ALG II Erstantrag - JC verlangt ungeschwärzte Kontoauszüge

  • Ich wollte nie ins Hartz IV rutschen. Jetzt doch passiert durch die Corona Situation. Vereinfachten Antrag gestellt, musste dann - zig Unterlagen nachreichen, also nichts mit vereinfacht. Im Kontoauszug private Daten sowie Kundennummern geschwärzt. Relevante Infos offen gelassen, alle Einnahmen sowie Ausgaben für Miete und alles über 50€ sichtbar.. Jetzt will das JC alles sehen. Kann man dagegen Widerspruch einreichen? Es fühlt sich an, als ob man gar kein recht auf Privacy und Datenschutz mehr hat.

  • Die Auszüge habe ich eingereicht, geschwärzt, weil das erlaubt ist. Alles was fur den Antrag benötigt ist, ist sichtbar. Alles andere geht dem JC nichts an. Ersparnisse gibt's sowieso nicht. Ungeschwärzt ist eun Verstoß gegen Datenschutz, meiner Meinung nach!?

  • Hallo!

    Die Auszüge habe ich eingereicht, geschwärzt, weil das erlaubt ist.

    Dann wurde zuviel geschwärzt und das Jobcenter wird den Antrag ablehnen.

    Einzige Lösung Kontoauszüge erneut einreichen, falls Bedürftigkeit vorliegen

    sollte.

    Urteile des Bundessozialgerichts B 4 AS 10/08 R v. 19.02.2009 und

    B 14 AS45/07 R v. 19.09.2008, dass Kontoauszüge ohne Angaben

    von Gründen offen gelegt werden müssen, wenn dazu aufgefordert wird.

    Siehe auch und bitte beachten:

    Dürfen Jobcenter die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge verlangen

    Gruß

  • Hmm.. Wenn die Daten meines Vermieters für den KDU nicht erforderlich sind weil ich selber die Miete überweise, warum verpflichtet man mich dann, diese im Auszug sichtbar zu lassen? Das widerspricht einander. Und das sind personsbezogene Daten von Dritten? Die fallen unter Datenschutz? Und die Summe der Miete habe ich sowieso offen gelassen und kann man ja mit dem Mietvertrag vergleichen. Ich frag mich wirklich ob das Jobcenter nichts sinnvolleres zu tun hat, als es Menschen so schwierig zu machen und mit Sanktionen zu drohen, wenn man nicht auch die nicht erforderliche Informationen gibt. Durch Corona sind viele Menschen jetzt ungewollt in dieser Situation und das ist schon schlimm genug.

  • Hallo!

    alle Einnahmen sowie Ausgaben für Miete und alles über 50€ sichtbar..

    Mit anderen Worten, könnte das ein Grund für die Forderung nach

    ungeschwärzen Kontoauszügen sein:

    Achtung: Es gibt Ausnahmen

    Selbst wenn Antragsteller sich an alle Vorgaben gehalten und nur die zulässigen Informationen geschwärzt haben, ist es möglich, dass das Jobcenter in bestimmten Fällen dennoch die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge fordert. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn ein Verdacht entsteht, dass durch mehrere aufgeteilte Ausgaben unterhalb der 50 Euro Grenze größere Ausgaben, die dem Aufbau von Vermögen dienen, verschleiert werden sollen.

    Zuviel Schwärzen löst den gegenteiligen Effekt aus.

    Ich frag mich wirklich ob das Jobcenter nichts sinnvolleres zu tun hat, als es Menschen so schwierig zu machen und mit Sanktionen zu drohen,

    Mit Verlaub, manchmal löst die Unwissenheit von Leistungsberechtigten

    Probleme aus und die Jobcenter tun nur das, was sie laut Gesetz machen

    müssen.

    Gruß

  • Hmm.. Wenn die Daten meines Vermieters für den KDU nicht erforderlich sind weil ich selber die Miete überweise, warum verpflichtet man mich dann, diese im Auszug sichtbar zu lassen?

    Das wirst du das BSG fragen müssen, weil es nunmal bestimmt hat, was geschwärzt werden darf. Und da die Angaben zum Vermieter auf dem Kontoauszug sicherlich keine Rückschlüsse auf rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben darstellen, sind sie eben nicht zu schwärzen.

    Darüber brauchen wir auch nicht zu diskutieren, denn das ist ständige Rechtsprechung des BSG und wird durch ein paar Forenuser nicht geändert werden können.

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