Nachspeicheröfen - Kosten der Unterkunft - Heizen mit Strom und Nachzahlungen

  • Guten Morgen...

    Ich wohne nun seit 1 Jahr in einem alten Haus, welches mit Nachtspeicheröfen beheizt wird, dafür geringe Miete. Die Heizart in den Kosten der Unterkunft sind mit Stromheizung im Bescheid aufgeführt. Als Alleinerziehende mit Midijob reicht das Geld nicht, somit Bürgergeld. Um die Kosten der Heizung zu senken, habe ich zusätzlich noch mit Holz geheizt. Das Holz war hier schon vorhanden. Da ich als Kind schon eingetrichtert bekam, dass Nachspeicheröfen extreme Fresser sind, lieber das übrige Holz verheizt. Nun geht das Holz zur Neige. Ich habe schreckliche Angst, dass mich eine Stromnachzahlung ereilt und mir das Genick bricht. Für Holzkauf habe ich kein Geld übrig. Manche Räume muss ich mit Strom heizen.

    Was passiert, wenn ich eine Nachzahlung vom Strom bekomme und die nicht selbst stemmen kann?

    Was passiert, wenn ich aus dem Bürgergeldbezug raus bin und die Nachzahlung erhalte? Mein Ziel ist eigentlich, aus dem Bezug rauszukommen und es fehlen noch 150 Euro monatlich, bzw steht ein Entscheid des Kinderzuschlags und Wohngelds offen.

    Vielen Dank für eure Antworten

  • Ich stimme dem Grunde nach Tamar zu. Die anteiligen Stromkosten für die Öfen sind Heizkosten und deshalb vom Jobcenter zu tragen - auch die diesbezüglichen Nachzahlung. Es ist jedoch einer der Bereiche, in dem es in der Praxis des Öfteren Komplikationen im Bewilligungsverfahren gibt - sei es bei der genaueren Berechnung, sei es im Hinblick auf erforderliche Nachweise oder bezüglich der Dauer des Verfahrens. Es gibt übrigens auch Jobcenter, die hier konsequent Regeln für Angemessenheitsprüfungen haben und dann Kostensenkungskonzepte durchsetzen oder Energieberatung empfehlen.

    Daher ergänzend eine Anregungen für die Zukunft:

    Lass Dich mittelfristig beim Jobcenter beraten und Dir möglichst auch schriftlich geben, was künftig übernommen wird und wie Du vorgehen sollst. Falls Du mit Strom und Holz heizt, könnte "eigentlich" (hängt von den Umständen des Einzelfalls ab) sowohl die Aufstockung des Holzvorrats zu angemessenem Preis als auch in angemessenem Umfang der Strom bezahlt werden - evtl. sieht das die Behörde aber anders und hat hierzu konkrete Vorgaben - die Du dann aber zu Deiner Absicherung schriftlich haben solltest, bevor Du sie umsetzt. Je nach Kommune gibt es evtl. auch die Möglichkeit einer Energieberatung. Genau für Wohnungen wie Deine hat das teilweise größeres Sparpotenzial.

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