Bildung und Teilhabe Leistungen bei echtem Wechselmodel

  • Hallo ich habe eine Frage

    Ich bekomme Eine kleine Rente und ergänzend SGB XII Leistungen.

    Ich habe meine Tochter im echten Wechselmodel bei mir, diese Leistungen bekomme ich anteilig auch vom Amt.

    Nun ist es so das die Mutter seit 01.06.22 keine Leistungen mehr vom Amt erhält.

    Somit sind auch die BuT Leistungen erstmal weg.

    Ich habe den BuT Antrag bei meinem zuständigem

    Amt beantragt.

    Und heute einen Brief bekommen.

    Wie ich das jetzt verstehe bekomme ich 7,50€ für den Sportverein da meine Tochter ja nur zur Hälfte bei mir ist.

    Die Leistungen sind nur auf diesen Umfang beschränkt , weil das Gesetz einen weitergehenden Anspruch nicht vorsieht.

    Aber wie siehts mit den restlichen Leistungen aus ?

    Den BuT habe ich auch nich bekommen.

  • z.b die 50€ im Feb und 100€ im August.

    Wandertage,Klassenfahrten oder lernförderrung.

    Laut einer PDF der Arbeisargentur liest es sich beim wechselmodel anders .

    Dort steht ist nur ein Elternteil ALG2 Empfänger erhält dieser die Ungekürzten Leistungen BuT

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht

  • Wir haben aber weder Februar noch August. Was also willst du bekommen? Im Februar hat es wahrscheinlich die Mutter vom Jobcenter bekommen und August ist noch gar nicht fällig.

    Die Weisungen der Agentur für Arbeit haben keine Relevanz für das SGB XII.

  • Mir gehts um die Lernförderrung oder halt anteilig die Halbjahres Zuschüsse ob ich darauf generell ein Anrecht hätte.

    Da meine Tochter momentan kein BuT hat erhält sie keinen Förderunterricht.

    Meine ex möchte von mir alle Kosten zur Hälfte haben ich kanns aber nicht.

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht

  • Hast du denn die Leistungen für Lernförderung beantragt? Ich lese nichts von einer Ablehnung und kann auch nicht wissen, welche BuT Leistungen deine Tochter benötigt und du beantragt hast. BuT Leistungen sind ja bei jedem Kind unterschiedlich.

  • Hast du denn die Leistungen für Lernförderung beantragt?

    Ich kenn das nur so das wir den BuT ausweiß in der Schule abgegeben hatten und dann hat die schule alles gemacht.Wir mussten nie irgendwas beantragen.

    Bitte kein Vollzitat

  • Ich weiß nicht, was ein BuT Ausweis ist, aber Antragsteller ist immer noch der Leistungsberechtigte. Die einzelnen Regelungen musst du beim zuständigen Amt hinterfragen. Ggf. ist das von Kommune zu Kommune anders.

  • Es gibt einige Kommunen, die die BuT-Angelegenheiten für ihre eigenen Einrichtungen (!) im Wesentlichen intern abwickeln.

    Das bedeutete aber typischerweise nur, dass mit Beantragung von BuT eine interne Meldung an die jeweiligen KiTas und Schulen erfolgt, wonach die Mittagsverpflegung und Schulausflüge dann frei sind. Die Schulen rechnen das dann intern mit der Kommune ab. Ich vermute, das kann man auch mit einem "But-Ausweis" an Stelle der internen Meldung abwickeln.

    Hier geht es aber um die Schulpauschale. Genauso wie bei den Kosten für Nachhilfe kann das durch Vorlage eines Ausweises kaum sinnvoll abgewickelt werden.

    Im Ergebnis bleibt es bei dem, was Tamar bereits dargestellt hat:

    Antrags stellen, abwarten, bei kompletter Ablehnung ggf. Widerspruch und Klage einreichen. Ich habe persönlich Fälle erlebt, bei welchen das Sozialgericht bei echtem Wechselmodell (50:50) anteilige BuT für sinnvoll anerkannt hat, aber auch einen Fall, der nach dem Stichtagsprinzip (=wo war das Kind am 1. August und wo am 01. Februar) abgewickelt wurde.

  • Na den Antrag hatte ich gestellt und halt nur anteiligen Kosten für den Sport bekommen was ja ok is, mir geht's nicht um die vollen 15€.

    Sondern wirklich um die ganzen anderen Leistungen die In den BuT Leistungen enthalten sind.

    Bei uns is das so das die Schule die But Ausweise sehen will und rechnet dann alles ab was über diese Leistungen läuft.

    Nur ohne BuT können die nichts machen.

    Aber laut Anwalt is das so wie die das jetzt machen nicht zulässig, da eine Teilung der BuT Leistung vom Gesetz her nicht vorgesehen ist.

    Beim Wechselmodel 50:50 bekommt der jenige der Leistungen bezieht die vollen BuT Leistungen.

    Schauen wie es jetzt weiter geht, Wiederspruch ist geschrieben.

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht

  • Im SGB II ist das Wechselmodell überhaupt nicht vorgesehen. Das wurde durch die Rechtsprechung entwickelt, wie im SGB II mit solchen Lebensmodellen zu verfahren ist. Insofern ist die Aussage des Anwaltes völliger Nonsens. Was korrekt ist, ist, dass es keine höchstrichterliche Entscheidung zur Verfahrensweise bei BuT Leistungen und temporärer Bedarfsgemeinschaft gibt. Es kann also eigentlich niemand sagen, dass das falsch oder richtig ist, denn das Bundessozialgericht hat dazu noch nicht geurteilt.

  • Aber auch ich habe es so im Netz gefunden das wenn nur ein Elternteil im Leistungsbezug ist.

    Dieses die ungekürtzten BuT Leistungen erhält.

    Wie gesagt direkt über die Arbeitsargentur und nicht aus einem Forum.

    Ob jetzt bei SGB II oder SGB XII spielt erstmal keine Rolle

  • Ich hatte bereits geschrieben, dass es durchaus einen Unterschied macht, ob SGB II oder XII. Und was die Agentur für Arbeit zu BuT schreibt, ist ebenfalls unrelevant, da das überhaupt keine Bundesleistung ist. Das ist eine kommunale Leistung. Vorliegend nach § 34 SGB XII. Die Agentur kann gern eine Meinung dazu haben. Genau wie dein Anwalt oder irgendein Verein oder ein Forenuser.

    Soweit du eine Entscheidung einer Behörde für falsch hältst, steht es dir frei, das entsprechende Rechtsmittel zu erheben.

    Schorsch hat korrekt geschrieben, dass es mehrere Modelle gibt. Und das eben, weil das BSG dazu bisher nichts entschieden hat.

    Damit erübrigt sich auch jede weitere Diskussion. Es kann dir niemand sagen, was richtig ist und was falsch.

  • Ich werde berichten wie es Ausgegangen ist.


    Hab einfach mal die PDF hochgeladen

    Bitte nur eigene Dokumente über interne Dateianhänge

    hochladen. Externe Inhalte nur über die Verlinkung ins

    Forum setzen, gelöscht.

  • Und jetzt bestätigt es sich: Das Merkblatt ist nur fürs SGB II! Das hat nichts mit dem SGB XII zu tun.

    Ansonsten ist doch jetzt nun wirklich alles erklärt worden.

    Ein allerletztes Mal: es gibt kein "richtig oder falsch" beim Wechselmodell, da es noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde.

  • Und jetzt bestätigt es sich: Das Merkblatt ist nur fürs SGB II! Das hat nichts mit dem SGB XII zu tun.

    Also wie ich sagte habe ich recht bekommen , und bekomme jetzt die vollen Leistungen des Bildungs und Teilhabepakets.

    Also ist das Merkblatt auch beim SGBIIX gültig

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!