Mini-Job und Fragen zum Arbeitslosengeld II

  • Ich grüße euch.

    In mir kam die Frage auf, ob man einen Job aushandeln könnte der einem im Monat 100 Euro einbringt (was ja die derzeitige Freigrenze ist; man verbessere mich gern)

    Wichtiger natürlich die Frage, ob dies das Jobcenter ausreichend beschwichtigt und somit Forderungen, Drohungen und Hiobsbotschaften abwendet? Ich befinde mich derzeit in einer guten Maßnahme, wodurch auch Ruhe herrscht, aber ich kann mich nicht darauf verlassen, dass das noch lange Bestand hat. Es fällt mir extrem schwer unter Menschen zu sein und ich bin sehr wenig belastbar, weshalb ich für die derzeitige Maßnahme sehr dankbar bin, da sie mir hilft. Ich bin zwar selbstständige Schriftstellerin, verliere dadurch im Moment aber Geld und nehme noch keines ein.

    Ich hätte die Aussicht auf einen unterschwelligen Job und daher die Frage: Lässt das Jobcenter einen in Ruhe wenn man wenigstens ein bisschen Geld verdient?

    Ich erhoffe mir von euch zu lesen. <3

  • Hallo!

    Eventuell Informationen gründlich lesen: Merkblatt Arbeitsloseneld II

    Das Jobcenter hat keinen Zorn, sondern handelt nach der Gesetzgebung.

    Es gibt auch nichts zu beschwichtigen, sondern jeder Leistungsberechtigte

    hat alles zu unternehmen, um die Hilfsbedürftigkeit zu verringern, oder zu

    beenden.

    Gruß

  • Nun, diese Zitate aus dem SGB würde es ja dann bedienen, nicht wahr?

    Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer

    Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine

    ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

    Das täte ich ja damit. Ich nehme eine mir derzeitig zumutbare Arbeit an und erfülle somit auf eine Weise die hier genannten Anforderungen und vermeide dadurch weitere Maßnahmen. So zumindest mein Verständnis.

  • Hallo!

    Ich nehme eine mir derzeitig zumutbare Arbeit an

    Wobei nicht der Leistungsberechtigte entscheidet was zumutbar ist.

    Es fällt mir extrem schwer unter Menschen zu sein und ich bin sehr wenig belastbar,

    Eingeschränkte Erwerbsfähigkeit wäre ein Fall für den ärztlichen Dienst.

    Ansonsten § 10 SGB II - Zumutbarkeit. Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

    ist jede Arbeit zumutbar und das gilt auch für Maßnahmen.

    Gruß

  • Hm, aber woher weiß der Sachbearbeiter denn was mir zumutbar ist? Das wissen ich und mein vom Jobcenter gestellter Coach besser. Ich sollte auf jeden Fall erwähnen, dass das Jobcenter mich bisher nur gut behandelt hat. Sie haben meine Probleme immer erkannt und mir immer versucht mir spezielle Hilfe zukommen zu lassen.

    Es geht mir eher darum, dass ich nun etwas habe könnte, womit ich mich praktisch heran tasten kann. Aber wenn ich dann trotzdem an Maßnahmen teilnehmen müsste, wäre mir das glaube ich zu viel. Das ist die Essenz meiner Anfrage. :)

  • Hallo!

    Das wissen ich und mein vom Jobcenter gestellter Coach besser. Ich sollte auf jeden Fall erwähnen, dass das Jobcenter mich bisher nur gut behandelt hat. Sie haben meine Probleme immer erkannt und mir immer versucht mir spezielle Hilfe zukommen zu lassen.

    Dann ist doch alles bestens und den Rest besprechen Sie bitte mit

    Ihrem Jobcenter.

    Gruß

  • Das täte ich ja damit. Ich nehme eine mir derzeitig zumutbare Arbeit an

    Das wäre dann der Fall, wenn dir nur eine Tätigkeit von 8 Stunden im Monat zumutbar wäre (ausgehend von Mindestlohn und 100 Euro im Monat Verdienst). Wenn dem so wäre, wärst du erwerbsunfähig und würdest gar kein ALG2 bekommen.

    Soweit es keine Gutachten oder ähnliches gibt, bist du erstmal als in Vollzeit einsetzbar anzusehen, so dass deine 8 Stunden im Monat für 100 Euro im Prinzip nichts bedeuten.

    Im Übrigen bezieht sich dein Zitat auf Arbeitsgelegenheiten. Arbeitsgelegenheiten sind keine Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern das, was man umgangssprachlich als "1-Euro-Job" bezeichnet. Das hat nun so gar nichts mit deiner Fragestellung zu tun.

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