Geld geschenkt bekommen ALG 2

  • Weiß jemand, was gilt, wenn ich Geld geschenkt bekomme im Monat bevor ich den Antrag stelle?

    Es geht um 10.000 Euro, die meine Eltern mir schenken wollen.

    Da ich ab nächsten Monat arbeitslos bin und Hartz 4 beantrage, frage ich mich, was es da für eine Regel gibt?
    Ich habe gelesen, dass während meines Hart 4 Bezugs größere Geldgeschenke unzulässig sind.

    Aber was ist, wenn ich es einen Monat vor meinem Hart z Bezug geschenkt bekomme?:hmm

    Müsste ich das Geld für meinen Unterhalt benutzen oder ist das als Geschenk in Ordnung weil es noch unter dem Vermögensfreibetrag liegt? (Sonst habe ich kein Vermögen)

    Für eure Hinweise wäre ich dankbar.

    Marie

  • Wenn Dir das Geld geschenkt wir, bevor du H4 beziehst bzw vor dem Monat der Antragstellung, geht das Geld in dein Vermögen über.

    Sollte es den Vermögensfreibetrag übersteigen, wird dieser Teil mindernd auf dein H4 angerechnet.

    Ich habe gelesen, dass während meines Hart 4 Bezugs größere Geldgeschenke unzulässig sind.

    Zulässig ist alles, Du musst es nur melden und dann wird es um Freibeträge reduziert angerechnet.

  • Sollte es den Vermögensfreibetrag übersteigen, wird dieser Teil mindernd auf dein H4 angerechnet.

    Das ist nicht korrekt. Wird der Vermögensfreibetrag überschritten, wird ALG2 abgelehnt. Und zwar nicht, bis ein fiktiver Vermögensverbrauch erfolgt ist, sondern bis das Vermögen tatsächlich unter der Grenze liegt.

  • Stimmt, Tamar. Ich hatte da einen Fall im Kopf.

    Kommt natürlich drauf an in welcher Höhe das Vermögen überschritten wird. Wenn du auch Miete zahlen musst und im gleichen Monat die Miete dein Vermögen auf unterhalb der Freibetragsgrenze fällt, dann wird das mindernd angerechnet.

    So machen wir das jedenfalls.

    Du darfst das Geld ja auch verbrauchen. Barabhebungen usw

    Einmal editiert, zuletzt von Sacharbeit (8. April 2021 um 19:56)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!