ALG II - Paypal Konto nicht angegeben und Einnahmen

  • Guten Tag zusammen,

    ein Bekannter von mir erhält Leistungen vom Job-Center und hat sein Paypal-Konto nicht angegeben und wurde nun dazu aufgefordert, Auskunft über seine Konten zu geben.

    Auf dem Konto sind Einzahlungen aus Verkäufen im privaten Umfeld eingegangen. Mal eine Hose oder alte Elektrogeräte die im Keller gefunden wurden. Der Empfänger erhält nur anteilig Leistungen im Rahmen von ca. 650€. Davon ist es natürlich nicht möglich die Miete und Lebenserhaltungskosten zu stemmen.

    1.Frage:

    Erhält das Job-Center die Angabe über vorhandene Paypal-Konten von der Bank des Empfängers?

    2. Frage:

    Können die Einnahmen aus den privaten Verkäufen, dem regulären Anspruch von ca. 1000€ angerechnet werden?

    3. Frage:

    Wird der Empfänger der Leistungen aufgefordert, die Einnahmen aus dem privaten Umfeld, an das Jobcenter zurückerstatten?

    Wie kann man nun am besten weiter vorgehen?


    Viele Grüße

    Frager

  • 1. Ist das nicht egal, woher das Jobcenter vom PayPal Konto weiß?

    2. Kommt darauf an. Wieviele Verkäufe mit welchen Beträgen. Also, ob es noch als normale private Nutzung zu werten ist oder bereits Gewerbe.

    Was bedeutet "regulärer Anspruch 1000 Euro", wenn du eingangs "650 Euro Leistungen" schreibst?

    3. Das kommt darauf an, ob es noch als normale private Nutzung zu werten ist oder es sich um Gewerbe handelt.

  • 1. Ich würde allgemein gerne wissen, ob es eine Abfrage gibt, wo alles ausgespuckt wird... Bankkonten, Finanzierungen, Paypal, ...

    2. Die Wohnung für die Miete gezahlt wird, gehört einem Familienmitglied, welches dort nicht selbst wohnt. Das Amt hat dem Bekannten darauf hin nur die Hälfte der Mietkosten zugesprochen. Ist das normal?

    3. In welchem Rahmen ist es denn private Nutzung und ab welcher Summer würde man von Gewerbe sprechen?

  • 1. Warum? Willst du dann vorsätzlich falsche Angaben machen?

    2. Unter Umständen kann bei einem Mietvertrag unter Verwandten sogar gar nichts berücksichtigt werden, wenn es an einem ernsthaften Mietzinsverlangen fehlt, d. h., der Verwandte dich trotz Mietschulden nicht wie einen normalen Mieter aus der Wohnung klagt.

    3. Da gibt es nichts festes. Es ist doch ein Unterschied, ob 20 alte Klamotten verkauft werden oder 20 Handys.

  • Hallo!

    ein Bekannter von mir erhält Leistungen vom Job-Center und hat sein Paypal-Konto nicht angegeben und wurde nun dazu aufgefordert, Auskunft über seine Konten zu geben.

    Korrekt, Paypal Konto muss bei der ALG II Antragstellung angegeben werden. Der

    § 52 SGB II - Automatisierter Datenabgleich

    zeigt das nicht angegebene Konto.

    Hauptantrag - Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Dazu gehört auch Anlage VM - Vermögen . Dazu noch zur Information:

    Scheint vielen Leistungsberechtigten nicht geläufig zu sein.


    2. Die Wohnung für die Miete gezahlt wird, gehört einem Familienmitglied, welches dort nicht selbst wohnt. Das Amt hat dem Bekannten darauf hin nur die Hälfte der Mietkosten zugesprochen. Ist das normal?

    Korrekt! An einem Mietvertrag unter Verwandten hat das BSG

    hohe Anforderungen geknüpft, damit sie anerkannt werden.

    Unterkunftskosten gibt es in diesem Fall geteilt durch zwei.

    Zur Information noch: Merkblatt Arbeitslosengeld II.

    Gruß

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