Ortsabwesenheit bei Rente mit Aufstockung

  • Hallo,

    Gilt die Regelung der Ortsabwesenheit auch in diesem Fall:

    Mutter, in EU Rente, Kind 16 Schüler und Kind 10 Schüler. Die BG bekommt aufstockend ALG 2 zur Mietzahlung, da Rente, Unterhalt etc nicht ausreicht.

    Darf die Mutter (Rentnerin) nun so viel abwesend sein, wie sie möchte, oder ist diese auch an die Regelung gebunden?

    Vielleicht kann ja jemand helfen..

  • Darüber streiten sich die Geister. Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung. Grundsätzlich gilt die Erreichbarkeitsanordnung für alle ALG2 Empfänger. Und Einladungen können auch wegen leistungsrechtlichen Problemen mal erfolgen. Sie sollte daher mit dem zuständigen Jobcenter abklären, was geht und was nicht.

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