ALG II - Kosten der Unterkunft im Elternhaus ohne Heizkosten

  • Hallo,

    war selbstständig und durch Corona im Leistungsbezug. Bin 50. Ich möchte ins Dachgeschoss einziehen. Es ist ein Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Das Haus gehört meinen Eltern. Es gibt keine Möglichkeit die Heizkosten zu ermitteln. Erdgeschoss ist vom Enkel gemietet (mündlicher Mietvertrag). Eltern wohnen im Obergeschoss und ich als Sohn möchte ins Dachgeschoss einziehen. Kann man einen Mietvertrag ohne Heizkosten vereinbaren? Oder Nettokaltmiete mit Nebenkostenpauschale ?

    Freue mich auf hilfreiche Antwort

  • Danke für die Antwort, wie können die Heizkosten verbrauchsabhängig ermittelt werden, wenn nur ein Kaltwasserzähler vorhanden ist ? Es ist eine Ölzentralheizung für Warmwasser und Heizung vorhanden.


    Kann man einen Mietvertrag ohne Heizkosten machen ?

  • Der Kaltwasserzähler hat mit der Heizkostenverteilung nichts zu tun.

    Für Warmwasser wäre ein Zähler zusätzlich am Wasser-Zulauf zur Ölzentralheizung (das Wasser, was erwärmt wird) erforderlich, zusätzlich Wohnungswasserzähler (kalt und warm).

    Für die Heizkörper gibt es Wärmezähler die den Verbrauch erfassen. Jährlich wird dann eine Abrechnung gemacht und die Kosten der Heizung auf die Wohnungen verteilt. Dieser "Spass" ist nicht ganz billig.

    Die Kosten der Wassererwärmung würde ich so ermitteln: Im Sommerhalbjahr, wenn die Wohnungen nicht beheizt werden den Heizölverbrauch, der ja dann nur zur Warmwassererzeugung verbraucht wird, ermitteln und auf dieser Grundlage errechnen wieviel Heizöl man braucht um 1 m³ Wasser zu erwärmen.

    Natürlich ginge so etwas in der Familie vielleicht einfacher, aber da Du in Leistungsbezug bist muss alles so gemacht werden, wie man es bei einer Vermietung an Fremde machen würde.

  • Kann man einen Mietvertrag ohne Heizkosten machen ?

    Ja, das ist möglich.

    Man kann eine Pauschalmiete vertraglich vereinbaren, in der Summe X € ist dann alles enthalten.

    Das JC wird einen Haushaltsenergie-Bedarf (Strom) herausrechnen, weil Haushaltsstrom aus dem Regelbedarf zu zahlen ist.

  • Ich will es mal anders herum formulieren. Wie schon geschrieben wurde gelten die Regeln der Heizkostenverordnung, also dass verbrauchsabhänig abgerechnet werden muss.

    Das bedeutet aber mietrechtlich nicht, dass man nicht auch eine Abrechnung nach Wohnfläche vereinbaren darf. Wirksam ist das, hat aber zur Folge, dass man die Kosten der Abrechnung um 15% kürzen darf (§12 HeizKV).

    Eventuell wird das Jobcenter darauf bestehen, dass diese Kürzung vorgenommen wird, weil ein Familienangehöriger im Mietverhältnis nicht besser gestellt werden darf wie ein Fremder. Aber dazu kann ich nichts sagen.

  • Hallo!

    Man kann eine Pauschalmiete vertraglich vereinbaren, in der Summe X € ist dann alles enthalten.

    Kann man in einem normalen Mietverhältnis ohne Sozialleistungen

    gerne so handhaben. Für Mietverträge gelten andere Regeln. Dazu

    gerne erneut Tamar und der Themenersteller möge bitte die Fragen

    beantworten:

    Mietverträge unter Verwandten sind immer ein Problem, egal, wie die ausgestaltet werden. Wieso willst du dort einziehen, warum wollen deine Eltern dafür Miete und wo wohnst du jetzt?

    Welcher Mietvertrag auch immer, ... das Jobcenter wird Gesprächsbedarf

    haben und der Leistungsberechtigte hat die Nachweispflicht.

    Gruß

  • Einen Mietvertrag deshalb weil man sonst meinen könnte es wäre eine hausgemeinschaft, es ist aber eine eigene Wohnung. Selbst wenn meine Eltern keine Miete verlangen würden habe ich Angst das mir Leistungen gekürzt werden.


    Ja, das ist möglich.

    Man kann eine Pauschalmiete vertraglich vereinbaren, in der Summe X € ist dann alles enthalten.

    Nach den Antworten der anderen Foreitgliedern gestaltet es sich nicht so einfach. Thema Heizkostenverordung

    Bitte eigenen Beitrag außerhalb des Zitats schreiben - Korrektur

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • habe ich Angst das mir Leistungen gekürzt werden.

    Angst ist dann ein anderes Thema.

    Eine HG könnte natürlich nach der Antragstellung vermutet werden und nicht nur wegen der Heizkosten. Dazu würde das JC dir Fragen stellen und Nachweise haben wollen.

    Deswegen würden aber nicht sofort die Leistungen für dich gekürzt werden.

    Deswegen müsste auch nicht das gesamte Haus umgerüstet werden.

  • Selbst wenn meine Eltern keine Miete verlangen würden habe ich Angst das mir Leistungen gekürzt werden.

    Was du mit einem Mietvertrag auch nicht verhindern könntest. Wenn das Jobcenter Hinweise auf eine Haushaltsgemeinschaft hat, wird es dem nachgehen. Ob mit oder ohne Mietvertrag.

  • Ja es ist eine abgeschlossene Dachgeschosswohnung. Ca 60qm das ist auch noch ein Hindernis, dafür Kaltmiete 250€ plus Nebenkostenpauschale 80 €.Kann es wegen der Wohnungsgröße Schwierigkeiten ? Derzeit 280€ plus 120€ Nebenkosten. Wird seit Corona bezahlt.

  • Wie ich bereits geschrieben habe: unter Umständen ist ein Mietvertrag unter Verwandten immer ein Problem.

    War die Wohnung bereits vor dir an fremde Personen vermietet? Und wo wohnst du jetzt, warum willst du dort einziehen? Das frage ich übrigens zum zweiten Mal.

  • Hallo!

    Allgemeine Anmerkung! Diese Informationen hätten alle im Eingangsthema

    stehen müssen, denn sie verändern die Lage erheblich.

    (1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.

    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

    Hier entsteht eine mehrfache Problematik! Mietvertrag unter Verwandten,

    was alleine schon zu Problemen führt, siehe Tamar :

    Wie ich bereits geschrieben habe: unter Umständen ist ein Mietvertrag unter Verwandten immer ein Problem.

    Vor dem Umzug unbedingt mit dem Jobcenter sprechen.

    Gruß

  • Hallo!

    Es ist nichts unerheblich, wenn Sozialleistungen bezogen werden.

    Dafür hat der Gesetzgeber rechtliche Regelungen erlassen, die

    ohne Ausnahme für alle Leistungsberechtigten gelten

    Sozialleistungen werden von der Allgemeinheit getragen und die

    Jobcenter sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Man wird also

    Ihr Umzugsbegehren prüfen.

    Unter diesen Umständen die Empfehlung vorher mit dem Jobcenter

    zu sprechen. Aber Sie entscheiden selbst, wie Sie mit den gegebenen

    Informationen umgehen und tragen auch letztendlich die Konsequenzen

    für Ihre Entscheidungen.

    Gruß

  • Danke für die Antwort. Der Umzug muss nicht übernommen werden.

    Es geht mir vorrangig um die Möglichkeit im Elternhaus zu wohnen.

    Bitte kein Vollzitat und eigenen Beitrag nicht ins Zitat schreiben

  • Ach, da muss man keine Heizkosten abrechnen? Gibt es für Monteure Sondervorschriften im BGB und in der Heizkostenverordnung?

    Sei mir nicht böse, aber ich glaube das nicht mit der ehemaligen Fremdvermietung.

    Sprich das mit dem Jobcenter ab und rechne halt damit, dass man schlimmstenfalls davon ausgeht, dass du gar keine Miete zahlen musst, weil man davon ausgeht, dass, das die Gegenleistung dafür ist, dass du deinen inzwischen sicherlich betagten Eltern Hilfe- und Pflegeleistungen erbringst.

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