ALG I - ALG II Antrag - Wohngemeinschaft - Kosten der Unterkunft - Vermögen und Fragen

  • Hi,

    ich habe Anfang Februar meine ALG 2 Antrag gestellt. Letztes Jahr bin ich Corona bedingt gekündigt worden und habe bist jetzt ALG 1 empfangen und Wechsel nun auf AlG2.

    Ich hatte einen Untermieter für ein paar Monate in der Wohnung. Bis Ende Januar. Die Mietzahlung sind auf meinem Konto sichtbar.

    Jetzt lebe nur ich in der Wohnung. Bei Antragstellung lebte nur ich in der Wohnung.

    Meine Miete liegt über den durchschnittlichen Betrag. Laut Vertag habe ich 3 Zimmer, wobei es 2 Zimmer sind und eine Wohn-Küche.

    Welche Konsequenzen hat das?

    Kann ich damit rechnen, dass die meine komplette Miete übernommen wird oder ehr nicht?

    Ich frage, damit ein planen kann, ob ich extra Miete zahlen muss um nicht finanziell Problem zu bekommen.

    Freue mich auf euer Antwort! :)


    Ich habe letztes Jahre mehre Überweisung meines Vaters erhalten um sein Geld zu verwalten.

    Einen Betrag habe ich im Januar zurück auf sein Konto gezahlt um unter die 60.000€ (erleichterten Bedingungen des § 67 SGB II)
    zu kommen. Um schon mal mich ab zu sichern.

    Nun frage ich mich ob ich VM diesen Betrag überhaupt eintragen soll, weil es nicht mein Eigenkapital ist, sondern Fremdkapital.

    Da es ist Fremdkapital ist kann ich durch die Überweisungen/Kontoauszügen nachweisen, so wie auch durch ein gesondertes Anschreiben meines Vaters.

    Würde das ausreichen? Oder wie würde man am besten dem JC das kommunizieren.

    Ich könnten auch eine Treuhandverhältnis Anschreiben anfertigen, oder den Betrag als Schulden deklarieren, und meinem Vater wieder zurück zahlen.

    Was ich ja vorhaben, aber wie geht damit am besten um und was kommt auf mich zu?

    Freue mich auf eure Antwort! :)

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  • Man wird sicher einen Nachweis fordern, dass du jetzt allein lebst, aber grundsätzlich ist es derzeit kein Problem, wenn die Miete teurer ist als angemessen, da das durch die Coronaregeln aufgelockert wurde.

  • Nun habe ich noch weitere Formulare bekommen: NK und EK. Dazu noch weitere Fragen über meine Begründung und eine Bogen für die Arbeitsvermittlung.

    Die direkt in Zusammenhang stehen Unterlagen mit Formularen sind klar, jedoch habe ich auch eine 3-seitige Unterlagen Liste erhalten " Anspruchsbegründende Unterlagen".

    Unterteilt in Personendaten, Krankenversicherungen, Kosten zur Unterkunft, Einkommen, Erwerbsteinkommen, Selbständige Tätigkeit und Vermögen.

    Sind die ganzen Unterpunkte für mich relevant, weil vieles nicht auf mich zutrifft: wie Kinder, Schwangerschaft, etc. oder soll nur die Dinge einreichen die auf mich zutreffen?

    Auch, unter Personen Daten steht: "Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsbogen und Zusatzblätter". Meinen die damit die NK oder VK, oder soll ich noch eines Formular runterladen, da keine mit gesendet ist, auch habe ich ja schon einen Vereinfachten Antrage eingeschickt.

    Meine Frage ist: soll ich diese Liste ignorieren und mich konkret auf die Unterlagen der EK und VM konzentrieren?

    Dazu wird bei der EK nach Kontoauszügen gefragt, die letzten drei Monate. Wenn ich den Antrage im Februar gestellt habe, heißt das dann:

    Februar, Januar und Dezember?

    oder Januar, Dezember und November?

    Freue mich auf euere Antwort! :)


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  • Die Anlagen ausfüllen und alles, was auf dich zutrifft einreichen. Kontoauszüge ab November bis laufend.

    Zum Vermögen: das wird sicherlich ein Problem und geprüft werden. Die 60.000 Euro wurden zwischenzeitlich von 2 Landessozialgerichten auch schon als mit dem Gesetz unvereinbar eingestuft. Wie also das Jobcenter damit umgeht, dass du Fremdgeld verwaltet haben willst, kann niemand voraus sagen.

    Ich kann dir nur von einem ähnlichen Fall berichten, in dem es vor Corona um 20.000 Euro ging, die angeblich der verstorbenen Schwiegermutter gehört hätten, das ging nicht gut aus für den Kläger, weil es nicht überzeugend war, was er denn verwaltet haben will, indem das Geld einfach auf dem Konto lag.

  • Hi Tamar,

    danke für deine Antwort.

    Bzgl. Vermögen, das Geld wurde/ist auf einem Depot angelegt. Du meinst, die unter die 60.000€ erleichterten Bedingungen des § 67 SGB II wurde angefeuchtet und nicht mehr sicher?

    Auch frage ich mich noch ob ich ein Treuhandverhältnis Anschreiben anfertigen sollte , oder den Betrag als Schulden deklarieren sollte, und/oder den Betrag direkt wieder zurück zahlen sollte. Diese Betrag wird wirklich zur last.

    Bei dem Formular EK unter einmalige Einnahmen oder unregelmäßige. Wie weit rückwirkend soll man da gehen auch ab November bis laufend?

    Habe eine Steuerrückerstattung im Oktober erhalten. Kommt das mit rein?

    Sind diese auch relevant: Eine Kaution Rückzahlung im Januar. Einen Laptop verkauft.

    Grüße,

    Marcel

  • Das Depot läuft auf deinen Namen? Dann bist du Inhaber und verfügungsberechtigt, das Geld wird als dein Vermögen betrachtet. liest du hier:

    Eine sorgfältige Prüfung ist bei Existenz von Treuhandkonten erforderlich. Grundsätzlich muss sich ein Treuhänder, der ein Treuhandkonto verdeckt führt, sich dieses als sein Privatkonto zurechnen lassen, weil er dann, wenn er den Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft erzeugt, sich auch von den Grundsicherungsstellen daran festhalten lassen muss. In solchen Fällen wird der Grundsatz, dass ein Arbeitsloser sich nicht an dem Rechtsschein festhalten lassen muss, durchbrochen. Deshalb kommt es wesentlich darauf an, ein Treuhandkonto als solches nach außen entsprechend zu kennzeichnen und insbesondere alle Verfügungsbeschränkungen vertragsfest zu offenbaren. Der innere Wille zur treuhänderischen Führung allein schützt nicht vor dem Zugriff.

    Und ja, die 60.000 Euro wurden in 2 LSG Entscheidungen kritisiert.

    In die Anlage EK müssen nur aktuelle Einkünfte. Die Steuerrückerstattung im Oktober ist nicht relevant. Die Kautionsrückzahlung ist Vermögensumwandlung, kein Einkommen. Soweit mit dem Laptop kein Gewinn erzielt wurde, ist es auch nur Vermögensumwandlung.

  • Danke für die Infos und den Link. Sehr hilfreich.

    Bzgl. Depot:

    Das bedeutet: Wenn ich die Vertraglich Verfügungsbeschränkungen festgelegt habe und diese offenbare (dem JC vorlege), sollte es passen oder muss die Verfügungsbeschränkungen Vertraglich im Treuhandkonto und mit dem Institut festgelegt sein.

    Ganz verstehe ich nicht, wie das gemeint ist. Du?

    Gelöscht, bitte die Zitatfunktion mit Quellenverlinkung nutzen

    Urheberrechtverletzung

  • Du beantwortest ja meine Fragen nicht, auf wen das Depot läuft, womit ich natürlich meine, wer gegenüber der Bank verfügen darf. Wenn das nur du bist, dann ist es dein Vermögen. Irgendwelche halbgaren Bestätigungen/Verträge reichen da nicht. Und es jetzt noch schnell einzurichten, wird auffliegen.

  • Verzeihung ich habe es als rhetorische Frage verstanden. Ja technisch gesehen und somit offiziell bezogen auf das Depot verfüge ich alleine über das Depo

    Treuhandverhältnis zwischen meinem Vater und mir beinhalten Verfügungsbeschränkungen.

  • Wie ich bereits geschrieben habe: das wird definitiv zu Problemen führen.

    Im Zweifelsfall muss also gerichtlich geklärt werden, ob es sich bei dem Geld um Schenkungen des Vaters handelte oder tatsächlich lediglich ein Treugut ist.

    Das werden wir im Forum eh nicht klären können.

  • Hi Tamar,

    es geht um die EV. Ich wunder mich über manche Teile und ob diese so gängig sind beim JC, dazu habe ich ein paar Frage hier:

    in wiefern ist die minum Bewerbungsanzahl verhandelbar?

    Dazu steht das ich auch bei Arbeitsunfähigkeit mich bewerben muss. Können die das von mir verlangen? Ist das normal? Verhandelbar

    ?

    Es steht, dass ich mich innerhalb von 3 Tagen bei den vom JC zugesandten Vermittlungsvorschlägen melden soll. Drei Tage sind sehr wenig. Ist dass verhandelbar?

    Außerdem, steht ArbeitsunfähigkeitBescheinigungen, außer Geh-und Reisunfähigkeitnachweise sowie ärztliche verordnete Bettruhe, hindern nicht daran, zu den Terminen des JC zu errscheinen.

    Freue mich auf deine Antwort,

    M

  • Alles ist verhandelbar. Bei Arbeitsunfähigkeit ist es sicher ein Unterschied, ob man wegen Erkältung eine Woche krank ist oder ob eine OP mit wochenlangen Erholungsphase ansteht. Auch hier kannst du natürlich verhandeln, wie das aussehen soll. 3 Tage ist die Definition von "unverzüglich". Und offene Stellen gibt es nicht ewig, wo soll das Problem sein, sich innerhalb 3 Tagen zu bewerben? Das Bewerben ist doch derzeit quasi dein täglicher Job.

    Außerdem, steht ArbeitsunfähigkeitBescheinigungen, außer Geh-und Reisunfähigkeitnachweise sowie ärztliche verordnete Bettruhe, hindern nicht daran, zu den Terminen des JC zu errscheinen.

    Korrekt, daß hat das Bundessozialgericht so entschieden. Du sollst dort ja nicht arbeiten, ergo sagt eine Bescheinigung deiner Arbeitsunfähigkeit nichts darüber aus, ob du Termine wahrnehmen kannst. Eigentlich logisch, oder?

  • Danke für deine Antwort. Sehr hilfreich.

    Was heisst Verwaltungsakt?

    Und kann ich das irgendwo nachlesen z.B. im SBG II?


    Ausserdem, was für Konsequenzen hat Probearbeiten für mich?

    Also, wird dadurch irgendwas gekürzt oder gibt es nur ein Pensum an Arbeitergeber bei den ich Probarbeiten kann oder ein Zeitraum? Meine Leistungen, Vertrag, etc?


    es geht um den Hartz 4 Zuverdienst:

    Kann ich in allen Vertragsformen zum Hartz 4 zuverdienen bis zu 1200 €. Oder gibt es dafür eine bestimmte Vertragliche Reglung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmer? Wird der Arbeitgeber informiert? Muss er irgendwas ausfüllen?

    Oder wird nur auf die Einnahme geachtet und alles andere ist von mir und dem Arbeitgeber abhängig ( Selbständig, Angestellter etc.). Was definiert die Grenze zischen Arbeitslos, Hartz 4 Zuverdienst und Arbeitend?

    Freue mich auf deine Antwort,

    Marcel

    Drei Beiträge hintereinander zusammengefügt. Bitte nicht ständig

    neue Beiträge schreiben. Erst die Antwort abwarten

  • Was heisst Verwaltungsakt?

    Und kann ich das irgendwo nachlesen z.B. im SBG II?

    Ein Verwaltungsakt ist ein Bescheid. Anders als ein Vertrag, der gemeinsam abgeschlossen wird, ist ein Verwaltungsakt eine einseitige Verfügung einer Behörde, die bindend wird, wenn man kein Rechtsmittel erhebt.

    Die Regelungen zur Eingliederungsvereinbarung findest du in § 15 SGB II - Eingliederungsvereinbarung.

    Ausserdem, was für Konsequenzen hat Probearbeiten für mich?


    Also, wird dadurch irgendwas gekürzt oder gibt es nur ein Pensum an Arbeitergeber bei den ich Probarbeiten kann oder ein Zeitraum? Meine Leistungen, Vertrag, etc?

    Probearbeit solltest du immer abstimmen. Zum einen, weil das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit einen besseren Überblick darüber hat, ob der Arbeitgeber dafür bekannt ist, dass er mit Probearbeit Personalengpässe schließt, also anschließend noch nie wen eingestellt hat, zum anderen auch wegen der Klärung des Unfallschutzes und dass du einen Nachweis hast, dass du dort nicht schwarz arbeitest, falls es zufällig gleichzeitig zu einer Kontrolle kommt. Und letztlich kann es natürlich auch mit Fahrtkosten etc. gefördert werden. Sollte die Probearbeit entgeltlich sein, musst du das natürlich mitteilen, denn das wird auf dein ALG2 angerechnet.

    Kann ich in allen Vertragsformen zum Hartz 4 zuverdienen bis zu 1200 €. Oder gibt es dafür eine bestimmte Vertragliche Reglung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmer? Wird der Arbeitgeber informiert? Muss er irgendwas ausfüllen?

    Wieso zuverdienen? Du sollst tunlichst soviel verdienen, dass du gar kein ALG2 mehr brauchst. Ob du das mit selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit machst, ist erstmal egal.

  • Danke für Antworten und sorry für die viele Fragen hintereinander.

    Wieso zuverdienen? Du sollst tunlichst soviel verdienen, dass du gar kein ALG2 mehr brauchst. Ob du das mit selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit machst, ist erstmal egal.

    Klar will ich tunlichst soviel verdien, dass ich gar kein ALG2 brauche, aber falls ich nur diese erstmals Option habe, möchte ich wissen was dabei zubrachten ist. Es gibt eine Möglichkeit bei einer Firma zu starten im kleinem Rahmen und ich erhoffe dann von denen übernommen zu werden, also ALG 2 zu beenden.

    Daher die Fragen:

    Kann ich in allen Vertragsformen zum Hartz 4 zuverdienen bis zu 1200 €. Oder gibt es dafür eine bestimmte Vertragliche Reglung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmer? Wird der Arbeitgeber informiert? Muss er irgendwas ausfüllen? Oder wird nur auf die Einnahme geachtet und alles andere ist von mir und dem Arbeitgeber abhängig ( Selbständig, Angestellter etc.). Was definiert die Grenze zischen Arbeitslos, Hartz 4 Zuverdienst und Arbeitend?

  • Entschuldige, aber das sprengt den Rahmen. Arbeitsrechtlich könnt ihr auch nicht einfach entscheiden "ich stelle dich nur als Selbständigen" ein. Stichwort "Scheinselbständigkeit". Das kann ich nicht abschätzen, denn das hängt vom konkreten Arbeitsangebot ab.

    Wenn dich jemand einstellen will, kann er sich vom Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters beraten lassen. Das ist wahrscheinlich besser, wie wenn ihr euch was auskaspert, was ggf. ungesetzlich ist.

    Grundsätzlich ist es m. E. n immer besser, unselbständig zu arbeiten, wenn man nicht eine so zündende Idee für eine Selbstständigkeit hat, wie anno dunne Jeff Bezos oder Steve Jobs.

  • Hallo!

    Kann ich in allen Vertragsformen zum Hartz 4 zuverdienen bis zu 1200 €. Oder gibt es dafür eine bestimmte Vertragliche Reglung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmer?

    Erinnerung daran die Informationen zu lesen, dann hätten sich die Fragen erübrigt:

    Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Ratgeber Arbeitslosengeld II für Geringverdiener und Erwerbslose

    Es gibt keine Vertragsformen, sondern jedes Einkommen wird während des

    Bezugs von ALG II angerechnet und mindert den Bedarf. Arbeitsaufnahme muss

    dem Jobcenter umgehend gemeldet werden und Lohnabrechnung eingereicht:


    Fachliche Weisungen - § 11- § 11b SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen

    Nicht ganz nachzuvollziehen, warum umfangreiche, zur Verfügung gestellte

    Informatonen nicht gelesen werden. Diese Informationen zu lesen wäre

    auch für die Zukunft wichtig, damit Probleme mit dem Jobcenter aufgrund

    von fehlenden Informationen vermieden werden.

    Hier also erneut die Aufforderung alle Informationen doch bitte zu lesen.

    Gruß

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