUR für die leistungsberechtige Person und

    15.000,00 EUR für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft

    übersteigt. Eine Übertragung von nicht ausgenutzten Beträgen zwischen

    den einzelnen Personen ist möglich (siehe hierzu auch Rz. 12.32)

    Gruß

  • guten abend,

    dank für antwort :)

    im vorfeld gemeint: belese ich mich gern bei euch; kleines kompliment von meiner person im namen wohl vieler :).

    ergo: die person würde dort beim JC nicht mehr geführt werden ad hoc, man gibt alles an, was ein ehrlich-normaldenkender mensch tun würde und man lebt erstmal von dem erlös. ist das richtig?

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