Kann das Jobcenter mir meine baldige Selbstständigkeit verbieten?

  • Hallo zusammen

    Seit einigen Jahren erhalte ich durch Arbeitsunfähigkeit Hartz 4.

    Ich bin so gut wie, wieder fit und habe vor, mich ab Oktober selbstständig zu machen.

    Und zwar als Fotograf.

    Allerdings habe ich etwas Bedenken, was das Jobcenter dazu sagen wird.

    Da ich als Fotograf recht häufig auch im Ausland sein werde ist jetzt die Frage, ob mir das Jobcenter das überhaupt genehmigt. Ortsabwesenheit beträgt 21 Tage. Diese würde ich bestimmt übertreffen.

    Es geht mir erstmal gar nicht um Fördermittel, sondern ob mein Leistungsbezug überhaupt aufrecht erhalten bleibt, solange ich in der Selbstständigkeit nicht genügend Einnahmen habe, um nicht mehr auf das Jobcenter angewiesen zu sein.

    Vielleicht hat hier ja jemand davon Ahnung oder war mal in derselben Situation

    Grüße

    Fotograf

  • Verbieten kann man dir es nicht. Allerdings wird man dich sicher fragen, wieso du oft ins Ausland musst (ist ja jetzt nicht unbedingt so der Normalfall bei Otto Normal Fotografen) und wie du das finanzierst, wenn doch deine Selbstständigkeit nicht genügend Einnahmen hat. Und das unter Umständen als nicht notwendig ansehen, was bedeutet, dass die Kosten für den Auslandsaufenthalt nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

  • Nunja, die Auslandsaufenthalte haben in meinem Plan ein sehr großes Gewicht um für zukünftige Auftraggeber ansprechbar zu sein.

    Meine Fotos sollen nicht nur innerdeutsch geschossen werden, wobei selbst hier die Ortsabwesendheit München-Berlin z.b ja auch gegeben wäre.

    Ob das jetzt im Ausland Österreich wäre oder innerdeutsch mit 500km Unterschied ist, springts auf das gleiche hinaus.

    Nur an meinem Standort als Fotograf zu arbeiten, kommt nicht in frage.

  • Bleibt trotzdem die Frage, wie du das finanzierst, denn das kostet. Und das JC wird es ggf. als unnötig ansehen. Die Hochzeits- und Babyfotografen vor Ort leben auch gut von ihren Einnahmen. Sobald du genug verdienst, um ohne ALG 2 zu leben, kannst du natürlich herumreisen, wie du möchtest. Aber ein Herumreisen um Fotos zu knipsen ohne kommerziellen Erfolg zu haben, wird dir niemand finanzieren.

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