Erbschaft - ALG II - Kann ich das Erbe zur Schuldentilgung nutzen

  • Hallo zusammen,

    im Oktober ist meine Tante gestorben und meine Mutter (Rentnerin) und ich sind laut Testament die einzigen Erben ihres Geldvermögens. Somit werden meine Mutter und ich einen Geldbetrag im unteren 5-stelligen Bereich erben.

    Da mir in den zurückliegenden Jahren meine Mutter immer mal wieder finanziell ausgeholfen hat, kann ich ihr dieses Geld jetzt zurückzahlen, da es meine Mutter nun logischerweise auch von mir zurückverlangt. Weiterhin hat das Jugendamt noch Forderungen in Höhe von ca.9000 Euro an mich, welches ich momentan in Raten abstottere. Diese Forderung könnte ich nun auch aus der Welt schaffen und wäre dann so gut wie schuldenfrei.

    Nachdem ich mich hier etwas belesen habe, wird mir ja das Erbe beim JC als Einkommen angerechnet und höchstwahrscheinlich auch die ALGII-Zahlung eingestellt.

    Jetzt würde mich interessieren ob die Zahlungen auch eingestellt werden, obwohl ich das gesamte Erbe nicht für meine Lebensunterhaltungskosten nutzen kann, da ich meine Schulden zurückzahlen muss? Also „wie Gewonnen so Zerronnen“ ändert sich meine finanzielle Lage bezüglich der Anforderungen für den Anspruch auf ALGII nicht wirklich und es bleibt alles beim Alten, oder darf ich das Erbe gar nicht für die Schulden verwenden?

    Ich hoffe hier weiß jemand Rat und kann mir weiterhelfen

    VG Sara

  • Jetzt würde mich interessieren ob die Zahlungen auch eingestellt werden, obwohl ich das gesamte Erbe nicht für meine Lebensunterhaltungskosten nutzen kann, da ich meine Schulden zurückzahlen muss?

    Ja, natürlich. Außerdem musst du nicht, du willst.

    Also „wie Gewonnen so Zerronnen“ ändert sich meine finanzielle Lage bezüglich der Anforderungen für den Anspruch auf ALGII nicht wirklich und es bleibt alles beim Alten, oder darf ich das Erbe gar nicht für die Schulden verwenden?

    Du kannst es durchaus für die Schulden verwenden. Allerdings gibt es dann ALG2 nur als Darlehen, das heißt, du hast umgehend wieder neue Schulden am Backen.

  • Das Gesetz sieht vor, dass Einkommen jeglicher Art vorrangig für den Lebensunterhalt zu verwenden ist. Schuldentilgung ist nachrangig - erst wenn Du aus Deinem Einkommen Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, kann mit dem übrigen Geld Schuldentiligung betrieben werden. Rechtlich gesehen musst Du Gelder, die Du für Deinen Lebensunterhalt benötigst, ohnehin nicht zum Schuldentilgen verwenden. Denn das Zwangsvollstreckungsrecht enthält genau hierfür Vollstreckungsfreigrenzen.

    Heutzutage ist in § 11 Absatz 3 SGB II die Situation sogar noch etwas genauer geregelt. Einkommen wie Deine Erbschaft wird auf 6 Monate verteilt angerechnet. Bedeutet: Ist die Erbschaft hoch genug, dass Du davon die vollen 6 Monate leben kannst, fällt Dein Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter für die 6 Monate weg.

    Das hat auch einen Vorteil: Es wird nur (!) auf maximal 6 Monate Einkommen angerechnet. Was nach Ablauf der 6 Monaten noch übrig sein sollte, wird nur noch auf Dein Vermögen angerechnet (und dort gibt es nicht ganz unerhebliche Freibeträge).

    Bedeutet: Mit diesem Teilbetrag kannst Du völlig rechtskonform Schulden tilgen (auch vor Ablauf der 6 Monate).

  • Schorsch Danke für deine verständliche Erklärung :)

    Heutzutage ist in § 11 Absatz 3 SGB II die Situation sogar noch etwas genauer geregelt. Einkommen wie Deine Erbschaft wird auf 6 Monate verteilt angerechnet. Bedeutet: Ist die Erbschaft hoch genug, dass Du davon die vollen 6 Monate leben kannst, fällt Dein Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter für die 6 Monate weg.

    Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass bei einer Erbschaft von angenommen 12.000 Euro monatlich 2.000 Euro angerechnet werden und somit mein ALG von mtl. 550 Euro nicht mehr gezahlt wird? Dann kann ich damit auch leben und auch nachvollziehen.

    Was ich aber überhaupt nicht bedacht habe und als das größere Problem sehe, sind die Sozialversicherungsbeiträge die ja dann bestimmt auch wegfallen werden. Muss ich mich dann privat versichern und alles umändern? Das wäre ja der Supergau, weil ich davon null Ahnung habe und ich auch gar nicht weiß an wen ich mich da wenden muss. Wenn ich an unseren Bürokratiewahnsinn denke, wird mir gerade ganz schlecht…:ill

    Gibt es denn dafür auch eine Regelung, die mich wegen meiner Unwissenheit vor gravierenden Fehlern absichert oder stehe ich erstmal ganz alleine mit dem Thema da?

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