Ehrenamtliche Tätigkeit - Einkommen Anrechnung - ALG II Bezug

  • Hört sich gut an: Verbessert wurde auch die Regelung zu Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten. Derzeit gilt ein Betrag von maximal 2.400 Euro als anrechnungsfreie Einnahme. Dieser Betrag wird mit dem Bürgergeld auf 3.000 Euro pro Jahr angehoben.

    ABER: Wenn ich suche, was als Aufwandsentschädigung gilt, dann komme ich nur auf Fahrtkosten.

    Sobald man eine "pauschale Aufwandsentschädigung" bekommen würde, wird diese auf H4 als Einnahme angerechnet.

    Wer hat mehr Wissen als ich und was außer Fahrtkosten zählt noch alles zu Aufwandsentschädigung?

  • Dieser Betrag wird mit dem Bürgergeld auf 3.000 Euro pro Jahr angehoben.

    Ich verstehe nicht, was du meinst. Für Einkommen aus Ehrenamtstätigkeit gibt es bereits jetzt einen Freibetrag von 250 Euro = 3000 Euro im Jahr, vgl. § 11b Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 SGB II:

    Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten die Sätze 1 und 2 mit den Maßgaben, dass jeweils an die Stelle des Betrages von

    1. 100 Euro monatlich der Betrag von 250 Euro monatlich, höchstens jedoch der Betrag, der sich aus der Summe von 100 Euro und dem Betrag der steuerfreien Bezüge oder Einnahmen ergibt,

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