Hallo
liebe Mitglieder,
ich habe mehrere Fragen zum ALG 2 und bitte um Ihre Ratschläge. Meine
Situation ist folgende: Ich habe als Ingenieur gearbeitet und Arbeit
verloren. Das Jobcenter hatte mir den Leistungsbezug für einen sehr
kleinen Zeitraum (weniger als 6 Monate) gewährt. Inzwischen ist
meine Freundin aus Frankreich zu mir gezogen, da sie schwanger war.
Sie hat das Kind zur Welt gebracht. Das Hauptproblem ist, dass das
Jobcenter mir Leistungen nach Zuzug meiner Freundin entzogen hat. Sie
haben Unterlagen von meiner Freundin verlangt, da sie Ihre
Einkommensverhältnisse erstmal prüfen wollen. Wir konnten aus
bürokratischen Gründen nicht alle geforderten Unterlagen von meiner
Freundin direkt darlegen. Das braucht viel Zeit noch. Meine
Freundin hat noch keine Aufenthaltserlaubnis im Moment und das
Jobcenter meinte, sie können meiner Freundin keine Leistungen
gewähren ohne Aufenhalterlaubnis. Ich bin deutscher und das Kind
soll auch deutscher Staatsangehöriger sein. Da mir die Leistungen
entzogen wurden, habe ich mit einer Aushilfetätigkeit als
Lagerhelfer begonnen, damit ich keine Schulden aufbaue. Ich hatte
noch 2 Monate Anspruch. Jetzt habe ich einige Unterlagen und möchte
eine Nachzahlung beantragen. Die Nachzahlung bezieht sich auf die
Monate Dezember und Januar. Fragen:
- wird die Nachzahlung auf einmal bezahlt oder würde das Jobcenter
monatlich zahlen?
- wie wird diese Nachzahlung berechnet? Werden die Einnahmen aus der
aktuellen Hilfstätigkeit berücksichtigt bei der Nachzahlung?
- Könnte das Jobcenter eine Nachzahlung verweigern, weil ich in dem
Bezugszeitraum genug gearbeitet habe?
-Gerne würde ich einen Folgeantrag machen und Weiterbildungen beim
Jobcenter beantragen. Falls ich die Nachzahlung bekomme, wird dieses
Geld beim neuen Antrag berücksichtigt?
-Kann das Jobcenter einen Folgeantrag verweigern und mich zwingen weiter
meine Grundsicherung durch Lagerjobs zu sichern, obwohl ich
Ingenieur bin?
- Ich beabsichtige ein Haus zu finanzieren später. Ich habe schon mal von
einigen gehört, das der Bezug von ALG2 den schufascore negativ
beeinflußt. Ist es tatsächlich so? Wenn ja wie groß sind ungefähr
die negativen Einflüße?
- Wie lange kann man maximal ALG 2 beziehen? Gibt es eine Limit?
Ich freue mich auf Ihre Antworten.