ALG II berechtigt?

  • Hallo Zusammen,

    eine Frage für ein befreundetes Ehepaar.

    Er hat eine Arbeit in München gefunden. Hat eine eigene Wohnung und pendelt hin- und her zur Ehefrau nach Nürnberg. Sollte er die Arbeit in München aufgeben, damit er zur seiner Ehefrau nach Nürnberg zieht, wäre er arbeitslos.

    Ehefrau ist nach Nürnberg gezogen. Da sie dort viele Bekannt hat, die deutsch sprechen und sie unterstützen. Ausserdem hat sie dort einen Platz für einen Integrationskurs bekommen.

    Beide Eheleute sprechen kein deutsch. Ehefrau arbeitet nicht.

    Erkennt das Jobcenter die 2 Wohnungen an? Kann die Ehefrau einen Antrag beim JC auf ALG II stellen? Kann das JC verlangen, dass das Ehepaar zusammenzieht?

  • Wenn der Ausländerstatus nicht sowieso gegen einen ALG2 Bezug spricht, ist es trotzdem schwierig, da keine echte Trennung im Sinne von Scheidung vorliegt. Das JC wird das Paar daher als Bedarfsgemeinschaft rechnen und nach einer angemessenen Zeit nur die angemessenene Miete berücksichtigen. Ggf. wird aber die Miete in München als notwendige Kosten zur Erzielung des Einkommens vom Lohn abgesetzt, so dass entsprechend weniger Einkommen berücksichtigt wird.

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