Nachforderungen vom Energieversorger für Strom- und Gaskosten

  • Hallo Zusammen,

    ein etwas obskurer Fall, bei dem ich mir mal Expertenmeinung wünsche:

    ein Bekannter von mir, nebenbei mit psychischen Problemen, bezieht seit ca. 4 Jahren Alg 2.

    Kürzlich hat er von seinem Energieversorger eine Nachzahlungsaufforderung für Strom & Gas in Höhe von ca. 600 Euro bekommen, da die tatsächlichen Zählerstande nicht mit den bisher geschätzten übereinstimmen. Es wurden in letzten Jahren nur Kostenberechnungen auf Grundlage diese geschätzten Zählerstände erstellt.

    Die Krux dabei ist, dass auch seine Alg 2 Bescheide auf Grundlage dieser falschen Kostenberechnungen erfolgten.

    Die Frage ist nun:

    kann mein Bekannter Kosten der Nachforderungen sich noch nachträglich als erhöhten Bedarf anrechnen lassen? Wenn ja, wie würde das berechnet?

    Weiter stellt sich die Frage, wie er jetzt die Kosten der Nachforderung (gesamt oder dann anteilig) erbringen kann? Möglichweise könnte man sich da mit dem Energieversorger auf eine Ratenzahlung verständigen. Da mein Bekannter aber keine Ersparnisse hat, müsste er dies aus den laufenden Alg 2-Zahlungen erbringen, was de facto an der Existenzgrenze nicht möglich wäre. Könnte er da Unterstützung vom Jobcenter erwarten? Wie sähe diese dann aus?

    Vielen Dank im voraus für hilfreiche Hinweise und Erläuterungen..

  • 1. Heizkosten kann er beim JC beantragen, Stromkosten sind sein Problem, da im Regelsatz enthalten.

    2. ALG 2 kann per Gesetz um 30% gekürzt werden, sei es mit Sanktion oder Einbehalt etc. Eine Rate in Höhe von 30% des Regelsatzes bringt ihn daher de facto noch nicht an die Existenzgrenze. Gewährt das JC also ein Darlehen für die Stromschulden, werden die auch vom ALG 2 einbehalten. Da kann er auch selbst Ratenzahlung vereinbaren.

  • Kann nur aus meiner Erfahrung mitteilen dass so ein Versuch abgelehnt wurde. Wird zwar oft geschrieben das diese "Energieschulden" übernommen werden sollen, aber Rechtsanspruch besteht meines Wissens nach nicht. Auch wurde ich darauf hingewiesen das Strom in der Regelleistung enthalten ist und ich versuchen sollte eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Strom ist immer mal wieder vor Sozialgerichten bei Alg 2 Bezug ein Thema. Deshalb sind auch schon viele überschuldet weil Sie mit der Rückzahlung länger beschäftigt sind als es dauert bis neue Forderungen auftauchen.

    Badmax

    P.S.

    Erst neulich habe ich gelesen das ein Bonus beim wechsel zu einem günstigeren Anbieter angerechnet wurde.

  • Hallo Tamar

    ich schrieb übernommen werden sollen! Soäusserten sich einige Wohlfahrtsverbände und Wirtschaftswissenschaftler. Unter anderem stand dies auch auf dieser Webseite sowie auf anderen auch. Sammle sowas und auch Urteile. Habe aber auch noch nie mitbekommen das diese übernommen wurden.Ich sehe gerade nach dem Scrollen auf dieser Seite wieder: "Soziale Katastrophe:"Stromkosten bei Hartz 4 müssen übernommen werden!" Kommt also nicht von mir aus der Luft gegriffen. Lese mir das gleich mal durch, aber alleine schon müssen übernommen werden suggeriert dem Leser das dem so ist. Ich glaube es ist gemeint sollen.

    Gruß

    Badmax

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Hallo!

    Kürzlich hat er von seinem Energieversorger eine Nachzahlungsaufforderung für Strom & Gas in Höhe von ca. 600 Euro bekommen,

    Dann umgehend mit dem Energieversorger in Verbindung setzen und

    Ratenzahlung vereinbaren. Bei Jobcenter kann allenfalls ein Darlehen

    beantragt werden, denn das Jobcenter übernimmt keine Stromschulden.

    Gerne auch erneut Tamar dazu:

    1. Heizkosten kann er beim JC beantragen, Stromkosten sind sein Problem, da im Regelsatz enthalten.


    2. ALG 2 kann per Gesetz um 30% gekürzt werden, sei es mit Sanktion oder Einbehalt etc. Eine Rate in Höhe von 30% des Regelsatzes bringt ihn daher de facto noch nicht an die Existenzgrenze. Gewährt das JC also ein Darlehen für die Stromschulden, werden die auch vom ALG 2 einbehalten. Da kann er auch selbst Ratenzahlung vereinbaren.

    Womit das Thema ausreichend beantwortet wurde.

    Gruß

  • Kommt also nicht von mir aus der Luft gegriffen.

    Aber natürlich ist es vollkommen aus der Luft gegriffen. Zum einen fehlen deiner Behauptung valide Quellen. Zum anderen ist Haushaltsenergie im Regelsatz enthalten. Die Stromkosten werden daher nie gesondert als Beihilfe übernommen, es sei denn, es wird mit Strom geheizt. Wenn "müssen übernommen werden" schlicht einen Wunsch ausdrückt, hat das hier im Hilfeforum nichts zu suchen. Weil Wünsche ohne Rechtsgrundlage werden von keiner Behörde erfüllt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!