Eigentumswohnung als Schonvermögen in teurer Stadt

  • Hallo, habe ich das richtig verstanden: eine selbst genutzte Eigentumswohnung gilt als Schonvermögen, sofern diese angemessen ist? Ist dann folgende Betrachtung richtig?

    Annahme:

    Ich habe viele Jahre hart gearbeitet, wohne xxxx zur Miete, habe 300000€ gespart und nun droht der Jobverlust mit wenig Aussicht auf eine neue Anstellung.

    Variante 1:

    - Ich kaufe sofort eine 30qm Wohnung bar (260000€ ist die billigste die ich jetzt gerade bei

    xxxx xxxxxxx finde, Kaufnebenkosten dazu und mein Kapital ist aufgebraucht).

    - Ich habe somit kein Geldvermögen mehr, aber eine Wohnung die ich selber bewohne und die von der Größe her für eine Person angemessen ist.

    - Da ich kein Geldvermögen mehr habe kann ich nun ALG2 beantragen und bekomme es auch.

    - Ich lebe von ALG2 und verkaufe nach 10 Jahren meine Eigentumswohnung mit ordentlichem Gewinn aufgrund Immobilienpreissteigerung.

    - Resultat nach 10 Jahren wenn es mittelmäßig mit der Immobilienpreissteigerung läuft: über 400000€ Vermögen.

    => Vermögen um 100000€ gewachsen

    Variante 2:

    - Ich wohne weiter zur Miete, habe keinen Anspruch auf ALG2 und muss von meinem Vermögen leben.

    - Resultat nach 10 Jahren bei 1200€ pro Monat für Miete und Lebensmittel: 300000€ - (10 * 12 * 1200) = 156000€ Vermögen

    => Vermögen um 144000€ geschrumpft

    Das klingt für mich sehr unfair Meschen gegenüber, die kein Wohneigentum haben.

  • Hallo Kobold,

    ja, das ist schon richtig dass der Immobilienwert auch sinken kann. Trotz allem ist es so dass einem Eigentümer einer angemessenen Immobilie ein VIEL größeres Vermögen zugestanden wird als einem Mieter.

    Das ist etwas das ich bei der aktuellen Diskussion um Bürgergeld und Schonvermögen vermisse. Ich fände es absolut fair, einem Menschen der kein Wohneigentum hat mehr Vermögen zuzugestehen und ihn nicht zu zwingen seine gesamten Rücklagen fürs Alter aufzubrauchen.

  • Dieser Person steht es frei, sein anzurechnendes Vermögen in geschütztes umzuwandeln. Sei es nun Altersvorsorge mit Verwertungsausschluss, ein Kfz oder eben eine dann selbst bewohnte Immobilie.

    Im Übrigen wurden deine Fragen beantwortet. Soweit es dir um eine Änderung des Gesetzes geht, ist das hier die falsche Plattform. Niemand hier kann das SGB II ändern. Wende dich dazu einfach an das für deinen Wahlbezirk zuständige MdB.

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