ALG II - Kosten der Unterkunft im Elternhaus ohne Heizkosten

  • Hallo!

    Thema wurde ausreichend beantwortet. Das klären Sie bitte mit Ihrem

    Jobcenter. Thema beendet, denn wir drehen uns hier im Kreis. Ständige

    Wiederholungen ergeben keinen neuen Sachverhalt.

    Gruß

  • Hallo,

    mal angenommen man will während des Leistungsbezugs umziehen, ist eine günstigere Miete bei angemessener Wohnungsgröße Grund einen Umzug genehmigt zu bekommen ?

    Dieses Thema wegen des Sachverhalts bitte weiterführen.

    Es wird kein neues Thema benötigt!

  • Du kannst jederzeit eine Wohnung anmieten, wenn du die Kosten selbst aufbringst. Ansonsten hängt es neben dem wichtigen Grund auch noch von der Angemessenheit der Kosten ab bzw. ob die neue Wohnung teurer ist.

    Falls es immer noch um die Wohnung bei den Eltern geht: das ist wieder was ganz anderes.

  • Hallo,

    Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so
    wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und
    Vermögen erwartet werden kann, So steht es im §9 SGB.

    Wenn also Keine Haushaltgemeinschaft vorliegt, darf auch keine Bedarfsdeckung seitens des Leistungsträgers unterstellt werden ?

    Habe ich das richtig verstanden das die Bedarfsdeckung nur im für SGB XII gilt ?

  • Hallo!

    Damit SGB II und SGB XII nicht durcheinander geraten, hier das Zitat

    aus SGB II:

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


    Empfehlung, klären Sie bitte im neuen Jahr Ihre Situation mit Ihren Jobcenter.

    Gruß

  • Es ging mir um die Regelleistung bzw. Ob bei eigener Haushaltsführung mit

    eigenständiger Wohnung die Regelleistung gekürzt werden darf. Also ob die

    hilfsbedürftigkeit nach sgbII gegeben ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Das muss hier alles im Zusammenhang betrachtet werden. Da eine Wohnung

    vorhanden ist bei der die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen

    werden, wird auch wohl der volle Regelsatz bezahlt.

    Was den Umzug angeht, wurde hier alles geschrieben und die Lage ändert sich

    nicht, wenn immer neue Themen eröffnet werden. Wir drehen uns hier im

    Kreis, deshalb beenden wir das Thema.

    Ausdrückliche Aufforderung, bitte klären Sie im neuen Jahr alles mit

    Ihrem Jobcenter.

    Gruß

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