Freibetrag bei Einkommen aus Krankengeld und Rente

  • Hallo zusammen,

    ich habe gerade meinen Bewilligungsbescheid für das ALG2 erhalten und bin schockiert. Ich beziehe nur eine kleine Witwenrente und mein Partner eine kleine Rente und derzeit noch Krankengeld. Die Gesamtsumme der Einkünfte liegt bei knapp über 1000 Euro. Als Freibetrag ist aber nur die Versicherungspauschale von je 30 Euro angegeben.

    Kann das wirklich sein, dass zwar jegliche Einkünfte angerechnet werden, aber man keine Freibeträge erhält, von der Versicherungspauschale abgesehen?

    Schon mal vielen lieben Dank für das Lesen und Antworten.

  • An was hattest du denn noch gedacht? Kfz Versicherung wäre noch absetzbar, Gewerkschaftsbeiträge, Riesterrente. Habt ihr sowas?

    Ansonsten ist Krankengeld, Rente usw. nunmal für den Lebensunterhalt gedacht.

  • Die "großen" Freibeträge, an welche Du evtl. denkst und von welchen -Du gehört haben dürftest, sind in § 11b Absätze 2 und 3 SGB II geregelt.

    Die gibt es aber vor allem für Erwerbseinkommen - nicht aber für Rente, Krankengeld, Arbeitslosegeld und ähnliche Zahlungen,

    Die 30 Euro pro Person sind daher vom ersten Eindruck her kein Fehler.

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