Schwerbehinderung - arbeitsfähig - Gleichstellungsantrag und Fragen

  • Hallo Leute

    Ich habe am 11.08.2021 einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit gestellt. Jetzt müsste man ja meinen, das ist gar kein Problem. Ich hatte bereits einen Arbeitgeber gehabt, ein Inklusionsbetrieb, welcher mich auch schon zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen hatte. Vorraussetzung für diese Stelle war hier, das ich die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person bekomme. Die Stelle war Sozialversicherungspflichtig. Ich freute mich, denn ich konnte meine Hilfsbedürftigkeit endlich verringern. Das ist ja auch im Interesse des Jobcenters. Bereits im September hatte man dem Jobcenter und dem Sachbearbeiter die Unterlagen dazu übersendet und ich hab mich dazu angeboten, beim Gesundheitsamt vorzusprechen, wenn der Sachbearbeiter das nicht alleine entscheiden möchte. Doch auf meine Post hat der Sachbearbeiter nicht reagiert. Meine Frau und ich sind eine Bedarfsgemeinschaft und haben den selben Sachbearbeiter. Dieser schreibt mir auch persönlich Post. Am 13.08.20201, also 2 Tage vor dem Bewerbungsgespräch, ging ich noch einmal aufs Jobcenter um zu sehen, ob der Sachbearbeiter kurz Zeit für mich hätte. Als ich am Eingang vorbelief, sah ich den SB kurz, er mich auch. Er verabschiedetete einen Kunden. An der Anmeldung ließ ich mir den Fahrtkostenantrag ausdrucken. Dort erhielt ich die Auskunft, das ich nicht vermittlungsfähiig sei und gar keinen Sachbearbeiter haben sollte. Ich fragte mich wie das sein konnte. Seit kurzem war ich doch wieder Arbeitsfähig, was ich auch den Damen und Herren belgt hatte. 20 Stunden im geschützen Rahmen. Die Dame am Epfang sagte mir, ich sollte auf dem Flur warten, die Vetretung komme, da der Sachbearbeiter krank sei. Ich wunderte mich, hatte ich den SB doch eben noch einen Kunden verabschieder sehen. Naja, die Vetretung kam und sagte mir, das man im Jobcenter leider nicht über meine Gleichstellung entscheiden könne, da für mich niemand zuständig sei. Ich bräuchte mich nicht bewerben, ich soll mir das Leben nicht selber schwer machen und arbeiten gehen, ich sei nicht vermittlungsfähig. Ich brauche zu keinen Bewerbungsgesprächen fahren, ich soll zu Hause bleiben und mich nicht Bewerben. Die Gleichstellung wird von niemandem ausgefülllt. Das Jobcenter ist dafür nicht zuständig. Ich mache mir nur selbst Probleme. Ich kann die Fahrtkosten ausfüllen, hinfahren, aber keiner kann mir Garantieren, welche rechtlichen Konsequenzen ich dadurch erhalte. Ich sagte dazu nichts, ging weg und fuhr nach Hause.

    Der 15.09.2021 kam, ich ging zum Bewerbungsgespräch und hatte natürlich nicht die Gleichstellung dabei, Man sagte mir in diesem Gespräch das ich einen Vetrag auf Langezeit bekommen sollte und das man gerne dazu bereit sei, mich zu unterstützen das ich anfangen könne und man würde sich noch telefonisch mit der Agentur für Arbeit wegen der Gleichstellung in Verbindung setzen. Man muss auch noch sehen welche Gelder man für mich erhalten würde. Man würde sich melden. An sich war alles gut gelaufen.

    Am 17.09.2021 bekam ich durch das Inklusionsunternehmen die Absage. Datiert auf den 16.09.2021 mit der Begründung, das ich einen äußerst Positiven Eindurck hinterlassen hätte, aber jemand anders die Stelle bekommen haben soll. Ich fand das sehr merkwürdig, man entschied sich doch nicht 24 Stunden später für jemand anders. Aber gut, das ist ja deren Sache. Ich rief noch mal dort an. Ich sagte dem Chef, das ich das selbstverständlich so akzeptiere und fragte nach, ob man sich mit dem Jobcenter eveentuell in Verbindung gesetzt hätte. In diese Richtung wurden Angaben gemacht, aber komisch rumgedruckst. Ich solle noch einmal eine Mail schreiben, das wäre am Telefon schlecht zu klären. Ich bedankte mich noch einmal und legte auf. Jetzt habe ich noch einmal eine Mail an der Inklusionsbetrieb geschrieben, da ich das schon seltsam fand. Überhaupt ist diese ganze Episode seltsam. Wieso entscheidet das Jobcenter nicht über meinen GDB weil ich keinen Sachbearbeiter habe? Selbst wenn ich mich freiwillig dazu bereit erkläre, beim Gesundheitsamt vorzusprechen. Ich habe derzeit keine Dauerkrankmeldung, ich bin 20 Stunden arbeitsfähig im geschützen Ramen. Hatte ich auch vorgelegt. Das wird aber seit Monaten ignoriert. Jetzt weiß ich ja auch warum, ich habe keinen Sachbearbeiter. EGV gibt es nicht. Meine Frau und ich haben schon den Verdacht, das es mit dem Rechtsstreit zu tun hat, den meine Frau gerade mit dem besagten Jobcenter führt, auf den ich aber nicht eingehe weil das bereits per Anwalt geklärt wird. Da hat sich der SB mit samt dem Leite des Jobcenters auch schon den einen oder anderen Hammer geleistet und man hat auch den Anwalt schon als Unfähig vor Gericht hingestellt. Aber das ist ja auch einem anderen Blatt Papier. Trotzdem habe ich so den Verdacht das es eventuell miteiander zu tun haben könnte...

    Morgen gebe ich die Fahrtkosten ab, samt der Absage des Unternehmens. Ich habe den Herrn der Agentur für Arbeit bereits darüber unterrichtet. Was würdet ihr jetzt tun, wie denkt ihr darüber. Was kann ich noch unternehmen ? Ich meine ich sitze hier, hab nachweislich abgegeben das ich Arbeiten kann im Bereich von 20 Stunden und krieg dann sowas zu hören. Ist doch alles komisch. Ich werde morgen mal sehen ob ich die Infos kriege die man mir am 13.09.2021 gegeben hat. Ich möchte das selbst schriftlich sehen das ich keinen Sachbearbeiter habe und nicht vermittlungsfähig sein soll.

  • Das Jobcenter ist überhaupt nicht zuständig für einen Antrag auf Gleichstellung. Es ist doch überhaupt kein Rehaträger. Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Und wieso fragst du, warum das JC nicht über deinen GdB entscheidet? Zum einen ist dafür das JC auch nicht zuständig, zum anderen musst du doch schon einen GdB haben (zwischen 30 und 50), sonst ginge ja kein Antrag auf Gleichstellung?!

    Und wer hat dieses "20 Stunden im geschützten Rahmen" attestiert? Die Rentenversicherung? Dein Arzt? Bist du vielleicht derzeit als erwerbsgemindert begutachtet? ". Sowas musst du mit deinem Rehaberater der Agentur für Arbeit besprechen. Oder wer auch immer dein zuständiger Rehaträger ist. Dort wird dann festgelegt, was für eine Förderung du bekommen kannst. Das Jobcenter hat mit Reha/GdB/Gleichstellung erstmal gar nichts zu tun. Nur, wenn die Agentur für Arbeit Rehaträger ist, wird es dann mit einbezogen, da es die von der Agentur vorgeschlagenen Maßnahmen finanzieren muss, § 6a SGB IX.

    Eine Bitte: versuche bitte bei einer Antwort, dich auf konkrete Fakten zu beschränken und nicht zuviel Drumrumgeplänkel. Das mach es echt schwer, den Sachverhalt zu verstehen.

  • Das Jobcenter ist überhaupt nicht zuständig für einen Antrag auf Gleichstellung.

    Und wieso sendet dann die Agentur für Arbeit xxxxx die Entscheidung des Antrages über die Stundenzahl an meinen SB, damit der vor Ort darüber entscheiden kann? Der Antrag liegt auf seinem Tisch....ich weiß das klingt blöd, aber das ist nun mal Fakt. Wieso sendet der zuständige Sachbearbeiter aus Osnabrück dieses Papier dann rüber an das Jobcenter zur abschließenden Entscheidung. Der Herr müsste es ja besser wissen. Die Attestierung habe ich vom Facharzt erhalten und schon vor Monaten beim JC eingereicht, da hat niemand drauf reagiert. Ich sollte erst zur Nachbegutachtung, aber nachdem ich diese Bescheinigung vorgelegt hatte, wurde der Termin beim Gesundheitsamt abgebrochen und ich habe nie wieder etwas davon gehört. Jetzt sagt man mir ich hätte keinen Sachbearbeiter, obwohl mir dieser Sachbearbeiter noch immer Termine und Post zukommen lässt ?? Hä ?? Ich bin auch nicht vermittlungsunfähig, denn es liegt keine Dauerkrankmeldung vor....das ist für mich einfach nicht mehr nachvollziehbar. Aber gut....was solls ist dann halt so. Ich werde mich morgen noch mal mit dem Herrn von der Arge in Verbindung setzen. Was der macht kann ich eh nicht beeinflussen. Trotzdem danke für die Hilfe.

  • Wie bereits von Tamar dargestellt:

    Das Jobcenter ist nicht die Agentur für Arbeit und hat mit einem Antrag auf Gleichstellung nichts zu tun.

    Du könntest genauso gut in die nächste Eisdiele gehen und dort versuchen, zu Deiner Gleichstellung Auskünfte zu bekommen. Es kann nicht funktionieren.

    Das Jobcenter ist auch nicht zuständig für eine Entscheidung über einen Grad der Behinderung. Das wäre dann das Integrationsamt (das je nach Bundesland unterschiedliche Behördennamen hat). Üblicherweise musst Du zuerst einen festgestellten GdB haben, dann folgt der Antrag auf Gleichstellung.

  • Und wer hat dieses "20 Stunden im geschützten Rahmen" attestiert? Die Rentenversicherung? Dein Arzt? Bist du vielleicht derzeit als erwerbsgemindert begutachtet? ". Sowas musst du mit deinem Rehaberater der Agentur für Arbeit besprechen.

    Das Gesundheitsamt am Ort....die Amtsärztin.

    Okay hier die ganze Story - Es ist wie folgt gelaufen:

    Ich habe einen GDB von 30 ermittelt bekommen, daraufhin habe ich die Agentur für Arbeit kontacktiert und wollte mich gleichstellen lassen. Papiere kamen, alles ausgefüllt und abgesendet. Unterdessen gab es dann ein Bewerbungsgespräch. Der Arbeitgeber wollte mich einstellen, aber nicht bestätigen, das man mich nur mit Gleichstellung nimmt. Gut, ist blöd gelaufen. Dauraufhin hat dann der Herr der Agentur für Arbeit xxxxxx die Entscheidung gefällt, das er meinen Jobcenter - Sachbearbeiter anschreibt, damit dieser dann übers Gesundheitsamt klären soll, ob ich 18 Stunden im gesundheitlichen Rahmen arbeiten kann. Passiert ist nichts.

    Unterdessen hatte ich einen Job in einem Inklusionsbetrieb in Aussicht gehabt, bei dem die Gleichstellung wichtig gewesen wäre. Das konnte ich aber wie beschrieben nicht klären. Der Betrieb hatte mir zwar gesagt er versucht es für mich zu klären, hat er aber nicht. Man wollte die Agentur für Arbeit xxxxx anrufen und alles selbst mit dem dortigen Hernn klären. Einen Tag später kam schon die Absage. Es ist ja deren Entscheidung wenn die mich nehmen und wenn nicht.

    Jetzt haben wir das eine geklärt, gut. Jetzt das andere:

    Die Frage ist jetzt die: Wie komme ich in der Sache weiter. Ich verstehe das was ihr schreibt, das ist okay, aber wie gehe ich jetzt weiter vor. Ich kann ja auch nichts dafür das es so klingt wie es ist, aber was soll ich machen?

  • Dauraufhin hat dann der Herr der Agentur für Arbeit xxxxxx die Entscheidung gefällt, das er meinen Jobcenter - Sachbearbeiter anschreibt, damit dieser dann übers Gesundheitsamt klären soll, ob ich 18 Stunden im gesundheitlichen Rahmen arbeiten kann. Passiert ist nichts.

    Dann solltest du die Agentur fragen, was das soll. Entweder wird hier Gleichstellung und Leistungen zur Teilhabe durcheinander gebracht oder dein Jobcenter ist kommunal, da ja das Gesundheitsamt und nicht der Ärztliche Dienst der Agentur begutachtet hat...

    Oder der Herr von der Agentur hat Zweifel, ob du überhaupt erwerbsfähig bist. Denn "geschützt" bedeutet eben, dass du den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht gewachsen bist.

    Ich tippe auf letzteres, man hält dich wahrscheinlich für erwerbsunfähig.

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