Leistungsbezug - Einkommen Anrechnung und Rückforderung

  • Ich brauche mal Hilfe. :hi
    Ich bin seit Dezember in Hartz IV und habe die Möglichkeit auf 12 Std./Woche auf Teilzeit zu arbeiten.
    Dort wäre ich krankenversichert und bekäme ca. 500€ so das ich Aufstockung beantragen müsste.

    Ich weiß das, wenn ich diese 500 € verdiene und die Zahlung in Januar auf meinem Konto landet, ich an Hartz IV zurückzahlen muss, da ich diese im Voraus bekommen habe.
    Jetzt stellt sich mit die Frage, ob es Sinn macht auf diese Teilzeitstelle annehmen, da es sicher das ganze verkompliziert. Denn dann bin ich nicht mehr über das Hartz IV versichert und meine Frau auch nicht, sondern über die Firma und muss immer die Abrechnung monatlich einreichen, um die Aufstockung zu bekommen, oder?

    Bisher war es immer sehr kompliziert mit dem ALG II. Immer ging irgendwas mit den Unterlagen schief und ich habe mehr Rennerei als, wenn ich in ALG II bleibe und weiter versuche einen Job auf 30-40 Std. zu bekommen, wovon ich leben kann.

    Beim Dezemberantrag war wieder so viel schiefgegangen. Bankverbindung und Krankenkasse waren geändert, im Antrag hinterlegt und ich habe die Beraterin hingewiesen und es waren trotzdem alte Daten übernommen worden, sodass ich jetzt immer noch darauf warten muss, dass das Geld erst wieder zu ALG II zurückkommen muss und dann erst wieder an mich überwiesen werden kann.

    Ich hoffe, ihr versteht mein Problem und könnt mir weiterhelfen.

  • Du hast für Dezember und Januar Leistungen erhalten. Was wäre so schlimm daran, dass das JC einmal eine Überzahlung zurückfordert?

    ob es Sinn macht auf diese Teilzeitstelle annehmen

    Das macht auf jeden Fall Sinn und ist nicht kompliziert.

    Als Kunde sollte man immer dafür sorgen, dass die korrekten Daten dem JC rechtzeitig vorliegen.

    Was wird dann aus deiner selbstständigen Tätigkeit?

  • Jetzt stellt sich mit die Frage, ob es Sinn macht auf diese Teilzeitstelle annehmen, da es sicher das ganze verkompliziert.

    Manchmal muss ich tief durchatmen. Dass es der Sinn der Leistungen ist, dich solange zu unterstützen, bis du - ggf. auch teilweise - deinen Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten kannst, ist dir klar? Es macht, allein wegen der Freibeträge, immer Sinn, zu arbeiten.

    Denn dann bin ich nicht mehr über das Hartz IV versichert und meine Frau auch nicht

    Doch, das bist du trotzdem. Es gelten dann 2 Pflichtversicherungen in der KV/PV parallel für dich. Einmal über den Job und einmal aufgrund ALG2 Bezug.


    Beim Dezemberantrag war wieder so viel schiefgegangen.

    Wo Menschen arbeiten kann nunmal auch was schief gehen.

  • Die Nachfrage war mehr als berechtigt. Das Einkommen aus einer Selbstständigkeit nachzuweisen ist wesentlich schwieriger als aus unselbständiger Tätigkeit.

    Von daher verwundern deine Ausführungen zu

    muss immer die Abrechnung monatlich einreichen,

    doch sehr. Denn die "Bürokratie" mit EKS ist wesentlich umständlicher als das bisschen Einreichen von Lohnzetteln.

  • Ja, das ist mir klar, dass ich die zurückzahlen muss, auch wenn es nicht so ganz nachvollziehen kann, schließlich muss ich ja im Monat auch von etwas leben bis dann am Monatsende von Februar Geld kommt. Würde ich das Geld Anfang Februar erhalten, müsste ich komischerweise nichts zurückzahlen, was die Situation nicht gerade erleichtert. Dann müsste ich mir ja einen Kredit nehmen im Januar die Kosten zum Leben decken zu können. Es sollte ja einem erleichter werden in den Arbeitsmarkt wiederzukommen und sich nicht verschulden zu müssen. Manchmal frage ich mich, ob hier die Leute, die Schreiben jemals in ALG II waren, denn ich war es öfter und musste das Geld zurückzahlen und mir Darlehen nehmen, um die Kosten zu decken. Theoretisch hört sich das alles immer toll und logisch an, die Realität und Praxis ist aber oft ganz anders und ja bisher hatte ich sehr oft viel Ärger und Probleme mit Papierkram sonst würde ich nicht fragen.

    Ja Fehler könne passieren, wo gearbeitet wird, nur sollten diese nicht so gravierend sein, vor allem wenn man die Mitarbeiterin 3 Mal darauf hinweist. Wenn man einfach die Daten in dem Anmeldebogen übernimmt, nachdem man hingewiesen wurde, dass eine Änderung stattgefunden hat, sollten nicht gleich doppelte Fehler passieren und dass der Kunde dann der leidtragende ist und doppelt so lange auf das Geld warten muss.

    Das ist mir klar, dass ich die korrekten Daten dem JC übermittle. Ich weiß nicht, wie du auf etwas anderes kommst!

    Mit wurde gesagt das man nur einmal Krankenversichert werden kann, entweder beim Arbeitgeber oder beim JC
    Wenn ich beim Jobcenter versichert wäre, würden meine Einnahmen beim Nebenjob mit der Steuerklasse 6 zum Höchstsatz berechnet werden.

    Wenn ich beim JC bin, könnte ich dort genauso gut auf 520 € arbeiten und ein Teil davon wird vom JC angerechnet, nur könnte ich die Selbstständigkeit nicht weiter halten, während ich die beim Nebenjob weiterhin machen könnte und in der EKS alle Ein- und Ausgaben und Gewinne eintragen muss und dann diese verrechnet werden.


    @Tamar, das mag schon sein, nur ging es mir nicht um das Ausfüllen der Einnahmen. Da die Situation etwas verzwickt ist, wollte ich wissen, wie ich am besten vorgehen soll. ich weiß, wie ich die Einnahmen eintragen muss. Ich wollte nur wissen, ob es besser wäre in ALG II zu bleiben und 520 € Job anzumelden. Wobei ich dann sicher nicht zusätzlich noch arbeiten darf, da ich weniger als 14 Std./Woche arbeiten darf, um über ALG II versichert zu sein.
    Das Problem ist, dass ich bei der Teilzeitstelle bis zu 12 Std./Woche arbeiten kann und somit die Selbstständigkeit weiter machen kann. Da weder die Teilzeitstelle noch die Selbstständigkeit zur Zeit soviel einbringt, um davon leben zu können, bin ich auf ALG II angewiesen. Ich hoffe das es jetzt verständlicher ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Manchmal frage ich mich, ob hier die Leute, die Schreiben jemals in ALG II waren, denn ich war es öfter und musste das Geld zurückzahlen und mir Darlehen nehmen, um die Kosten zu decken.

    Die Leute, die hier schreiben kennen sich mit der Gesetzgebung aus

    und helfen den Leuten, denen die Gesetzgebung nicht geläufig ist.

    Das dient dem Zweck sie vor weiterem Ärger zu bewahren. Was manchmal

    nicht gelingt, weil leider die Hinweise nicht beachtet werden und der

    Leistungsberechtigte seine eigene Entscheidung trifft, die manchmal

    wiederum für gehörigen Ärger mit dem Jobcenter sorgt, leider.

    Gruß

  • Das Zuflussprinzip hat der Gesetzgeber festgelegt und darüber braucht man auch nicht diskutieren.

    Was diejenigen, die deine Fragen beantworten, in ihrem Leben schon gemacht haben, spielt überhaupt keine Rolle. Es geht rein um die Rechtslage.

    Eine Doppelversicherung in der KV/PV hat jetzt so überhaupt gar nichts mit Steuerklasse 6 zu tun. Du darfst gern Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II - Doppelversicherung selbst lesen.

    Wenn ich beim JC bin, könnte ich dort genauso gut auf 520 € arbeiten und ein Teil davon wird vom JC angerechnet, nur könnte ich die Selbstständigkeit nicht weiter halten, während ich die beim Nebenjob weiterhin machen könnte und in der EKS alle Ein- und Ausgaben und Gewinne eintragen muss und dann diese verrechnet werden.

    So ein Quatsch. Als wäre ein 520 Euro Job nicht auch nur ein Nebenjob. Die Geringfügigkeitsgrenze hat damit nichts zu tun.

    Der von dir angegebene Job kann im Übrigen nicht geringfügig sein. 12 Stunden in der Woche sind mindestens 48 Stunden im Monat. Das sind bei 12 Euro/Stunde Mindestlohn 576 Euro brutto im Monat.

    Von einem Job unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze war also nie die Rede. Wenn doch, dann ist deine Sachverhaltsschilderung völlig falsch.

    Dein Tonfall gegenüber Usern, die dir helfen wollen, missfällt mir übrigens sehr.

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