ALG II Kosten der Unterkunft - WG Partner einfach ausgezogen - Teil der Miete fehlt

  • Hallo,

    mein WG Partner ist von heute auf morgen ausgezogen. Nun gibt es schon seit einer Woche immer wieder Vertröstungen vom Jobcenter. Zuerst hieß es, ich bekomme ich 2 Tagen einen Rückanruf, kam nacht, ich rufe an, dann wird gesagt ich muss warten und so geht das nun die ganze zeit.

    Mein WG Partner und ich standen beide als Hauptmieter im Mietvertrag. Er ist einfach ausgezogen und weigert sich nun die Miete zu zahlen. Das Jobcenter hat immer noch keine Entscheidung getroffen ob sie die Miete übernehmen und nun stehe ich, wenn das so weiter geht, am 1. da und hab kein Geld um die Miete zu zahlen. Arbeiten kann ich zur zeit nicht, da ich gesundheitlich angeschlagen bin und demnächst 3 OPs haben werde. Ich habe nun wahnsinnige Angst aus der Wohnung zu fliegen. Die Wohnung ist ca 250€ zu teuer.

    Kennt jemand so einen Fall? muss das Jobcenter da die Miete übernehmen?

    Brauche dringend Hilfe :(

  • Hallo!

    Er ist einfach ausgezogen und weigert sich nun die Miete zu zahlen.

    Dazu Folgendes:

    Alle Mitglieder der Wohngemeinschaft übernehmen die volle vertragliche Haftung. Die Wohnungskündigung müssen alle Mieter unterschreiben, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Die Teilkündigung eines Mieter gibt es nicht. Zieht ein Mitmieter einfach aus, bleibt er trotzdem weiter Vertragspartei und haftet als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

    WG Partner bleibt Vertragspartner und schuldet also die Miete.

    Gruß

  • wenn er nicht zahlt, und nachweisen kann, dass er ausgezogen ist, gibt es da keine Chance dass ich das vom Jobcenter bekomme?

    Er hat schon gesagt dass er auf keinen fall zahlen wird, weil er es nicht kann. er ist ausgezogen weil es bei ihm wohl dringend war (bin mir nicht so sicher was der genaue Grund war, er war in den letzten Wochen nicht viel da). ich hatte noch nichtmal zeit einen neuen WG Partner zu finden.

  • Dann kann es sein, dass das JC sagt "das ist nicht unser Problem, Sie wissen doch, dass die Zusicherung nur für die Hälfte war.". Du bist dann ja sehenden Auges das Risiko der gesamschuldnerischen Haftung eingegangen.

  • Solange der Mietvertrag besteht und nicht von allen Parteien gekündigt wurde, ist er der Zahlung verpflichtet. Daher musst du erstmal dafür Sorge tragen, dass die anteiligen Mitschulden durch den WG Partner beglichen werden. Ein einfaches Ausziehen reicht dafür nicht aus.

    Da die Zusicherung nur für die Hälfte der Wohnkosten bestand, ist dies auch abschließend mit dem Jobcenter zu besprechen. Hierbei sind die individuellen tatsächlichen Kosten nach dem Konzept der jeweiligen Stadt maßgebend. Eine Auskunft hierzu kann dir auch das Jobcenter geben. Da tatsächlich kein Umzug oder Selbstverschulden vorliegt, würde ich dies auch so anführen.

  • Hallo!

    Solange der Mietvertrag besteht und nicht von allen Parteien gekündigt wurde, ist er der Zahlung verpflichtet.

    Mag sein, aber der WG Partner weigert sich die Miete zu zahlen.

    Der Themenersteller schreibt es hier ganz klar:

    Er ist einfach ausgezogen und weigert sich nun die Miete zu zahlen.

    Das zweite Problem, der Mietvertrag mit zwei Hauptmietern und das

    ist noch nicht alles:

    Es müssen jetzt mehrere Sachen zeitgleich gemacht werden:

    - Umgehend den Vermieter über die Situation informieren

    - Den WG Partner zur schriftlichen Kündigung bewegen und

    diese selbst unterschreiben,

    - Nachmieter suchen,

    - Mit dem Jobcenter umgehend über die Kosten der Unterkunft

    sprechen.

    Wie sieht der Mietvertrag aus?

    Ein Wechselrecht besteht nur:

    • wenn das ausdrücklich und von vornherein im Mietvertrag geregelt ist oder
    • wenn dies zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Vermieter vereinbart wurde (LG Berlin, Urteil v. 14.7.2020, 65 S 176/19.

    Die Gefahr besteht auch noch, dass der Vermieter einen Wechsel

    ablehnt und Moriciel müsste sich neue Wohnung suchen.

    Gruß

  • Der Vermieter würde auch mich als alleiniger Mieter akzeptieren, solange das Jobcenter bereit wäre die Miete zu zahlen. Leider habe ich, obwohl ich jeden Tag Anrufe, immer noch keine Auskunft bekommen ob das JC die Miete übernimmt.

    Auch wenn mein ehemaliger Mitbewohner dazu rechtlich verpflichtet ist die Miete zu zahlen, bringt mir dies in der aktuellen Situation nichts. Dazu müsste ich erst zum Anwalt, das ist alles Zeit die vergeht und ich kann die Miete aktuell nicht zahlen :/


    der bewilligte Satz hier ist 633€ + NK (wohne in Köln) die Wohnung kostet inkl NK 930€
    aufgrund der anstehenden OPs würde ich evtl zu einem Härtefall zählen, habe ich zumindest so verstanden ?!


    Letzte Info vom JC: es muss mit dem Teamleiter besprochen werden, da Einzelfallprüfung.

    Hab aktuell richtig Panik dass die Miete nicht übernommen wird, da ich weniger Einkommen habe als die Miete Kostet. Wenn die Miete nicht übernommen wird, weil das JC sagt er ist nicht fristgerecht ausgezogen, geh zum Anwalt, dann werde ich eine Kündigung bekommen, da ich nicht zahlen kann :( ich bin richtig verzweifelt deshalb.

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