Neue Mietwohnung im Haus der Eltern - aber bisher auch Unterstützung bekommen

  • Hallo,

    ich werde ab Oktober wohl Hartz 4 beziehen. Bin über 25.
    Nun ist es so, dass ich bisher im Haus meiner Eltern in einem Zimmer gewohnt habe mietfrei, ich werde nun aber in die Einliegerwohnung umziehen die meine Eltern renoviert und bezugsfertig gemacht haben. Also einen eigenen abgetrennten Wohnbereich haben aber immer noch im selben Haus. Nun wollen meine Eltern mir diese Vermieten, ich ziehe also quasi im Haus um. Der Mietvertrag würde dann ab nächsten oder übernächsten Monat gelten, ich frage mich allerdings, ob das nun nicht zu Problemen führen kann, da ich eben bislang mietfrei gewohnt haben....

    Und dann haben mir meine Eltern die letzten Monate auch noch 300 Euro überwiesen, weil ich ja die Krankenversicherung und andere fixe Zahlungen hatte , die ich bezahlen musste. Aber meine Eltern sind jetzt in Rente und es ist auch bei mir einiges anders gelaufen, weshalb ich jetzt eben doch unterstützen bräuchte


    Naja aufgrund dessen und auch wegen der Miete habe ich nun doch die Befürchtung das Jobcenter wird hier misstrauisch und ich laufe ins Messer… ?!?

    Also erst bekomme ich von meinen Eltern 300 € und jetzt soll das JC miete zahlen … quasi.

    Wie sind da so die Meinungen ? Wie gehe ich am besten vor?

  • Natürlich wird das JC misstrauisch, wenn du jahrelang kostenfrei gewohnt hast und jetzt, just zu dem Zeitpunkt, wo es Dritte bezahlen sollen, plötzlich Miete zahlen musst.

    Ob es daher von einem Vertrag zu Lasten Dritter ausgeht, kann man nicht voraussagen. Möglich ist es es aber auf jeden Fall.

  • Ja das denke ich auch , was wäre denn das beste Vorgehen?

    1) Erst einmal selbst Miete bezahlen und dann doch erst z.B im Januar nächsten Jahres einen Antrag stellen ?

    2) gänzlich auf Miete verzichten aber das werden meine Eltern nicht wollen

    3) Es einfach versuchen ? Eine andere Wohnung werde ich hier in der Stadt sowieso nicht finden der Markt ist komplett leer. Und wenn wäre sie auch viel teurer ..


    Ach ich weiß auch nicht….😟😭

  • Der Normalfall ist die Aufteilung der Kosten pro Kopf. Also 3 Personen = 1/3 der Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Müll, Gas usw. werden bei dir im jeweiligen Monat der Fälligkeit berücksichtigt und gezahlt.

    Bei Mieteinnahmen müssten deine Eltern im Übrigen auch eine Steuererklärung machen. Wollen sie das wirklich als Rentner?

    Also bei mir wohnt ja auch noch mein Sohn mit normalem Verdienst, aber da würde ich nie auf die Idee kommen, Miete zu verlangen. Im Gegenzug übernimmt er ja auch Aufgaben im Haus und Hof, die ein normaler Mieter niemals machen müsste oder würde. Es wurde ein Kostgeld vereinbart und gut.

    Oder würden deine Eltern dich allen Ernstes zwangsräumen lassen, wenn du die Miete nicht zahlst und die Wohnung an Fremde vermieten?

  • Hallo!

    dann doch erst z.B im Januar nächsten Jahres einen Antrag stellen ?

    Die Situation ist im Januar nicht anders, als sie jetzt ist. Falls das eine

    Anspielung auf das Bürgergeldgesetz ist:

    Bürgergeldgesetz - Referentenentwurf und Regierungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    Das wird, wenn es denn käme , nach und nach umgesetzt und ist

    noch nicht verkündet. Bitte zur Kenntnis nehmen!

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!