Maximale Sanktion bei Nichterscheinen beim Termin 2022

  • Hallo.

    Kann mir jemand sagen ob es durch die Neuregelung der Sanktionen aktuell eine maximale Sanktion von 10% bei ALG 2 kommen kann, sofern man wiederholt einen Termin nicht wahr nimmt?

    Oder kann dies bis 30% steigen, sofern man oftmals nicht zum Termin kommt?

    Ich habe gelesen, dass die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende befristet bis 1. Juni 2023 ausgesetzt werden.

    Jedoch werden Sanktionen von 10% erhoben sofern ein Termin nicht wahr genommen wird.

    Verstoß gegen Melde- und Mitwirkungspflichten

    Eine Verminderung der Regelbezüge um 10% drohen, wenn der Leistungsempfänger seine Melde- und Mitwirkungspflichten verletzt.

    Die Sanktion kann verhängt werden, wenn der ALG II-Bezieher trotz erfolgter Belehrung über die Rechtsfolgen nicht der Aufforderung nachkommt,

    sich bei dem Leistungsträger persönlich zu melden.

  • Es bleibt zusätzlich noch ein anderer rechtlicher Faktor:

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass fehlende Erreichbarkeit für das Jobcenter den Anspruch auf Leistungen auch dann entfallen lässt, wenn man vor Ort ist. Die Unerreichbarkeit vor Ort steht der fehlenden Erreichbarkeit aufgrund Ortsabwesenheit nach.

    Da Nichterscheinen nun einmal nicht ganz selten gleichzeitig auch eine Nichterreichbarkeit für die Vermittlungsbemührungen des Jobcenters darstellen kann, kannst es durchaus sein, dass solche Pläne im kompletten Wegfall des Leistungsanspruchs ausgehen.

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