ALG II Sanktion oder Streichung bei nicht erfolgter Corona-Impfung

  • Hallo liebe Gemeinde,

    wenn ich stimmungsmachende Meldungen lesen muss wie "Studie belegt: Hartz IV Empfänger drücken sich vor Corona-Impfung" oder "Hartz IV: Impfgegner belasten Jobcenter", frage ich mich ob und wann die Jobcenter anfangen könnten, Ungeimpfte mit Sanktionen zu bestrafen, wenn sich diese einer Impfung verweigern um ein Jobangebot anzunehmen.

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    Gedanken mache ich mir deswegen, da es in der Vergangenheit schon mehrfach Berichte gab, wie zum Beispiel "Pflegekräfte aus dem Ausland oder Arbeitszwang für Hartz IV-Empfänger? oder "Merkel möchte Hartz IV Empfänger als Pflegekräfte einsetzen". Auch wenn dies zuerst einmal nur Berichte sind, scheint es mir doch so, dass es in dieser Richtung Gedanken und Forderungen, in der und an die Politik gibt, die aber nach wie vor an einer nicht allgemeinen Test- oder Impfpflicht in Deutschland scheitern. Jedoch gibt es mittlerweile die Impfplicht für bestimmte Berufsgruppen wie eben die der Pflegekräfte.

    Wie könnte ein eventuelles Szenario in der Zukunft aussehen, insofern die Pandemie die nächsten Jahre fortdauert? Könnten dann Hartz 4 Empfänger eben doch sanktioniert werden, oder Ihnen das Recht auf eine Grundsicherung sogar ganz gestrichen werden, weil man sich nicht impfen lassen möchte, um eben einem Jobangebot durch das Jobcenter, zum Beispiel im Pflegebereich nachzukommen. Könnte dies dann sozusagen als eine Weigerung zur Mitwirkungspflicht angesehen werden, also eine Impfpflicht durch die Hintertür?

    Bin gespannt wie Eure Meinungen zu diesem Thema ausfallen werden. Rechtlich bin ich selber nicht in der Lage einzuschätzen, wie und ob überhaupt ein solches Szenario realistisch werden könnte. Dazu fehlt mir die juristische Ausbildung. Nur beim lesen solcher Berichte sagt mir eben mein Bauchgefühl das hier eventuell etwas im Gange sein könnte. :hmm

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    2 Mal editiert, zuletzt von Waterloo (15. September 2021 um 11:11)

  • In Berufen, in denen es eine Impfpflicht gibt und das Stellenangebot zumutbar ist, kann es natürlich eine Sanktion geben. Ansonsten wird es die Gesetzgebung und Rechtsprechung weisen, was kommt.

    Im Übrigen spricht sowieso nichts gegen eine Impfung.

  • Hmm...warum natürlich eine Sanktion? Soviel ich unterrichtet bin gibt es noch keinen Impfzwang. Auch Pfleger und Pflegerinnen haben die eigene Entscheidung ob Sie sich impfen lassen wollen, oder den Job wechseln. Letzten Satz lasse ich als Deine eigene Meinung so stehen und kommentiere das nicht.

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