ALG I Anwartschaften - ALG II Anspruch und Fragen

  • Servus Leute. Also ich arbeite seit diesem Jahr im tiefbau. Und das ist ja eine saisonelle Arbeit. Da ich im diesen Anfangsjahr zu wenige Überstunden habe, muss ich im diesem Winter stempeln. Das bedeutet ich krieg am Dezember eine Kündigung mit einer Wiedereinstellungsgarantie für märz nächsten Jahres. Das Jobcenter hat mir mitgeteilt, dass ich mindestens 1 Jahr lang in den letzten 2 ein halb Jahren gearbeitet haben muss um ALG 1 beziehen zu können. Coronabedingt komm ich aber leider nur auf 9 monate arbeit in den letzten zwei ein halb Jahren bis zu dem Zeitpunkt in dem ich die Kündigung kriege. Meine Frage jetzt: heisst das dass mir diese drei Monate nur ALG 2, also hartz 4 zusteht? Oder besteht noch die Möglichkeit, ALG 1 zu kriegen?

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