Abschließende Bewilligung von Leistungen des Lebensunterhalts

  • Hallo :)

    Und zwar hätte ich mal eine Frage. Darf das Jobcenter meine Überzahlung der letzten 6 Monate mit der Nachzahlung aus dem gleichen Zeitraum verrechnen?

    Oder steht es mir zu die Nachzahlung zu erhalten und dann beispielsweise eine Ratenzahlung für die Überzahlung mit der Kasse zu vereinbaren?

    Danke euch

  • Es geht lt. deiner Überschrift um eine endgültige Festsetzung, oder? Wenn ja, darf das Jobcenter saldieren, schaust du:

    (6) Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die

    abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum

    in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden,

    sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten

    Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären.

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