Eingliederungsvereinbarung und Fragen zu deren Inhalt

  • Hallo,

    ich bin seit dem 1.12.20222 ALG 2 Empfänger und habe eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt bekommen, die ich abgelehnt habe zu unterschreiben (u.a. zu viele Bewerbungen, besonders, weil ich demnächst schon eine neue Stelle habe, dann soll die Eingliederungsvereinbarung rückwirkend gelten und damit die 1. Sanktionne gültig usw. -Habe ich dem Jobcenter auch schriftlich mitgeteilt). Daraufhin gab es jeden Tag Telefonanrufe von meiner Sachbearbeiterin, die nicht so nett waren (von morgens um 7 bis 18 Uhr verteilt, mit gemecker, wieso ich nicht gleich ans Telefon gehe usw. Außerdem soll ich immer für sie telefonisch erreichbar sein (also Arztbesuche etc. nur am Samstag, was praktisch aber nicht möglich ist). Nachdem ich vor 2 1/2 Wochen beim Reaktionsmanagement nett nachgefragt habe, ob ich z.B. wirklich nicht mehr werktags zum Arzt darf und ich deshalb einen OP Termin verschoben habe gab es (wie erwartet sofort eine Antwort, dass ich nicht telefonisch erreichbar sein muss und Arztbesuche gemacht werden dürfen (und nicht aufgeschoben werden sollten, für den Tag X, wenn man einen Job hat).

    Seit dem wundert es mich aber, dass meine Sachbearbeiterin 0 Meldungen von sich gibt (weder Anrufe noch Mails, was sonst täglich statt fand). In Urlaub ist sie definitiv nicht (sie geht ans Telefon, wenn man anonym anruft und ihr Diensthandy ist lt. Handy Ortung ab und zu bei ihr Zuhause).

    Frage: Besteht die Chance, dass ich die "gute Frau" los bin? Was ist mit der Eingliederungsvereinbarung? -Ich habe die wegen den Fehlern nicht unterschrieben (und wie gesagt schriftlich auf die m.M. nach Fehler hingewiesen woraufhin als Antwort kam, dass das immer so gemacht wird und nix verändert wird). Wird diese trotzdem irgendwann gültig oder muss ich aufm Verwaltungsakt warten (wenn dieser nicht von der Sachbearbeiterin sondern von Jemanden anderen kommt und er den Mailverkehr liest müsste dieser die Fehler m.M. nach bemerken).

    Dann noch 1 dumme Verständnissfrage zur Eingliederungsvereinbarung: Wenn dort z.B. drin steht, man soll 10 Bewerbungen schreiben und bei Verstößen kann es bis zu 10% Sanktioniert werden und man nur sagen wir mal 7 Bewerbungen verschickt bedeutet dass dann bis zu 10 oder 30% Sanktionen?

    Danke schon mal

  • Frage: Besteht die Chance, dass ich die "gute Frau" los bin?

    Ja/Nein/Vielleicht.


    Was ist mit der Eingliederungsvereinbarung?

    Sie ist weiterhin nicht unterschrieben.


    bedeutet dass dann bis zu 10 oder 30% Sanktionen?

    10% maximal im Zeitraum, für den 10 Bewerbungen gefordert wurden. Also 10 pro Monat, dann kann bei weniger nur 10% sanktioniert werden. Im nächsten Monat wieder weniger = wieder 10%.

  • Hallo,

    ich habe ein vielleicht komisches oder aber auch Standardproblem mit dem Jobcenter.

    Und zwar: Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt bekommen, mit der ich nicht einverstanden war (u.a. zu viele Bewerbungen, Datum der Gültigkeit war rückwirkend, bei Verstößen sollte ich sanktioniert werden, wie besprochen aber es wurde nix besprochen und auch bei Nachfrage wurde mir nur gesagt:"Wie üblich" -Was mir nicht weiterhilft, weil ich nie sanktioniert wurde und der Begriff sehr dehnbar ist). Dann gab es einen Verwaltungsakt, wo ich Einspruch eingelegt habe und ich bekam Recht, weil auch das Gericht meinte, dass alles genau erwähnt werden muss und "Sanktinen hat nichts mit einer Rateveranstaltung zu tun" _Zitat vom Richter.

    Nun das Problem: Ich habe beim Jobcenter angerufen und mitgeteilt, dass ich ab 15.03. einen neuen Job habe und gesagt, dass die das im PC eintragen sollen. Daraufhin sagte man mir, dass ich nun einen ganz neuen Sachbearbeiter habe, der leider seit ewig Krank ist aber der Sachbearbeiter in Vertretung sagte, dass ich trotzdem verpflichtet bin 10 Bewerbungen/Monat wie es in der Eingliederungsvereinbarung stand (die ich nie unterschrieben habe!) schreiben muss, weil ich sonst evtl. bis zum 15.03. sanktioniert werden könnte. Ich will Ärger vorab ausm weg gehen, deshalb meine Frage, ob ich tatsächlich dann noch sanktioniert werden kann oder der Sachbearbeiter falsch liegt (vielleicht auch sauer ist, weil die ex Sachbearbeiterin, die die Eingliederungsvereinbarung schrieb von mir auch eine Beschwerde beim Vorgesetzten bekommen hat und telefonisch ist dort nur ein "Kein Anschluss unter dieser Nummer"


    Oder wenn ich bis zum 15.03. Bewerbungen schreiben muss, kann ich dann auch "sinnlose Bewerbungen" schreiben, wo man sowieso nicht genommen wird (z.B. Bewerbung als Arzt im Krankenhaus mit Text wie: Ich habe zwar kein Medizinstudium, kann aber mit einem Pflaster umgehen und bewerbe mich auf diese Stelle, weil das Jobcenter es so will... :rofl

    Danke schon mal

  • Ich will Ärger vorab ausm weg gehen, deshalb meine Frage, ob ich tatsächlich dann noch sanktioniert werden kann oder der Sachbearbeiter falsch liegt

    Wenn es keine gültige Eingliederungsvereinbarung gibt, hast du hinsichtlich Bewerbungen auch keine Pflichten. Trotzdem solltest du schauen, ob du im Zeitraum bis Mitte März nicht wenigstens einen Hilfsjob (Auspacken im Supermarkt oder so) findest.

    Was anderes gilt natürlich für Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung. Da wirst du ja über mögliche Sanktionen belehrt und dann musst du dich bei Zumutbarkeit auch bewerben. Es kann natürlich sein, dass es zeitlich nicht mehr zu einer Sanktion kommt. Aber, es kann auch sein, dass du den neuen Job schnell los bist und du wieder ALG 2 benötigst, dann kann ggf. die Sanktion noch umgesetzt werden.

  • Hallo und Danke für die Antwort.

    Nun habe ich wieder ein Problem mit dem Jobcenter (der ärger/die Arbeit mit denen hört nie auf und bei mir hilft selbst die Google suche nicht weiter...).

    Und zwar mit den Leistungen hat sich alles erledigt (ich bekomme bis zum 15.3. Geld und, weil ich in 1 1/2 Wochen einen Termin zur Schilddrüsen OP habe kann ich mich notfalls ab dann bis zur Arbeitsaufnahme wahrscheinlich auch krankschreiben lassen.

    Nun aber das absolut komische, was wahrscheinlich sonst noch niemanden passiert ist: Gestern bekam ich wieder Post vom Jobcenter (bzw. Behörde, die dazu gehört) und die wollten sich mit mir treffen um mich wegen interner Angelegenheiten bzgl. u.a. der Speicherung von meinen Daten auf Privat Telefon vom Jobcenter Mitarbeiter, Falschaussage von JC Mitarbeiterin, weil ich nicht zur ärztlichen Untersuchung darf, damit ich telefonisch für die Sachbearbeiterin immer erreichbar bin usw. (da stehen noch 2-3 andere Dinge drin, die so wie mir Google verraten hat nicht ganz ohne sind) .

    Einen Kumpel habe ich das gezeigt und der meinte, dass man wohl die Sachbearbeiterin ausm Dienst entfernen will und denen mein ALG2 bzw. Bürgergeld egal ist. Ich selbst bin generell sozial eingestellt (also bin gegen Entlassungen, war mal u.a. im Betriebsrat etc.) und habe nun etwas bedenken, dass wenn ich zu sehr rum mecker, die Frau nur wegen meiner Aussage rausgeschmissen wird, was ich eigentlich vermeiden will (man begegnet sich immer 2 mal im Leben). Andererseits, wenn ich nix sage und mich nicht "erinnern" kann, dann habe ich ein schlechtes Gewissen, weil die Frau dann bei den nächsten Kandidaten das gleiche wieder machen wird.

    Frage: Weil ich mich telefonisch melden soll (nicht muss, keine Verpflichtung zur Meldung steht dort, nur ganz nett gefragt, ob ich mich telefonisch melde um einen gemeinsamen Termin zu besprechen, der telefonisch aber auch vor Ort sein kann/darf -Also nicht, wie beim Jobcenter üblich...), denke ich mal, dass es vielleicht gut wäre, wenn ich mich trotzdem die nächsten Tage dort melden und abwarten, ob ich der Einzige bin, der so einen Ärger hatte oder mehrere das Vergnügen hatten. Danach würde ich mich auch am liebsten richten, wenn ich gegen sie aussagen würde.

    Frage: Können mir, wenn ich eine Aussage mache (natürlich nur zu denen, was ich beweisen kann, weil die Mails habe ich noch, die Telefonanlage hat aufgezeichnet, wer wann angerufen hat usw.) oder auch, wenn ich auf blöd tue und mich an nix erinnern kann, könnte man mich dann irgendwie belangen, nerven (im Falle einer Arbeitsschutzklage bin ich gerne bereit vor Gericht auszusagen -Kenne mich da etwas als Schöffe aus). Müsste ich dann auch evtl. beim Anwalt der Mitarbeiterin hingehen um Fragen zu beantworten oder nur im Fall des Falles vor Gericht?

    Danke schon mal

  • Reden wir hier wirklich von ALG2? Da gibt es keine Einstellungen zur Monatsmitte. Auch gibt es dort keine Vorbereiten zur Entlassung von Mitarbeitern, weil Jobcenter gar keine eigenen Mitarbeiter haben, sondern das Personal von der Agentur für Arbeit und den Kommunen zugewiesen bekommen.

  • Hallo,

    Ja, das Geld ist bis ende März bewilligt worden, aber mit Vermerk, dass man evtl. das Geld vom 15.3. bis ende März zurück zahlen muss (Gehaltsabrechnung soll dann vorgelegt werden und je nachdem, was aber für den Fall m.M. nach uninteressant ist).

    Naja, es steht nur Fragen wegen dem Vorgang: xyz und ich schrieb ja ähnliche Behörde, die aber m.M. nach dazu gehört,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    das Geld ist bis ende März bewilligt worden, aber mit Vermerk, dass man evtl. das Geld vom 15.3. bis ende März zurück zahlen muss (Gehaltsabrechnung soll dann vorgelegt werden und je nachdem,

    Die Leistung wird im voraus für März gezahlt! Erfolgt jetzt eine Arbeitsaufnahme im März,

    ist die Gehaltsabrechnung einzureichen. Es gilt das Zufluss-Prinzip! Wenn das Geld

    auch im März zufließt, ist das eine Überzahlung und die Leistung wird zurückgefordert.

    Ein völlig normaler Vorgang!

    Gruß

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