Umzug ohne Genehmigung - Heizkostenbeihilfe im Umfang der alten Wohnung - Klage Sozialgericht

  • Wir sind am verzweifeln. Am Telefon mit der Sachbearbeiterin wurden die Konsequenzen des nicht genehmigten Umzugs besprochen. Es ging um eine Differenz von 25€ die wir selbst zu tragen hätten, weshalb wir den Umzug in Kauf nahmen.

    Die Heizkosten sollten sowieso übernommen werden. Im Schreiben stand nur das es nicht im vollen Umfang übernommen werden würde ohne es genau zu definieren oder aufzulisten.

    Nach dem Umzug sah es dann anders aus.

    Wir müssen mit Flüssiggas und Vorkasse Tanken. In der vorherigen Wohnung war eine Heizkostenpauschale von 35€ in den Nebenkosten enthalten.

    Ansonsten gilt die aktuelle Wohnung als angemessen, nur mit den Heizkosten die nicht in der Miete enthalten sind, deutlich höher da es keine geringe pauschale ist.

    Nun wurden uns ca. 300€ für ein halbes Jahr als Heizkostenbeihilfe zugesprochen.

    600€ ist der Mindestbestellwert und selbst das reicht nicht annähernd.

    Es gab bereits einen Wiederspruch und auch eine Klage beim Sozialgericht in der jetzt verlangt wird die Klage zurück zu nehmen aufgrund schlechter Erfolgsaussichten.

    In der Klage wurden verschiedene gute Punkte aufgeführt mit Hinweisblättern, Urteilen ect.

    die scheinbar nicht wirksam sind.

    Die einizige Anwältin in der Nähe hat mich mehr oder weniger abgewimmelt ohne sich einen Überblick zu verschaffen und meinte die einzige Chance sei der Punkt, die Notwendigkeit des Umzugs zu begründen.

    Bei der Notwendigkeit wurden viele gute Gründe abgelehnt. Etwas Hoffnung habe ich das die Notwendigkeit des Umzugs Chancen haben könnte weil wir etwas Näher bei den Schwiegereltern wohnen. Wir wohnen als Bedarfsgemeinschaft Frau, Kind und ich.

    Meine Frau hat u.a. Epilepsie und leichte körperliche Einschränkungen.

    Es fällt mir schwer hier alles genau zu schildern das es übersichtlich bleibt und sich überhaupt jemand durchlesen mag.

    Deshalb schreibe ich es hier als groben Überblick und frage mich wie man weiter vorgehen kann.

    Die Wohnung ist bereits so Ausgekühlt bei ~10°C das wir bald am Kühlschrank Strom sparen können.

    Hat es Folgen wenn man eine weitere Begründung beim Sozialgericht angibt nachdem Sie beantragt haben die Klage abzuweisen?

    Das Beratungsgespräch der Anwältin war sehr enttäuschend und Sinnlos, weitere Anwälte für Sozialrecht gibt es keine in der Nähe.

    Wir wären nie umgezogen hätte man uns beim Jobcenter vorgewarnt, was auch ein Punkt des Widerspruchs war. Die Warnfunktion und Aufklärung...

    Wir würden auch sofort wieder umziehen nur Leider ist es schwer etwaszu finden.

    Antworten wie selber Schuld oder Tipps für alternative Heizmöglichkeiten helfen mir nicht weiter.

    Die vorläufige Durchsicht der Klage seitens des Sozialgericht scheint mir sehr vorläufig und grob zu sein.

    Es wurden gute Gründe der Notwendigkeit erbracht. Die Definition Mietkosten, wir wurden telefonisch falsch informiert und schriftlich nicht ausreichend vorgewarnt.

    Dann habe ich mich auf Hinweis und Urteils Blätter bezogen die recht vielversprechend waren.

    Z.b. das steht in einem Hinweisblatt des Jobcenters das diese Sanktion, (die nicht statisch bis zu 2 Jahre bleiben darf, ab dem Zeitpunkt nicht mehr wirksam ist, sobald die alte Wohnung eine Mieterhöhung hat. (Was auch der Fall ist).

    Hatte rein rechtlich und realistisch gesehen mit den Argumenten und Recherchen ein gutes Gefühl. Und dann der Brief wo genau wie bei den Widerspruchsverfahren nicht wirklich auf alle Punkte eingegangen wird.

    Jetzt habe ich nur noch die Hoffnung das Verfahren nicht aufzugeben sondern mich nochmals auf die Notwendigkeit des Umzugs zu berufen.

    Kann es passieren das mir das Sozialgericht das Verfahren dann in Rechnung stellen kann oder ist es unbedenklich wenn ich verlange es weiter zu prüfen?

  • Ich verstehe nicht, worum es geht. Die Zusicherung zum Umzug bzw. zu den neuen Kosten der Unterkunft und Heizung wurde vom Jobcenter abgelehnt. Euch wurde also mitgeteilt, dass das zu teuer ist. Da es in Deutschland jedoch ein Grundrecht auf freie Wahl des Wohnortes gibt, stand wahrscheinlich auch drin, dass ihr trotzdem umziehen könnt, dann aber auf eigenes Risiko und es werden nur die maximal angemessenen Kosten berücksichtigt oder, wenn es keinen wichtigen Grund für den Umzug gibt, nur die bisherigen Kosten.

    Ihr seid trotz der Ablehnung und der Warnung umgezogen. Was willst du denn jetzt erreichen? Das Gericht hat sich positioniert und dass es der Klage keinen Erfolg beimisst, hat sicherlich seinen Grund.

  • Das glaube ich sofort das du es nicht verstehst, sonst hätte man sich solch ein Kommentar nämlich sparen können.

    Hatte sogar darum gebeten...

    Nochmal in kurz weil der Text wohl zu lang war:

    Die Whg gilt als angemessen und mit dem Jobcenter war besprochen das ohne Genehmigung eine Differenz von 25€ anfällt und Heizkosten sowie übernommen werden und nicht Miete und Nebenkosten beinhalten.

    Auch im Bescheid ist es nicht aufgeführt.

    Die eigentliche Frage stand unten im Text.

    Wir bleiben sachlich!

  • 1. Wenn die Wohnung angemessen ist, dann ist der Umzug wohl abgelehnt worden, weil ihr keinen wichtigen Grund für einen Umzug hattet. Denn er wurde ja nunmal nicht genehmigt:

    Am Telefon mit der Sachbearbeiterin wurden die Konsequenzen des nicht genehmigten Umzugs besprochen.

    Wenn das der Grund ist, dass das Jobcenter höhere Heizkosten nicht berücksichtigt, ist die Rechtslage noch klarer, denn § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II ist da ganz eindeutig:

    Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.

    Wenn eure alten Heizkosten z. B. 80 Euro waren, bleibt es also bei 80 Euro, die das Jobcenter berücksichtigt. Egal, ob die neuen Heizkosten nun 100 Euro oder 300 Euro betragen.

    Wenn es also hier um eine Ablehnung aus diesem Grund geht, ist die Haltung der Richterin oder des Richters, dass die Klage aussichtslos ist, kein Wunder.

    Und ob nach jetzt 2 Jahren die KdUH entsprechend einer Fortschreibung des schlüssigen Konzepts der Kommune angepasst werden müssen, dazu hast du noch nichtmal ansatzweise Daten geliefert. Zum einen hast du nichts davon geschrieben, wann der Umzug erfolgt ist, noch, ob sich seitdem die KdU Richtlinie der Kommune geändert und erst recht nicht, ob die neu ermittelten Werte zur Angemessenheit überhaupt gestiegen sind. Es ist nämlich durchaus auch möglich, dass die Mieten sinken.

  • Das ist mir jetzt alles auch klar.

    Mittlerweile kenne ich diese ganzen Paragraphen ect., was mir nur jetzt nichts weiterbringt und mir schon aus den Ohren raushängt.

    Das Jobcenter hat sich auch an gewisse Regeln zu halten.

    Am Telefon meinte die Sachbearbeiterin das die Heizkosten separat zählen und sowieso im vollen Umfang (angemessen Umfang...) übernommen werden. Darüber brauche ich mir keine Sorgen machen und es sind Nur die 25€ Differenz.

    Im Bescheid stand nur die Überschrift Mietkosten nicht im vollen Umfang weshalb wir von den 25€ Differenz ausgingen, wie besprochen.

    Diese Warnfunktion zu der das Jobcenter verpflichtet ist um solche missverstände zu vermeiden war nicht gegeben.

    (Zusicherungsverfahren).

    Es gibt Seiten voll mit Datenschutz und sonstigen peniblen bürokratischen Kram aber es ist zu viel verlangt das wirklich wichtige genau zu definieren und aufzulisten. Statt dessen wird es in einer Überschrift zusammengefasst "Mietkosten nicht im vollen Umfang.

    Wenn am Telefon behauptet wurde das Heizkosten nicht die Mietkosten beinhalten sondern separat zählen, gehe ich nun mal davon aus.

    Eine weitere Begründung ist, das die Unterkunftskosten nicht statisch bleiben dürfen und

    aufgrund von Mieterhöhungen Jährlich oder nach bis zu zwei Jahren angepasst werden müssen.

    Laut Hinweisblatt des Jobcenters ist dies nicht mehr der Fall, ab dem Zeitpunkt indem die

    vorherige Miete erhöht wurde. Die Mietkosten der vorherigen Wohnung sind nach unserem

    Auszug signifikant gestiegen.

    Die ganzen Notwendigkeiten, ein weiteres Hinweisblatt für Ausnahmen durch Coronapandemie und Urteile habe ich gerade nicht auf dem Schirm.

    Wie gesagt, ich kenne diese Richtlinien jetzt und habe es natürlich auch schon oft genug gehört.

    Ich versuche es nur, weil mir nichts übrig bleibt, es arschkalt ist und mir durch die ganze Recherche aufgefallen ist das es auch gute Gegenargumente gibt.

    Ich mach ja kein Widerspruch oder Klage wenn es komplett aussichtslos scheint.

    Meine eigentliche Frage ist deshalb, ob es Konsequenzen haben kann, wenn man der Forderung des Sozialgerichtes, die Klage zurück zu ziehen nicht nachkommen wird.

    Zum Beispiel die Kosten des Verfahrens.

    Es gab schon einige Unstimmigkeiten mit dieser Sachbearbeiterin und ich fühle mich schikaniert. Und in dem Fall wurde ich einfach falsch informiert.

  • Meine eigentliche Frage ist deshalb, ob es Konsequenzen haben kann, wenn man der Forderung des Sozialgerichtes, die Klage zurück zu ziehen nicht nachkommen wird. Zum Beispiel die Kosten des Verfahrens.

    Jetzt ist es verständlicher. Es war aus deinem ersten Beitrag wirklich nicht zu erlesen, was jetzt der tatsächliche Ablehnungsgrund war. Also eine Deckelung gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung.

    Zu deiner Frage:

    Die Kosten des Verfahrens können dir nicht auferlegt werden, jedoch sind Missbrauchsgebühren nach § 192 SGG möglich:

    § 192 Sozialgerichtsgesetz

  • Dann verlange ich das sie die Klage ordentlich prüfen und gebe noch einen weiteren Punkt der Notwendigkeit an.

    Zwischenzeitlich versuche ich einen Anwalt zu finden.

    Sry für das anpampen und Danke Dir.

    Man hört immer wieder das gleiche und die ganze Situation belastet auch Psychysch sehr.

    Die Wohnung ist schlecht gedämmt und schon sehr kalt.

    Manche Notwendigkeiten des Umzugs wären rechtlich gesehen plausibel aber teilweise auch schwer nach zu weisen.

  • Hallo!

    Dann verlange ich das sie die Klage ordentlich prüfen und gebe noch einen weiteren Punkt der Notwendigkeit an.

    Hier ist leider aufgrund der nicht sehr ergiebigen Angaben im

    Eingangsthema nicht zu erkennen, wie weit die Klage

    fortgeschritten ist. Alternativ besteht die Möglichkeit ausreichend

    anonymisierte Dateien per PDF über Dateianhänge des Forums

    hoch zu laden.

    Hochladen von Dokumenten nur als PDF Datei!

    Hier wäre die Bereitschaft sich die Dokumente anzusehen.

    Es gab bereits einen Wiederspruch und auch eine Klage beim Sozialgericht in der jetzt verlangt wird die Klage zurück zu nehmen aufgrund schlechter Erfolgsaussichten.

    Wer verlangt das? Das Gericht selbst?

    nachdem Sie beantragt haben die Klage abzuweisen?

    Das Jobcenter als Beklagte hat beantragt die Klage abzuweisen.?

    In der Klage wurden verschiedene gute Punkte aufgeführt mit Hinweisblättern, Urteilen ect. die scheinbar nicht wirksam sind.

    Dann habe ich mich auf Hinweis und Urteils Blätter bezogen die recht vielversprechend waren.

    Mit Verlaub, aber wenn ein Laie mit Urteilen argumentiert, von

    denen er meint das müsste passen, kann das nur schief gehen. ;)

    Das sollte man lieber Juristen überlassen.

    Zwischenzeitlich versuche ich einen Anwalt zu finden.

    Der Anwalt ist vonnöten!

    Hilfe findet sich auch hier:

    Diese können Sie unter anderem unter folgenden Adressen finden:

    Rechtsanwalt - Sozialrecht nach Orten

    Gruß

  • Danke,

    Es war das erste Schreiben nach der Klage Begründung. Leider schaffe ich das mit den PDF ect. nicht.

    Das Sozialgericht fordert die Klage zurück zu weisen, nach "grober" Prüfung.

    Werde mich natürlich darum kümmern das ein Anwalt das übernehmen kann. Da es immer etwas Dauert mit Termin und Beratungshilfe Antrag habe ich eine Antwort geschrieben wo auch die Hauptsächlichen Begründungen zusammengefasst sind:

    [Da wir die Klage Begründungen für rechtlich angemessen halten und uns deutlich im Recht sehen, lehnen wir es ab die Klage einzustellen.

    Wir Bitten darum die Klage genau zu prüfen und möchten auch auf die Notwendigkeit des Umzuges hinweisen. Es ist anzumerken das Frau .... (Person der Bedarfsgemeinschaft), unter Epilepsie sowie unter körperliche Einschränkungen leidet.

    Da wir eine 3 Jährige Tochter haben, ist es ggf. erforderlich das die Eltern von Frau ..., z.b. im Notfall, schnellstmöglich zur Hilfe oder Unterstützung kommen können. Die aktuelle Wohnung ist etwa halb soweit entfernt. In der alten Wohnung war die Entfernung zu Ihren Eltern ca. 18km bis zum Ort. Bis zur aktuellen Wohnung sind es nur noch ca. 9km. (Berechnet mit Google Maps vom Wohnort bis zum Ort).

    - Die vorherige Wohnung hatte nach dem Auszug eine signifikante Mieterhöhung. Laut Hinweisblatt des Jobcenters gilt das Einfrieren der Mietkosten ab diesen Zeitpunkt nicht mehr.

    - Die Energie Preise sind Deutlich gestiegen und sollten entsprechend berücksichtigt und angepasst werden. Laut dem beigefügten Schreiben des Landkreises Ammerland werden solche Verfahren, aufgrund der Inflation und Coronapandemie rechtlich unterschiedlich ausgelegt und oft nicht angewendet.

    - Die Warnfunktion des Zusicherungsverfahren der zuständigen Sachbearbeiterin war nicht gegeben. Durch ein Telefonat mit Deutlich falschen Informationen und ein nicht definierbaren Bescheid.

    - Die Notwendigkeiten des Umzuges waren in vieler Hinsicht gegeben. Sie wurden Seitens des Jobcenters im schreiben nicht einmal erwähnt und telefonisch Prinzipiell abgelehnt.]

    Wie auch immer.

    Meine Frage hier, wäre wie es mit der Notwendigkeit aussieht? Falls ich ggf. einen Termin habe oder eine Arbeit aufnehme. Meine Frau mit ihren krankheitsbedingten Einschränkungen und unserer Tochter. Was braucht es? Die Nachweise über die Krankheiten, Behindertenausweis und ein bestimmtes Schreiben von ihren Eltern, das sie im Notfall kommen können? Oder ist es ein Grund der nicht Interessiert und rechtlich irrelevant ist?

  • Da es immer etwas Dauert mit Termin und Beratungshilfe Antrag

    Beratungshilfe ist nicht für gerichtliche Verfahren. Wenn, dann musst du schon Prozesskostenhilfe beantragen. Soweit das Gericht aber der Klage keine Aussicht auf Erfolg beimisst, kann es sein, dass das Gericht dies ablehnt. Dann musst du schlimmstenfalls den Anwalt selbst bezahlen.


    - Die vorherige Wohnung hatte nach dem Auszug eine signifikante Mieterhöhung. Laut Hinweisblatt des Jobcenters gilt das Einfrieren der Mietkosten ab diesen Zeitpunkt nicht mehr.

    Uninteressant. Das BSG hat entschieden, dass gedeckelte Kosten dann anzupassen sind, wenn die Unterkunftsrichtlinien des Landkreises/der Gemeinde angepasst werden. Und nicht, wenn es für die alte Wohnung eventuell eine Mieterhöhung gegeben hätte. Dass die Miete der ehemals bewohnten Wohnung sich mit Einzug neuer Mieter erhöht, ist Ausfluss der Vertragsfreiheit zwischen Vermieter und Mieter. Dass das angeblich in einem Hinweisblatt gestanden haben soll, glaube ich erst, wenn ich es lese.

    Die Energie Preise sind Deutlich gestiegen und sollten entsprechend berücksichtigt und angepasst werden

    Das Problem ist aber nunmal, dass eure Kosten nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II gedeckelt wurden.

    Durch ein Telefonat mit Deutlich falschen Informationen und ein nicht definierbaren Bescheid.

    Wie willst du den Inhalt eines Telefonats beweisen? Und den Bescheid hast du nicht hochgeladen.


    Die Notwendigkeiten des Umzuges waren in vieler Hinsicht gegeben.

    Ich lese nur den Wunsch, näher bei den Eltern zu sein. Das sind private Gründe. Andere Menschen haben keine Eltern mehr. Was machen die in vergleichbarer Situation?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!