Beiträge von Fotograf

    Nunja, die Auslandsaufenthalte haben in meinem Plan ein sehr großes Gewicht um für zukünftige Auftraggeber ansprechbar zu sein.

    Meine Fotos sollen nicht nur innerdeutsch geschossen werden, wobei selbst hier die Ortsabwesendheit München-Berlin z.b ja auch gegeben wäre.

    Ob das jetzt im Ausland Österreich wäre oder innerdeutsch mit 500km Unterschied ist, springts auf das gleiche hinaus.

    Nur an meinem Standort als Fotograf zu arbeiten, kommt nicht in frage.

    Hallo zusammen

    Seit einigen Jahren erhalte ich durch Arbeitsunfähigkeit Hartz 4.

    Ich bin so gut wie, wieder fit und habe vor, mich ab Oktober selbstständig zu machen.

    Und zwar als Fotograf.

    Allerdings habe ich etwas Bedenken, was das Jobcenter dazu sagen wird.

    Da ich als Fotograf recht häufig auch im Ausland sein werde ist jetzt die Frage, ob mir das Jobcenter das überhaupt genehmigt. Ortsabwesenheit beträgt 21 Tage. Diese würde ich bestimmt übertreffen.

    Es geht mir erstmal gar nicht um Fördermittel, sondern ob mein Leistungsbezug überhaupt aufrecht erhalten bleibt, solange ich in der Selbstständigkeit nicht genügend Einnahmen habe, um nicht mehr auf das Jobcenter angewiesen zu sein.

    Vielleicht hat hier ja jemand davon Ahnung oder war mal in derselben Situation

    Grüße

    Fotograf