ALG II - Einmalige Schenkung zum Studienabschluss

  • Hallo again.

    Für Juni mussten wir, mein Freund und ich (Bedarfsgemeinschat, beide ALG II), eine Weiterbewilligung beantragen. Hierfür benötigt der SB nun die Kontoauszüge von Arpril - Juni.

    Ich habe sowohl im April (300 Euro, Vater) und im Mai (150 Euro, Bruder) Geld für meinen Studienabschluss geschenkt bekommen. Überwiegend dafür, um mir vernünftige Buisnesskleidung für Bewerbungen zu kaufen, was auch getan wurde.

    Meine Frage ist nun, wie das Amt damit umgehen wird. Sind solche Schenkungen i.O., da sie einmalig waren und zu einem "besonderen Anlass" oder werde ich die Beträge der Schenkung ans Amt zurückzahlen müssen?

    PS: Falls möglich, bitte NICHT wieder Threads von mir zusammenziehen....

  • Hallo,

    das Guthaben wird angerechnet werden.

    Danke für deine Antwort erst Mal.

    Im April hat mein Freund allerdings nur Leistung bekommen, ich leider nicht wegen einem Fehler im Bescheid. Widerspruch wurde schon eingelegt.

    Heißt ich bekomme für April sehr wahrscheinlich eine Nachzahlung, wird dir Schenkung im April dann als Vermögen oder als Einkommen gesehen, weißt du das vllt?

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